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Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie in Österreich: ReO
Im Juli 2021 trat neben der „Gesamtreform des Exekutionsrechts“ und Neuerungen für die Entschuldung natürlicher Personen auch die neue Restrukturierungsordnung (ReO) in Kraft. Damit wurde eine EU-Richtlinie aus 2019 zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen in Österreich umgesetzt und ein gerichtliches, vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren geschaffen.
Die ReO setzt vor
Eintritt der materiellen Insolvenz an und soll für Unternehmen eine
zusätzliche Sanierungsmöglichkeit schaffen. Neben der außergerichtlichen
Sanierung – die stets Einvernehmen mit allen beteiligten
Gläubiger:innen erfordert – blieb bislang de facto nur die Sanierung im
gerichtlichen Insolvenzverfahren. Das neue Restrukturierungsverfahren
steht Unternehmen offen, die sich in einem Zustand „wahrscheinlicher
Insolvenz“ befinden, die aber (noch) nicht zahlungsunfähig sind. Ziel
ist es, bestandfähige Unternehmen möglichst zu erhalten und unnötige
Liquidationen zu vermeiden.
Kern des Verfahrens ist die
Möglichkeit, mit Zustimmung einer Gläubigermehrheit Forderungskürzungen
auch gegen den Willen einzelner Gläubiger:innen vorzusehen. Zu diesem
Zweck hat die:der Schuldner:in einen Restrukturierungsplan vorzulegen,
über den die Gläubiger:innen in einer Gerichtstagsatzung abstimmen.
Welche Gläubiger:innen einbezogen werden, entscheidet das
antragstellende Unternehmen selbst (nach sachlichen Kriterien). Die
Gläubiger:innen werden dabei von der:vom Schuldner:in zwingend in
Gläubigerklassen eingeteilt: Das Gesetz sieht beispielsweise für
Gläubiger:innen mit besicherten Forderungen, Gläubiger:innen mit
nachrangigen Forderungen und für „besonders schutzbedürftige“
Gläubiger:innen jeweils eine eigene Klasse vor. Die erforderlichen
Mehrheiten müssen dabei grundsätzlich in jeder Gläubigerklasse erreicht
werden – unter gewissen Voraussetzungen ist es im Rahmen eines
sogenannten klassenübergreifenden Cram-Downs jedoch möglich, die
Zustimmung einzelner Klassen gerichtlich zu ersetzen. Im Verfahren
besteht grundsätzlich Eigenverwaltung. Das Gericht kann jedoch einen
„Restrukturierungsbeauftragten“ bestellen, der gewisse – im Einzelfall
festzulegende – Überwachungs- bzw Entscheidungsbefugnisse erhält.
Darüber hinaus kann für die Dauer des Verfahrens (grundsätzlich für
höchstens drei Monate) eine Vollstreckungssperre angeordnet werden, um
der:dem Schuldner:in die Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs
während der Verhandlungen über den Restrukturierungsplan zu ermöglichen.
Das Gesetz sieht zudem ein „vereinfachtes Verfahren“ vor, wenn die:der
Schuldner:in nur Finanzgläubiger:innen einbezieht. Liegt die notwendige
Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger:innen bereits bei Antragstellung
vor, ist keine Abstimmung in einer Gerichtsverhandlung notwendig. Dieser
Verfahrenstyp stärkt auch in außergerichtlichen Verhandlungen über
finanzielle Restrukturierungen die Verhandlungsposition des
Unternehmens: Einzelne „Akkordstörer“ können ein tragfähiges
Restrukturierungskonzept nun nicht mehr ohne Grund torpedieren und gegen
die Interessen der Mehrheit der Gläubiger:innen agieren – schließlich
kann deren Zustimmung im vereinfachten Verfahren vom Gericht ersetzt
werden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Praxis das neue
Restrukturierungsverfahren annehmen wird. Zur Sanierung von Unternehmen
sind in Österreich sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche
Restrukturierungen als geeignete Instrumentarien etabliert. Insbesondere
das vereinfachte Verfahren könnte unserer Einschätzung nach durchaus
eine wichtige Rolle einnehmen.
8. November 2021
Dr. Clemens Jaufer
ist Rechtsanwalt und Partner der Jaufer Rechtsanwälte GmbH in Wien und Graz.
Mag. Alexander Painsi
ist Rechtsanwaltsanwärter der Jaufer Rechtsanwälte GmbH in Wien. Im Juli 2021 trat neben der „Gesamtreform des Exekutionsrechts“ und Neuerungen für die Entschuldung natürlicher Personen auch die neue Restrukturierungsordnung (ReO) in Kraft. Damit wurde eine EU-Richtlinie aus 2019 zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen in Österreich umgesetzt und ein gerichtliches, vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren geschaffen.
Clemens Jaufer
© cstrobl
Alexander Painsi
© cstrobl
Literatur zum Thema
Die neue Restrukturierungsordnung
Veröffentlicht 2021
von Clemens Jaufer, Alexander Painsi bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2202-7
Mit der neuen Restrukturierungsordnung (ReO) wurde ein Rahmen für präventive Restrukturierungen geschaffen. Zielgruppe der ReO sind bestandsgefährdete, jedoch bestandsfähige Schuldner. Das Buch gliedert sich in vier Abschnitte: • Gesetzestext der ReO • Text der EU-Restrukturierungs- und ...