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Sustainable Finance und der EU Green Deal: Herausforderungen und Chancen für Banken

Beitrag von WP/StB Mag. Gerhard Margetich
Banner für Blogbeitrag zum Thema sustainable finance zeigt Glas voll Münzen mit Pflanze

Sustainable Finance und der EU Green Deal

Sustainable Finance ist ein zentraler Bestandteil der EU-Strategie zum Green Deal und soll einen Beitrag zur ökologischen und sozialen Transformation der Wirtschaft leisten (Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, Mitteilung COM(2018) 97). Die ersten relevanten Umsetzungsschritte stellte die Einführung der EU-Taxonomie-Verordnung in 2020 dar (Verordnung (EU) 2020/852). Mit großem Tempo folgen weitere Schritte zur Einführung eines völlig neuen Rechtsrahmens.

Herausforderungen und Berichtspflichten

Insbesondere Banken stehen im Zusammenhang mit Sustainable Finance vor mehreren aufsichtsrechtlichen Herausforderungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Finanzprodukte und -dienstleistungen den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen. Dies erfordert eine detaillierte Analyse und Kategorisierung von Investitionen und Krediten. Die neuen Berichtspflichten, wie sie in der CSRD und den ESRS festgelegt sind, verlangen von Banken eine umfassende Offenlegung ihrer nachhaltigen Aktivitäten und deren Auswirkungen. Dies erfordert erhebliche Anpassungen in den internen Berichtssystemen. Weiters müssen Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement integriert werden. Dies bedeutet, dass Banken Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) identifizieren, bewerten und steuern müssen.

Die Anforderungen an die Transparenz und Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzprodukte sind gestiegen. Banken müssen sicherstellen, dass sie klare und verständliche Informationen bereitstellen, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen. Banken müssen sich auf verstärkte Prüfungen durch Aufsichtsbehörden einstellen, die die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen. Dies kann zusätzliche Ressourcen und Anpassungen in den Compliance-Abteilungen erfordern

Fehlende Vorbereitung und Unklarheiten

Die Tragweite der Auswirkungen der neuen Bestimmungen wir oftmals unterschätzt. Dies trifft gleichermaßen auf die unmittelbar in der Rechtsanwendung Betroffenen zu, aber auch auf jene, welche formal nicht betroffen sind, jedoch durch faktische Verpflichtungen im selben Boot sitzen: kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Und noch ein Punkt macht allseits zu schaffen: 27 Mitgliedsstaaten sehen sich punktuell mit unklaren EU-Anforderungen konfrontiert, ohne die Herbeiführung einer Klärung selbst in Händen zu haben.

Praxis und gute Absichten

Viele Unternehmen sind gewillt, in Nachhaltigkeit zu investieren, stehen jedoch vor erheblichen Herausforderungen. Der Erfolg erfordert einen konsequenten, kontinuierlichen Weg. Branchenspezifische Anforderungen und die kurzfristige Relevanz von Materialien erschweren die Umsetzung zusätzlich. Rechtsexperten stoßen – leider – auf rechtstechnisch schlecht ausgearbeitete Richtlinien und Verordnungen.

Konstruktiver Umgang mit dem Rechtsbestand

Vieles von alldem ist unerfreulich. Dennoch wäre es fatal davon auszugehen, dass Ablehnung und unverhältnismäßige Intervention im Dienst der Sache wären. Der Green Deal stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar, das Ziel ist aber ein unbestritten wichtiges. Einzelne Bausteine zu entfernen, würde jene unbestrittene positive Gesamtwirkung unterlaufen, welche durch gemeinsame Anstrengungen erreicht werden soll.

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9. Oktober 2024

WP/StB Mag. Gerhard Margetich

ist Vorstandsvorsitzender des Sparkassen-Prüfungsverbands sowie AFRAC-Mitglied und leitet die AFRAC-Arbeitsgruppe Finanzinstrumente. Darüber hinaus wurde er zum Mitglied des EFRAG Banking Advisory Panels (BAP) ernannt.

Portraitfoto von Gerhard Margetich

 © S-PV

 

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