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Abschaffung der „Kalten Progression“
Nach Jahren der Ankündigung ist nun tatsächlich geplant, die Kalte Progression endgültig und dauerhaft abzuschaffen. Die diesbezügliche Regierungsvorlage wurde am 12.10.2022 im Nationalrat und am 20.10.2022 im Bundesrat beschlossen. Die Gesetzwerdung bleibt bei Redaktionsschluss noch abzuwarten.
Definition der „Kalten Progression“
Verminderte Steuerbelastung durch Abschaffung der Kalten Progression bzw Änderung der Steuersätze
Neben der geplanten Abschaffung der Kalten Progression wurde bereits mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 eine Änderung der Steuersätze vorgenommen. Wenn man diese bereits beschlossene Änderung in das zuvor dargestellte Praxisbeispiel einfließen lässt, ergibt sich sogar eine tatsächliche Erhöhung des Auszahlungsbetrages von 10%.
Wie erfolgt die Umsetzung in der Zukunft?
Für die Ermittlung der Inflationsrate soll das arithmetische Mittel der für die Monate Juli des vorangegangenen Jahres bis Mai des laufenden Jahres sowie des vorläufigen Wertes für Juni des laufenden Jahres der von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Jahresinflationsraten des Verbraucherpreisindexes herangezogen werden. Das arithmetische Mittel ist auf das Zehntel eines Prozentpunktes zu runden (§ 33a Abs 4 idgF der RV Teuerungs-Entlastungspaket Teil II; 1662 dB). Für das Jahr 2023 wurde eine Inflationsrate von 5,2% festgestellt. Sollte sich in einem Jahr ein negativer Wert (Deflation) ergeben, löst dies keine Anpassung aus und hat auch auf die Inflationsanpassung in den Folgejahren keine Auswirkung.
Für das Jahr 2023 sollen darüber hinaus als zusätzliche Entlastungsmaßnahme die ersten beiden Steuertarifstufen nicht nur um die ursprünglich angedachten zwei Drittel der Inflationsrate (3,47%), sondern um 6,3% erhöht werden. Zusätzlich zu den oben dargestellten Anpassungen sollen auch beinahe alle Absetzbeträge im EStG um 5,2% erhöht werden. Davon ausgenommen sind jedenfalls der Pendlereuro und der Familienbonus Plus.
Conclusio
Lesen Sie mehr dazu im BMD PV Profi 4/2022 www.facultas-verlag.at/verlag/zeitschriften/pvprofi
Thomas Michelitsch, BA, MSc.
ist Mitarbeiter im prüfbegleitenden Fachbereich des Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge (PLB), nebenberuflicher FH- und Universitätslektor, Fachautor, Prüfungskommissär für die Fachprüfung Abgabenrecht der KSW, Lehrgangsleiter und Vortragender für diverse öffentliche und private Bildungseinrichtungen.
© Privat
Literatur zum Thema
Veröffentlicht 2021
von Josef Hofbauer, Walter Fellner, Rafaela Rosenfellner bei facultas
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