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Vergaberechtsgesetz 2026
Beitrag von Prof. Dr. Michael Breitenfeld
Wesentliche Neuerungen durch das Vergabegesetz 2026
- Effizienz durch schlanke Vergabeverfahren: Künftig dürfen Bauaufträge, sofern der Auftragswert unter netto EUR 200.000,- oder bei Liefer- oder Dienstleistungsaufträge netto EUR 140.000,- liegt direkt – somit (quasi) formfrei – vergeben werden. Damit werden die bisherigen, alle ein bis zwei Jahre verlängerten, Schwellenwerteverordnungen in dauerhaftes Recht übergeführt.
Die Änderung führt insbesondere zu einem größeren Anwendungsbereich für die Direktvergabe. Vergabeverfahren sollen dadurch schneller und flexibler abgewickelt werden. Von diesem Umstand können insbesondere Gemeinden oder kleinere Auftraggeber profitieren. Für Auftraggeber kann dadurch zudem die Planungssicherheit erhöht und allfälliger Abstimmungs- bzw. Verwaltungsaufwand aufwand minimiert werden. Zu beachten ist jedoch, dass Auftraggeber ab Erreichen eines Auftragswerts von netto EUR 50.000,- künftig dokumentieren müssen, dass sie sich um zumindest drei Vergleichsangebote oder Preisauskünfte bemüht haben, sofern dem keine sachlichen Gründe (wie z.B. besondere Dringlichkeit) entgegenstehen. - Vereinheitlichung der Bekanntmachungsformulare: Ein weiteres Kernstück der Novelle ist die vollständige Integration der eForms in nationale Vergabeverfahren. Bekanntmachungen und Bekanntgaben sind künftig auch im Unterschwellenbereich in den standardisierten elektronischen Formularen (eForms) zu erstellen.
- Zulässiges „Splitten“ nach der kleinen Losregel für Dienst- und Lieferleistungen: Sofern ein Vorhaben aus mehreren Losen besteht, richtet sich die Verfahrenswahl grundsätzlich nach dem Wert aller Lose (im Sinne einer Zusammenrechnungspflicht). Nunmehr gilt jedoch, dass für die Wahl des Verfahrens im USB als geschätzter Auftragswert nur der Wert des einzelnen Loses gilt. Demnach können einzelne Lose bis netto EUR 140.000,- (bzw. netto EUR 150.000,- im Sektorenbereich) direkt vergeben werden.
Die neue Regelung erleichtert die Vergabe einzelner Lose eines Vorhabens im Unterschwellenbereich erheblich bzw. ermöglicht sie das – sonst unzulässige - Auftragssplitting. - Erweiterung der Ausschlussgründe: Die Novelle erweitert die möglichen Ausschlussgründe deutlich. Weiters werden Unternehmen ausdrücklich dazu verpflichtet, proaktiv an ihrer Selbstreinigung mitzuwirken und mit Behörden und Auftraggebern zu kooperieren.
Auch beim Zeitpunkt der Eignung sieht die Novelle nunmehr die Flexibilität vor, dass Unternehmen nicht mehr zu einem konkreten Zeitpunkt ihre Nachweise vorlegen müssen, sondern kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. - „Vergabesperre“ als Sanktion: Die Kenntnis des Auftraggebers von einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde in Österreich, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens, durch die der betreffende Bieter von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, führt auch im gegenständlichen Vergabeverfahren zum Ausschluss. Dagegen sind keine Selbstreinigungsmaßnahmen möglich.
Fazit
Für die Praxis bedeutet dies: Einerseits mehr Flexibilität und Planungssicherheit für Vergabestellen und Bieter, andererseits einen verstärkten Bedarf an rechtlicher Begleitung, um die neuen Anforderungen rechtssicher umzusetzen.
27. April 2026
Prof. Dr. Michael Breitenfeld
ist seit 1991 Rechtsanwalt und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich des Vergaberechts. Daneben war er jahrelang als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und als Schiedsrichter tätig. Er ist Mitherausgeber der ersten österreichischen Fachzeitschrift für Vergaberecht „Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe (RPA)“ und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Weiters tritt er regelmäßig als Vortragender auf und ist Lektor bei mehreren Studienlehrgängen (TU Wien, Uni Innsbruck und ANKÖ Akademie).
Prof. Dr. Michael Breitenfeld
© Michael Jeuter
Literatur zum Thema
Fassung vom 1.4.2026
Veröffentlicht 2026
von Michael Breitenfeld bei facultas / FlexLex
ISBN: 978-3-99071-457-7
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Veröffentlicht 2021
von Michael Breitenfeld bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2203-4
Vergaberecht auf den Punkt gebracht Das Buch bietet neben einer Einführung in die grundlegenden vergaberechtlichen Prinzipien (Wettbewerbsgrundsatz, Gleichbehandlung, Transparenzgebot etc) einen klaren Überblick über die wichtigsten gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen des ...