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4 Jahre Legal Tech
Vor mittlerweile genau vier Jahren ist die erste Auflage von „FlexLex
Legal Tech Rechtsgrundlagen Österreich & EU“, erschienen. Kurz
darauf folgte auch eine deutsche Version, für die ich – neben Nikolaus
Forgó – auch Markus Hartung als Mit-Herausgeber gewinnen konnte. Diese
Sammlung war die erste ihrer Art für das Segment Innovation und
Technologie in der Rechtspraxis aka „Legal Tech“. Zeit, einen kleinen
Blick zurückzuwerfen.
Spannend, was alles in 4 Jahren so
passieren kann: Frankreich hatte damals den Telegramm-Versand
abgeschafft, am Handelsgericht Wien ging die Initiative 3.0 in
Pilotbetrieb. Die DSGVO trat in Kraft und ließ Hoffnung bei
Datenschützer:innen aufkeimen. In den USA machte Ross Schlagzeilen, „the
world’s first AI lawyer“. Vier Jahre später ist Ross nicht mehr am
Markt. Immerhin wird die DSGVO schrittweise zunehmend konsequenter
umgesetzt (Schrems I und II et al sei Dank), die Digitalisierung der
Justiz schreitet gut voran und Videokonferenz- sowie Cloud-Lösungen
etablieren sich endlich im beruflichen Alltag vieler Menschen.
Vielleicht ist Evolution doch die beständigere Strategie als Disruption
bzw Revolution.
Legal Tech als Querschnittsmaterie
Es gibt kaum eine juristische Disziplin, die nicht von sich behauptet,
eine Querschnittsmaterie darzustellen. Natürlich ist es eine
mittlerweile hinreichend bekannte Binsenweisheit, dass das Zivil- mit
dem Steuerrecht eng verbunden ist, dieses wiederum mit dem
Verfassungsrecht. Gemeint ist allerdings, dass im Bereich Legal Tech
sich gleich zwei, drei oder mehrere Wissenschaften miteinander
kombinieren und aufeinander reagieren.
Die Digitalisierung des
Rechts soll die Kompetenzen der Softwareentwicklung mit jenen der
Rechtswissenschaften zusammenbringen, um zu neuen innovativen oder auch
nur komfortableren oder kostengünstigeren Rechtsservices zu gelangen. Da
die schönste technische und juristisch einwandfreie Lösung nur nichts
ohne ihre User:innen ist, werden vernünftigerweise auch Design Thinking
Methoden ins Pflichtkompetenzprogramm von Legal Tech aufgenommen. Legal
Design soll das schaffen, was Technik und Jus nicht allein vermögen:
Alle Anwender:innen oder Adressat:innen einer digitalen
Rechtsdienstleistung begeistern (Lesetipp dazu: The Legal Design Book
von Astrid Kohlmeier und Meera Klemola).
Es gibt wenig
Berufsfelder, denen man eine so tief innewohnende Innovationsaversität
nachsagt, wie den Kernjurist:innen (manchen sehr zu Recht, anderen zu
Unrecht). Und seit einer Weile zeigt sich: Legal Tech wird menschliche
Beratung wohl noch sehr lange nicht ersetzen. Verändern – ja, unbedingt!
Präzisieren, das auch! Applikationen wie Fluggastrechte-Tools (etwa Fairplane oder myflyright)
oder Online-Vertragsbaukästen sind auch unter den Aspekten
Access-to-Justice und Access-to-Legal-Services begrüßenswert: Sie
schaffen einen breiteren Zugang zum Recht, der anderweitig aus
Rentabilitätsüberlegungen bei Einzelfällen verschlossen bliebe.
Was macht ein Clown in der Kanzlei? Faxen!
Und auch österreichische und deutsche Anwält:innen kommen um das Fax
noch nicht ganz herum. Zumindest hierzulande löst die digitale
Kommunikation (sehr) langsam aber sicher doch die herkömmlichen
Kommunikationswege ab. Endlich sind auch Firmenbuchanträge in
strukturierter Form einzubringen – und der Zenit der möglichen und
sinnvollen Prozessdigitalisierung im juristischen Alltag ist noch lange
nicht erreicht. Man denke an harmonisierte europäische Datensätze, an
sprachlich unabhängige Schnittstellen, an eine technisch funktional
gestaltete Amts- und Rechtshilfe … Es ist noch ein weiter Weg, aber es
lohnt sich, ihn einzuschlagen. Mit Klarstellungen im österreichischen
anwaltlichen Berufsrecht setzen sich womöglich auch bald Cloud-basierte
Lösungen durch und dank des deutschen „smartlaw“-Urteils steht nun fest,
dass Konsument:innen sich ihre Verträge im Internet auch selbst
„zusammenklicken“ dürfen, ohne dass zwingend ein(e) Rechtsanwält:in
Formular-Verwaltung betreiben muss.
„Es geht schon was“ und „da
geht noch was“ möchte man also zum Status von Legal Tech im DACH-Raum
resümieren. Wir werden jedenfalls auch weiterhin einen genauen Blick auf
die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen werfen und diese in
einer FlexLex – analog und digital – kuratieren.
Dr. Veronika Haberler, MAS, MLS
ist eine führende Innovatorin im Bereich der juristischen Wissensarbeit sowie CEO und Co-Founderin von LeReTo. Für ihre Arbeit an der Schnittstelle von Innovation und Recht wurde sie bereits mehrfach auch international ausgezeichnet. Gemeinsam mit Nikolaus Forgó ist sie Herausgeberin der Rechtsgrundlagen Legal Tech Österreich & EU.
© Paul Bauer
Literatur zum Thema
Doing Law in the 21st Century


Veröffentlicht 2022
von Meera Klemola, Astrid Kohlmeier bei Meera Klemola and Astrid Kohlmeier
ISBN: 978-3-00-072067-3