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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus der Sicht des Personalmanagements und des Personalrechts
Trennungsmanagement. Die Auswirkungen und Möglichkeiten einer (nicht) vorhandenen Trennungskultur.
Die
Wahrnehmung der ehemaligen Mitarbeiter:innen über ihr früheres
Unternehmen ist von großer Bedeutung. Idealerweise hört man häufiger,
dass sie bei einem erneuten Angebot sofort zurückkehren würden, anstatt
erleichtert über das Verlassen des Unternehmens zu sprechen.
Leider zeigt die Praxis, dass dies oft umgekehrt ist. Denn Statistiken geben an, dass 70% der Unternehmen* keine positive Trennungskultur
pflegen. Zudem sind zwei Drittel der Manager:innen der Meinung, dass
ihre Führungskräfte auf diese Aufgabe nicht ausreichend vorbereitet
sind. So zeigen Studien auf, dass 36% der Mitarbeiter:innen aufgrund des
Führungsverhaltens das Unternehmen verlassen. Dass gute Führung nicht
nur die emotionale Bindung zu ihren Mitarbeiter:innen stärkt, sondern
auch innere Kündigungen vorbeugt, beweist auch die jährliche
Gallup-Studie des Engagement Index.
Im folgenden Artikel werfen
wir einen Blick auf die Herausforderungen als Führungskraft, um eine
positive Trennungskultur zu fördern.
Die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen, sei es aufgrund persönlicher Veränderungswünsche
oder unternehmensseitiger Gründe, ist und bleibt ein sensibles Thema,
das wiederholt die HR-Abteilung als Gesprächspartnerin in den Fokus
rückt. Dass die HR-Abteilung dabei oft wenig Einfluss auf die Art &
Weise der (emotionalen) Trennung des:der Mitarbeiters:in hat, wird dabei
außen vor gelassen. Denn der Umgang mit dem:der Mitarbeiter:in
innerhalb deren Kündigungsfrist, spielt sich nach wie vor in der
Abteilung ab.
Eine professionelle und einfühlsame Trennung ist
von entscheidender Relevanz, nicht nur zur Erfüllung rechtlicher
Bedingungen, sondern auch, um die interne Arbeitsatmosphäre zu bewahren
und das externe Image als Arbeitgeber:in positiv zu beeinflussen.
Welchen Herausforderungen stellen sich Führungskräfte nun bei einer Trennung?
1. Neue Arbeitsaufteilung im Team.
2. Anerkennen der unterschiedlich vorhanden Emotionen und Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter:innen.
3. Bewusste Wahrnehmung der Stimmung im Team (Teamphasen nach Tuckman).
4. Weitere Einbindung der Betroffenen (kündigende Person) im Arbeitsalltag vs. Freistellung vom Arbeitsplatz.
Wie reagieren Führungskräfte auf die Trennungen ihrer Mitarbeiter:innen?
Zusätzliche Aussagen wie: “Reisende sollte man nicht aufhalten.”, “Ja, sie sind wohl einfach nicht für diese Aufgabe gemacht, sie brauchen ein gemachtes Nest.” oder “Also ihre Führungskraft hat hier überhaupt keinen Fehler gemacht, sie sind einfach nur zu sensibel und haben zu hohe Erwartungen” - senken die Motivation, den Arbeitseinsatz und das Image ihres Unternehmens erheblich.
Abwehrhaltung gegenüber Mitarbeiter:innen und Ignoranz dieser stehen dabei nach wie vor auf der Tagesordnung. Werden diese Mitarbeiter:innen nicht mehr aktiv in den Arbeitsalltag eingebunden, entsteht Frust auf der Seite der kündigenden Person und Unruhe im verbleibenden Team. Führungskräfte sind in diesen Situationen oft überfordert - sei dies aufgrund persönlicher Befindlichkeiten, der vorhanden Unternehmenskultur und -system oder mangelnder Ausbildung hinsichtlich Empathie, sozialer Kompetenz und dem Umgang mit Bedürfnissen & Emotionen anderer.
Eine Kündigung sollte als Möglichkeit verstanden werden, ihr Führungsverhalten zu hinterfragen, verbessern und sich Feedback einzuholen.
Ein Ausschnitt an Fragen die Führungskräften helfen können, Wertschätzung und ehrliches Interesse an der Person zu zeigen:
• “Was hätte ich als Führungskraft tun können, damit du bleibst?”
• “Was hat dir im Team/bei deinen Aufgaben gefehlt, damit du bei uns geblieben wärst?”
• “Was hättest du dir, neben einem höheren Gehalt, noch gewünscht, damit du dich wohler gefühlt hättest?”
• “Was können wir als Unternehmen in Zukunft besser machen?”
Fragen Sie sich als Führungskraft, ob es wirklich notwendig ist, dass der:die Mitarbeiter:in die Stunden im Büro “absitzt”, oder ob eine Freistellung eine bessere Lösung für beide Seiten wäre.
Folgende Punkte können Sie als Unternehmen & Führungskraft befolgen, um Trennungsmanagement positiv zu beeinflussen:
2. Respekt und Wertschätzung: Mitarbeiter:innen, die das Unternehmen verlassen, sollten auch weiterhin respektvoll behandelt werden. Dies bedeutet, dass sie während ihrer verbleibenden Zeit sinnvolle Aufgaben erfüllen sollten, die ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechen und/oder sie von ihrer Arbeit freigestellt werden, um sich zu erholen & Zeit für die Jobsuche haben.
3. Feedback einholen: Nach der Trennung sollten Unternehmen ehrliches Feedback von ausscheidenden Mitarbeiter:innen einholen, um nachhaltige Verbesserungen im Trennungsprozess vorzunehmen.
4. Datenschutzkontrolle: Stellen Sie sicher, dass der Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten nur noch für notwendige Daten möglich ist.
Ein professionelles Trennungsmanagement ist nicht nur ethisch, sondern auch geschäftlich sinnvoll. Es trägt dazu bei, den Ruf des Unternehmens zu wahren, die interne Arbeitsatmosphäre zu verbessern und Datenschutzrisiken zu minimieren. Letztendlich zeigt es den verbleibenden Mitarbeiter:innen, dass das Unternehmen in schwierigen Zeiten professionell handelt und den Menschen Respekt und Wertschätzung entgegenbringt.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus arbeitsrechtlicher Sicht
Allgemein zusammengefasst findet die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
durch eine Willenserklärung statt, beispielsweise durch Ausspruch einer
Kündigung oder einer Entlassung. Im österreichischen Arbeitsrecht
unterscheidet man zwischen verschiedenen Beendigungsformen, die mit
unterschiedlichen Rechtsfolgen verbunden sind, insgesamt ist das Thema
der Beendigung von Arbeitsverhältnissen äußerst vielseitig und komplex.
Lösung in der Probezeit
Für
die meisten Arbeitsverhältnisse ist im Kollektivvertrag oder im
Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, die eine Beendigung innerhalb
dieser ohne Angabe eines Grundes möglich macht und keine Beachtung von
Fristen und Terminen erfordert. Ergänzend zur Probezeit kann auch die
Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Die
Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt eine gängige Beendigungsform
dar und erfolgt durch einseitige Willenserklärung, deren Empfang
gewährleistet sein muss, dies gilt für Arbeitnehmer:innen und
Arbeitgeber:innen gleichermaßen. Die mündliche Kündigung oder der
eingeschriebene Brief sind diesfalls wohl gängig. Besteht ein
Schriftformgebot, ist diese Formerfordernis streng zu erfüllen,
andernfalls ist die Kündigung rechtsunwirksam, siehe nachfolgend.
Schriftformgebot
Eine
gängige Definition der Schriftform lautet wie folgt: Das Gebot der
Schriftlichkeit bedeutet im allgemeinen "Unterschriftlichkeit", es sei
denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Das Erfordernis
der Schriftform soll gewährleisten, dass aus dem Schriftstück der Inhalt
der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie
ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können. Inwieweit ein
einfaches E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein E-Mail dieses
Schriftformgebot erfüllt (oder eben nicht), ist seit geraumer Zeit
Gegenstand von Gerichtsentscheidungen.
Kündigungsanfechtung
Sieht
man von bestandsgeschützen Arbeitsverhältnissen ab – etwa nach dem
Mutterschutzgesetz – gilt in Österreich Kündigungsfreiheit, das
bedeutet, dass man ohne Vorliegen eines Grundes Kündigen kann. Etwas
polemisch könnte man das unter „hire and fire“ zusammenfassen.
Einzuhalten sind die gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder
vertraglichen Fristen und Termine.
Zu beachten ist, dass Kündigungen angefochten werden können,
etwa wegen Vorliegens eines verpönten Motives, wegen Sozialwidrigkeit
oder nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Anfechtungen zielen grundsätzlich
auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab.
Einvernehmliche Lösung
Die
Beendigung im beidseitigen Einvernehmen ist ebenso eine sehr gängige
Art das Arbeitsverhältnis zu lösen. Es sind weder Fristen noch Termine
zu beachten, das Beendigungsdatum kann frei vereinbart werden. Dies
bringt den Vorteil, dass man die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
entsprechend gestalten und das Arbeitsverhältnis unter Abwägung der
betrieblichen und persönlichen Interessen lösen kann.
Zumal es sich
um eine zweiseitige Willenserklärung handelt, kann eine einvernehmliche
Lösung nur bei Vorliegen besonderer Umstände angefochten werden.
Entlassung und vorzeitiger Austritt
Wird
ein im jeweiligen Gesetz genannter Grund erfüllt, kann das
Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und Terminen beendet
werden, dies ist die Entlassung auf Arbeitgeber- und der vorzeitige
Austritt auf Arbeitnehmerseite.
Beendigungsansprüche
Seit
der Regelung zur Abfertigung neu, durch die Abfertigungsansprüche an
eine sogenannte BV-Kasse „ausgelagert“ wurden, spielt die Art der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich Beendigungsansprüche
meines Erachtens nur mehr eine untergeordnete Rolle. Je nach Sachverhalt
können beispielsweise selbst im Falle der berechtigten Entlassung
Beendigungsansprüche (zB Sonderzahlung, Resturlaub, …) zustehen.
Conclusio
Im
österreichischen Arbeitsrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten zur
Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die an unterschiedliche
Rechtsfolgen geknüpft sind. Die Beendigung kann an Formvorschriften
geknüpft sein und Beendigungen können bekämpft werden. Insgesamt ein
sehr vielschichtiger Themenkomplex, der in der Arbeitswelt
allgegenwärtig ist.
Matea Martinovic, MA
ist Senior Consultant, Trainerin & Mentorin für Führungskräfte- und Persönlichkeitsentwicklung. Matea leitete HR-Abteilungen, baut Personalentwicklungsprogramme auf und lehrt nebenberuflich an der Donau-Universität Krems. Ganz nach dem Motto "Wer sich selbst nicht führen kann, kann andere nicht führen"
Florian Schrenk, BA, LL.M.
ist Lehrgangsleiter an der Donau-Universität Krems im Lehrgang Arbeits- und Personalrecht, Vortragender an der Akademie der Steuerberater:innen, Lektor an der FHWien der WKW und leitet die Redaktion des Magazins BMD PV Profi. Co-Herausgeber der KV-Datenbank KomKo.
Foto: BDO
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