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Das Medizinrecht steht nicht still ...
Im Laufe der letzten Monate wurden unter anderem ein neues
Psychotherapiegesetz und ein neues MTD-Gesetz erlassen sowie einige
weitere Berufsgesetze nichtärztlicher Gesundheitsberufe novelliert. Zwei
große Themen stechen dabei hervor: zum einen die telemedizinische
Leistungserbringung und zum anderen neue Kompetenzen der nichtärztlichen
Gesundheitsberufe. Hinter beiden Neuerungen verbirgt sich (auch) das
inzwischen vieldiskutierte Problem einer zunehmenden Personalknappheit
im Gesundheitswesen.
Und jetzt das Berufsrecht ...
Gerade erst hatte die Gesundheitsreform 2024, über die in diesem Blog bereits berichtet wurde, das Licht des Bundesgesetzblatts erblickt – nichtsdestotrotz ging es im Frühling und Sommer 2024 mit weiteren Neuerungen im Medizinrecht weiter. Diesmal war nicht das Organisationsrecht, sondern das Berufsrecht hauptbetroffen. Auch in diesem Rechtsgebiet zeigte sich, dass sich die Rahmenbedingungen der Erbringung medizinischer Dienstleistungen in Zeiten der Digitalisierung einerseits und der Personalknappheit andererseits deutlich weiterentwickeln. Zwei Bundesgesetzblätter der letzten Monate sind dabei besonders hervorzuheben.
Telemedizin weiter im Vormarsch ...
Zum einen ist hier BGBl I 2024/49 zu nennen, das das neue Psychotherapiegesetz 2024 (in Kraft ab 1.1.2025) sowie Novellierungen des Psychologen- und des Musiktherapiegesetzes enthielt. Im Kern dieser Novelle steht die „Akademisierung“ der psychotherapeutischen Ausbildung durch ihre Neuregelung als universitäre Grundausbildung mit einer „postgraduellen Ausbildungsphase zum praktischen Kompetenzerwerb“ (Erläuterungen 2503 BlgNR 27. GP 4) im Mittelpunkt, an dieser Stelle soll aber insb auf die nunmehr geschaffene ausdrückliche Rechtsgrundlage der Online-Ausübung von Psychotherapie, Gesundheits- und Klinischer Psychologie und Musiktherapie hingewiesen werden, die allerdings stets die Zustimmung des Patienten voraussetzt. Damit wird – wie zuvor schon im ÄrzteG (§ 49 Abs 2 idF der Gesundheitsreform) – die schon bestehende Praxis (die sich insb in der Corona-Zeit auch bewährt hat) ausdrücklich gesetzlich abgesichert und damit ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt.
Mehr Kompetenzen für knapperes Personal ...
Zum zweiten brachte BGBl I 2024/100 (unter anderem) ein neues Bundesgesetz über medizinisch-technische Dienste (MTD-G 2024) sowie einige Änderungen des Bundesgesetzes über Medizinische Assistenzberufe (MABG). So erfolgte eine Neuregelung und Neubezeichnung der medizinisch-technischen Berufe und eine weitgehende Überarbeitung der Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeuten. Ein Punkt, der hier hervorzuheben ist, ist das, was die Erläuterungen zum MTD-Gesetz als „Modernisierung der Zusammenarbeits- bzw. Anordnungsregelungen“ bezeichnen (4095/A 27. GP 33). Damit werden die Kompetenzen der Berufsangehörigen insb auch im Bereich Anamnese/Assessment und Diagnostik gestärkt. Diese erweiterten Kompetenzen sind freilich auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sowohl MTD-Personal als auch ärztliches Personal immer knapper wird, sodass das bisherige Modell der Zusammenarbeit auch rein personell an seine Grenzen stößt. Selbstverständlich tragen die neuen Kompetenzen der Berufsangehörigen (die natürlich auch mit mehr rechtlicher Verantwortung einhergeht) auch deren immer umfassenderer Ausbildung Rechnung, sie tragen aber auch dazu bei, dass immer weniger Gesundheitspersonal rechtlich zulässigerweise für immer mehr Aufgaben einsetzt werden kann.
Literaturtipp
Den aktuellen Stand der im Blog erwähnten Gesetze (einschließlich der erst Anfang 2025 in Kraft tretenden Neuerungen) finden Sie – tw auch durch online-Links – in der soeben erschienenen 3. Auflage des FlexLex Medizinrecht.
12. September 2024
Dr. Karl Stöger
(Oxon) ist Universitätsprofessor für Medizinrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien.
© Uni Wien Krpelan
Literatur zum Thema
Ärztegesetz 1998
Veröffentlicht 2023
von Karl Stöger, Johannes Zahrl bei MANZ Verlag Wien
ISBN: 978-3-214-02657-8
Das Ärztegesetz ist die zentrale rechtliche Grundlage des Arztberufes und ist als solche Berufsordnung von allen in Österreich tätigen Ärzten und Ärztinnen. Es umfasst dabei unter anderem Bereiche wie die Ärzteordnung, die Kammerordnung, Disziplinar- und Aufsichtsrecht, aber auch ...
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