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Glücksspiel: Malta setzt sich mit neuem Gesetz über EU-Verträge hinweg
Ausländische Gerichtsurteile gegen maltesische Glücksspielunternehmen
sollen nicht mehr anerkannt werden. Die Regelung verstößt gegen EU-Recht
und schädigt österreichische Verbraucher:innen.
Seit Juni 2023
ist das umstrittene Gesetz in Kraft, das im Eiltempo durch das
maltesische Parlament gebracht wurde. Es ist eine Reaktion auf tausende
rechtskräftige Gerichtsurteile aus Österreich und Deutschland, die in
den letzten Jahren gegen maltesische Glücksspielkonzerne ergangen sind.
Denn obwohl Online-Glücksspiel in Deutschland bis zum 30.6.2021
ausnahmslos verboten war und hierzulande konzessionspflichtig ist, um
Spielsüchtige vor zu hohen Verlusten zu schützen, widersetzten sich
zahlreiche Anbieter dem Verbot und nahmen illegaler weise
Milliardenbeträge ein. Deutsche und österreichische Gerichte ordneten in
zigtausenden Gerichtsverfahren die Rückforderung der erlittenen
Glücksspielverluste an. Viele namhafte Casinos kommen den
rechtskräftigen Gerichtsurteilen jedoch nicht nach und zahlen die
Beträge nicht zurück, sodass den Verbraucher:innen nichts anderes
übrigbleibt, als die Urteile auf Malta vollstrecken zu lassen.
Missachtung der EU-Verträge
Die maltesische Regierung beabsichtigt, die Vollstreckung der Urteile
auf Malta zu verunmöglichen und hat ein Gesetz verabschiedet, wonach
maltesische „Gerichte die Anerkennung und/oder Vollstreckung
ausländischer Urteile in Malta verweigern sollen", wie es in der „Bill
No. 55“ heißt. Damit setzt man sich über einen der Grundpfeiler des
herrschenden Europarechts hinweg: Die Anerkennung und Vollstreckbarkeit
von Gerichtsurteilen anderer Mitgliedstaaten untereinander. Zunächst
erscheint verblüffend, mit welcher Nonchalance die maltesische Regierung
hier EU-Verträge ignoriert und ein Gesetz binnen kürzester Zeit
verabschiedet, das selbst von juristischen Laien als offensichtlich
europarechtswidrig erkannt wird. Die Verwunderung nimmt ab, sobald man
sich die „goldenen Pässe“ in Erinnerung ruft, die der Inselstaat im
großen Stil an Nicht-EU-Bürger:innen im Gegenzug für Investitionen
verkaufte und damit kürzlich ein Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission auslöste.
Die Europäische Vollstreckungsverordnung
(VO 1215/2012/EU) sieht eine Ausnahme für die Vollstreckbarkeit von
ausländischen Gerichtsurteilen innerhalb der Europäischen Union nur dort
vor, wo diese offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung (ordre
public) des Mitgliedstaats verstoßen würden. Die maltesische Regierung
beruft sich auf diese Ausnahmeregelung sowie darauf, dass Glücksspiel in
der maltesischen Rechtsordnung legal ist. Dies ist erstens deshalb
unzulässig, weil es Sache der maltesischen Gerichte ist, einen
allfälligen Verstoß gegen die ordre-public-Regelung festzustellen, und
nicht Sache des Gesetzgebers. Zweitens ist es nach der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für die Gültigkeit der Vollstreckbarkeit
ausländischer Gerichtsurteile unerheblich, ob nach dem nationalen Recht
des Vollstreckungsstaates die Urteile anders ausgefallen wären.
Österreichische Gerichte schreiben den Glücksspielanbietern nicht vor,
wie sie sich in Malta zu verhalten haben. Die Entscheidung darüber aber,
was in Österreich erlaubt ist und was nicht, obliegt naturgemäß den
österreichischen Gerichten und allein diesen.
Glücksspielindustrie als Wirtschaftsfaktor
Raison d’être der aktuellen Gesetzesmaßnahme ist es, einen signifikanten
Teil der maltesischen Wirtschaft zu schützen, denn nahezu alle
europaweittätigen Online-Casinos haben ihren Firmensitz im
Niedrigsteuerland. Laut dem Wirtschaftsminister Silvio Schembri ist die
maltesische Glücksspielbranche für 12,4 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts verantwortlich. Doch auch dies stellt rechtlich
betrachtet keinen zulässigen Grund dar, ausländische Gerichtsurteile
abzulehnen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits geurteilt, dass
selbst schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für einen Mitgliedstaat
keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellen (EuGH U C
302/13, 23.10.2014).
Abgesehen davon steht es den
Glücksspielanbietern frei, ihr illegales Angebot in Deutschland und
Österreich einzustellen und auf andere europäische Länder zu
beschränken, die mangels Regulierungen kein Glücksspielverbot vorsehen.
Die maltesischen Anbieter entscheiden sich jedoch freiwillig dazu, ihr
verbotenes Angebot fortzusetzen, obwohl sie die österreichischen und
deutschen Gesetze und Rechtsprechungen nur zu gut kennen. Der Oberste
Gerichtshof, der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof
haben alle geurteilt, dass das österreichische Glücksspielmonopol
entgegen den Behauptungen der Glücksspielkonzerne nicht gegen
Europarecht verstößt. Dies steht im Einklang mit dem Europäischen
Gerichtshof, der erklärt hat, dass Glücksspielmonopole als Einschränkung
der Dienstleistungsfreiheit aus Gründen des Spielerschutzes zulässig
sein können und die konkrete Zulässigkeitsbeurteilung im Einzelfall den
nationalen Gerichten obliegt (EuGH U C 3/17, 28.02.2018). Die
EU-Kommission hat sich bereits eingeschaltet und prüft eine Beschwerde.
Sie muss nun umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Wenn
diese Praxis Schule macht, ist die europäische Rechtsgemeinschaft
bedroht.
27. November 2023
Richard Maria Raphael Eibl, LL.M.
ist Geschäftsführer eines Prozessfinanzierungsunternehmens, das österreichweit gerichtliche Sammelverfahren im Bereich Mietrecht, Glücksspielrecht, Schadenersatzrecht und Epidemierecht für eine Erfolgsbeteiligung finanziert.
© privat
Literatur zum Thema
Sind Massenquarantäne und Impfdiskriminierung verfassungswidrig?
Veröffentlicht 2022
von Richard Maria Raphael Eibl bei Facultas
ISBN: 978-3-7089-2227-0
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