Icon Kontrast wechseln
  • versandkostenfrei ab € 30,–
  • österreichisches Unternehmen
Menü

Mehr Rechtsschutz für Umweltorganisationen: VwGH lässt Revision auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage zu

Beitrag von Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schnedl 
Die Aarhus-Konvention eröffnet Umweltorganisationen umfassende Mitwirkungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten in Umweltangelegenheiten. Sowohl der EuGH als auch der VwGH verfolgen bei der Auslegung der Konvention – ratifiziert von Österreich und der EU – eine klar rechtsschutzfreundliche Linie. Sie haben die Rechte von Umweltorganisationen in Umweltverfahren in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut, zuletzt vor allem im unionsrechtlich determinierten Jagd- und Naturschutzrecht.

Bereits 2023 hat der VwGH Umweltorganisationen ein unionsrechtlich begründetes Antragsrecht auf inhaltliche Überprüfung bestehender Verordnungen zugesprochen – konkret der NÖ Fischotter-Verordnung –, soweit eine Verletzung unionsrechtlich determinierter Umweltvorschriften geltend gemacht wird (VwGH 13. 6. 2023, Ra 2021/10/0162). Ein direktes Verordnungsanfechtungsrecht beim LVwG hat er hingegen zu Recht ausgeschlossen (VwGH 8. 11. 2023, Ra 2023/03/0174).

Darüber hinaus erweiterte der Gerichtshof den Rechtsschutz gegen jagd- und naturschutzrechtliche Bescheide: Er bejahte ein nachträgliches Beschwerderecht von Umweltorganisationen nach Art 9 Abs 3 AarhK iVm Art 47 GRC beim LVwG gegen unionsrechtlich determinierte jagdrechtliche Zwangsabschussbescheide (Gamswild), selbst ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage (VwGH 3. 9. 2024, Ra 2023/03/0154). Auch das Unterbleiben einer Naturverträglichkeitsprüfung können Umweltorganisationen nun sowohl im Naturschutzverfahren als auch auf dem Rechtsweg geltend machen – dank einer aus Art 9 AarhK iVm Art 47 GRC abgeleiteten unionsrechtlichen Parteistellung und damit unabhängig von der nationalen Ausgestaltung (VwGH 22. 5. 2025, Ra 2023/10/0330).

Mit einem Grundsatzerkenntnis vom 26. 5. 2025 (Ra 2024/03/0068) hat der VwGH den Rechtsschutz von Umweltorganisationen nun auch auf die Revisionsebene ausgedehnt und damit den Weg für weitergehende gerichtliche Überprüfungen geebnet.

Der Auslöser: Jagd auf streng geschützte Birkhähne

Ausgangspunkt war ein Verfahren nach dem Oberösterreichischen Jagdgesetz 2024: Eine anerkannte Umweltorganisation erhob gem § 84 Abs 3 Oö. JagdG 2024 Beschwerde gegen die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme einzelner – der Vogelschutz-RL unterliegenden – Birkhahnen während der Schonzeit (§ 43 Abs 5 Oö. JagdG 2024). Das LVwG OÖ wies die Beschwerde als unbegründet ab. Der VwGH erachtete die dagegen erhobene (außerordentliche) Revision als zulässig, obwohl das Oö. JagdG 2024 eine Revisionslegitimation für Umweltorganisationen nicht ausdrücklich vorsieht.

Unionsrecht garantiert Rechtsschutz auch beim VwGH

Der Gerichtshof stellte klar: Umweltorganisationen besitzen im Anwendungsbereich des Art 9 Abs 3 AarhK iVm Art 47 GRC ein unionsrechtlich gewährleistetes subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung unionsrechtlich determinierter nationaler Umweltrechtsvorschriften sowie unmittelbar anwendbarer Vorschriften des Umweltunionsrechts.

Dieses Recht eröffnet ihnen – sofern der Landes- oder Bundesgesetzgeber nicht ausdrücklich eine Amtsrevision nach Art 133 Abs 8 B-VG vorsieht – die Möglichkeit, gestützt auf Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG eine Parteirevision zu erheben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umweltorganisation dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund einer ihr ausdrücklich eingeräumten oder unionsrechtlich begründeten Beschwerdeberechtigung tatsächlich als Partei zugezogen war.

VwGH beendet Unsicherheit bei der Revisionslegitimation

Mit diesem Erkenntnis bringt der VwGH Klarheit in seine bislang uneinheitliche Rechtsprechung zur Revisionslegitimation von Umweltorganisationen.

In einem früheren Erkenntnis zum Oö. Jagdgesetz 1964 hatte der VwGH eine Revision mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein solches Recht nur bei einfachgesetzlicher Einräumung nach Art 133 Abs 8 B-VG bestehe (VwGH 9. 8. 2021, Ra 2021/03/0128).

Dem standen jedoch zahlreiche Judikate entgegen, in denen der VwGH die Revisionslegitimation auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage bejaht hatte – etwa in UVP-Feststellungsverfahren nach Art 3 Abs 9 UVP-G (etwa VwGH 21. 12. 2016, Ra 2016/04/0117; 21. 12. 2017, Ro 2015/06/0018; 1. 10. 2018, Ro 2017/04/0002) oder in unionsrechtlich determinierten wasserrechtlichen Verfahren nach § 102 Abs 5 WRG (VwGH 11. 5. 2021, Ra 2020/07/0058).

Mit seinem neuesten Erkenntnis greift der VwGH die zuvor entwickelten Grundsätze zur Revisionslegitimation im unionsrechtlich determinierten UVP- und Wasserrecht auf und erklärt den gegenteiligen Beschluss vom 9. 8. 2021 zum inzwischen außer Kraft getretenen Oö. JagdG 1964 (Ra 2021/03/0128) ausdrücklich für „überholt“. Die Umweltorganisation war im konkreten Fall daher – trotz fehlender ausdrücklicher Revisionslegitimation nach Art 133 Abs 8 B-VG – berechtigt, gem Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG Revision zu erheben. Ausschlaggebend war, dass die angefochtene jagdrechtliche Ausnahmebewilligung unionsrechtlich determiniertes Recht betraf, konkret die Umsetzung der Vogelschutz-RL zur Bejagung des Birkwildes.

Signalwirkung für das Umweltrecht insgesamt

Das Erkenntnis wirkt weit über das Jagd- und Naturschutzrecht hinaus, da es auf sämtliche unionsrechtlich determinierte Umweltschutzvorschriften anwendbar ist. Dazu gehört auch das unionsrechtlich determinierte Umweltrecht der GewO (IPPC-Bestimmungen), das Umweltorganisationen nun auch im Wege der Revision durchsetzen können – selbst wenn § 356b Abs 7 GewO eine Revisionsbefugnis nicht ausdrücklich vorsieht.

Damit setzt das Erkenntnis einen weiteren wichtigen Meilenstein für den unionsrechtlich garantierten Rechtsschutz von Umweltorganisationen in Österreich.

31. Oktober 2025

Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schnedl 

ist Assistenzprofessor am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz und Mitglied des Forschungszentrums zum Klimaschutzrecht ClimLaw: Graz; Verfasser eines Lehrbuchs „Umweltrecht“ und Mitherausgeber der Zeitschrift „Nachhaltigkeitsrecht (NR)“; wissenschaftlicher Leiter des Grazer Umweltrechtsforums.

Portraitfoto von Gerhard Schnedl

 © Universität Graz

 

Literatur zum Thema

Umweltrecht Umweltrecht

Veröffentlicht 2020
von Gerhard Schnedl bei facultas
ISBN: 978-3-7089-1514-2

Das vorliegende Lehrbuch für Studium und Praxis soll seinen Lesern den Einstieg in das äußerst komplexe Rechtsgebiet Umweltrecht erleichtern und (vertiefte) Grundkenntnisse vermitteln. Die systembildenden Grundlagen und Strukturen des Umweltrechts werden ebenso dargelegt wie die einzelnen ...

FlexLex Umweltrecht | Studium

Fassung vom 1.9.2025

FlexLex Umweltrecht | Studium

Veröffentlicht 2025
von Gerhard Schnedl bei facultas / FlexLex
ISBN: 978-3-99071-426-3

Das Lehrbuch Umweltrecht bietet einen Überblick über das komplexe Rechtsgebiet Umweltrecht. Die Grundlagen und Strukturen des Umweltrechts werden ebenso dargelegt wie die einzelnen Teilrechtsgebiete bzw die völker- und unionsrechtlichen Einflüsse auf das österreichische Umweltrecht. Ergänzend ...

Kombipaket Umweltrecht Kombipaket Umweltrecht

Veröffentlicht 2025
von Gerhard Schnedl bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2660-5

Das Lehrbuch Umweltrecht bietet einen Überblick über das komplexe Rechtsgebiet Umweltrecht. Die Grundlagen und Strukturen des Umweltrechts werden ebenso dargelegt wie die einzelnen Teilrechtsgebiete bzw die völker- und unionsrechtlichen Einflüsse auf das österreichische Umweltrecht. Ab sofort ...

FlexLex Umweltrecht

Fassung vom 1.11.2025

FlexLex Umweltrecht

Veröffentlicht 2025
von Gerhard Schnedl bei facultas / FlexLex
ISBN: 978-3-99071-427-0

Das Umweltrecht ist angesichts wachsender Umweltprobleme wie Klimawandel, Luft- und Wasserverschmutzung, Bodenverbrauch sowie Verlust der Biodiversität ein immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet. Als sog Querschnittsrechtsgebiet ist es jedoch nicht immer leicht zugänglich. Das vorliegende an ...


Gerhard Schnedl, Oliver C. Ruppel, Mario Walcher

Biodiversität und Renaturierung im Naturschutzrecht
Recht, Politik und Praxis im Zeichen der Klimakrise

Verlag Österreich
ISBN: 978-3-7046-9771-4
200 Seiten
23.5 cm x 15.5 cm
ca. 54,00 €