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Geplante Aufhebung der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkung („Lufthunderter“) auf der Tauernautobahn in Salzburg
Nachdem das Bundesland Salzburg bereits im November 2022 die nach
dem Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) verordnete
Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Teilstrecke der West Autobahn
(hier war für den Salzburger Zentralraum ein „Luft-80er“ vorgesehen)
aufgehoben hat (LGBl 2022/89), steht jetzt auch der „Lufthunderter“ auf
der Tauern Autobahn vor dem Aus. Konkret soll das nach dem IG-L
verordnete luftgüteabhängige und damit flexible Tempo-100-Limit auf der A
10 zwischen Salzburg und Golling (LGBl 2015/26 idgF) mit 1. November
2023 aufgehoben werden. So sieht es jedenfalls ein entsprechender
Verordnungsentwurf des Landeshauptmannes von Salzburg vor (https://service.salzburg.gv.at/pub/get/28810).
Begründet wird die Aufhebung damit, dass die
Stickstoffdioxid-Grenzwerte auf dem genannten Autobahnabschnitt seit
drei Jahren nicht mehr überschritten wurden. Auch sei einer
wissenschaftlichen Studie zufolge nicht damit zu rechnen, dass die
Grenzwerte in Zukunft überschritten werden, und zwar auch dann nicht,
wenn Tempo 130 wieder gilt.
Apropos Grenzwerte: Die
Luftqualitäts-RL 2008/50/EG sieht für Stickstoffdioxid (NO2) einen
Jahresmittelwert von 40 µg/m3 vor, während das die Richtlinie umsetzende
IG-L einen vergleichsweise strengeren Wert von 30 µg/m3 mit einer
Toleranzmarge von 5 µg/m3 vorgibt.
Rechtliche Zulässigkeit der Aufhebung der Salzburger Tauern Autobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung
Die vom Bundesland Salzburg geplante Aufhebung der Tauern Autobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung ist rechtlich zulässig. Den Ländern steht zur Einhaltung der im IG-L festgelegten Immissionsgrenzwerte für einzelne Luftschadstoffe – ua für Feinstaub (PM10), Ultrafeinstaub (PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) – nämlich eine große Bandbreite von Maßnahmen zur Verfügung. So können neben Maßnahmen für Kraftfahrzeuge auch solche für Anlagen, für Stoffe, Zubereitungen und Produkte sowie für das Verbrennen im Freien verordnet werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für Kraftfahrzeuge ist also nur eine von mehreren den Ländern zur Verfügung stehende Maßnahme, wenngleich natürlich eine sehr wirksame. Werden die Luftschadstoffgrenzwerte in einem bestimmten Sanierungsgebiet dauerhaft eingehalten, bedarf es überhaupt keiner IG-L-Maßnahmenverordnung, bestehende Verordnungen können demnach auch wieder aufgehoben werden, auch wenn dies im IG-L so nicht explizit festgelegt ist.
Argumente für die Aufrechterhaltung des Salzburger „IG-L-Lufthunderters“
Argumente für die Aufrechterhaltung des Salzburger
„IG-L-Lufthunderters“Die vom Bundesland Salzburg geplante Aufhebung des
„IG-L-Lufthunderters“ auf der Tauern Autobahn ist aus mehreren Gründen
freilich nicht sinnvoll. Zum einen wird der „Lufthunderter“
ohnehin nur dann geschalten, wenn die Stickstoffdioxid-Grenzwerte
überschritten werden. Zum anderen haben Tempolimits in den vergangenen
Jahren ganz wesentlich zur NO2-Reduktion geführt und damit einen
wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge geleistet. Bedenkt man,
dass laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur die
Luftverschmutzung in der EU noch immer zu rund 300.000 vorzeitigen
Todesfällen pro Jahr führt (hinzu kommt eine beträchtliche Zahl durch
Luftverschmutzung verursachter Krankheiten), so muss die geplante
Aufhebung der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkung, die unweigerlich zu
einem Wiederanstieg der NO2-Konzentration führen würde, strikt abgelehnt
werden.
Als weiteres Argument für die Aufrechterhaltung des
„Lufthunderters“ kann angeführt werden, dass die aktuell in Europa
geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid (gleiches gilt für Feinstaub)
mehr als 20 Jahre alt sind und nicht den heutigen wissenschaftlichen
Erkenntnissen entsprechen. So hat denn auch die EU-Kommission im Oktober
2022 einen Vorschlag für eine neue Luftqualitäts-RL mit strengeren Grenzwerten vorgelegt
(COM[2022] 542 final) und sich dabei an den 2021 veröffentlichten
Richtwerten der WHO orientiert. Für NO2 wird ein Jahresmittelwert von 20
µg/m3 vorgeschlagen, und zwar ab 1. 1. 2030. Das Europäische Parlament
hat sich im September 2023 sogar für die WHO-Empfehlung von 10 µg/m3 (ab
1. 1. 2035) ausgesprochen (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0318_DE.pdf).
Angesichts der sich abzeichnenden EU-weiten Verschärfung der
Luftschadstoffgrenzwerte wäre die Aufhebung des Salzburger
„Lufthunderters“ geradezu kontraproduktiv und extrem kurzsichtig, da
wohl nicht von langer Dauer. Ökologisch nachhaltiges Handeln sieht
jedenfalls anders aus. Es bleibt daher zu hoffen, dass Salzburg doch
noch einen Rückzieher macht, zumindest aber, dass andere Bundesländer
nicht dem Beispiel Salzburg folgen.
Mag. Dr. Gerhard Schnedl
© Universität Graz
Literatur zum Thema
Veröffentlicht 2020
von Gerhard Schnedl bei facultas
ISBN: 978-3-7089-1514-2
Das vorliegende Lehrbuch für Studium und Praxis soll seinen Lesern den Einstieg in das äußerst komplexe Rechtsgebiet Umweltrecht erleichtern und (vertiefte) Grundkenntnisse vermitteln. Die systembildenden Grundlagen und Strukturen des Umweltrechts werden ebenso dargelegt wie die einzelnen ...
Bürger und Bürgerinnen zwischen Politik und Gerichten
Veröffentlicht 2016
von Eva Schulev-Steindl, Gerhard Schnedl, Marlies Meyer bei Böhlau Wien
ISBN: 978-3-205-20278-3
Das Recht auf saubere Luft ist ein „Klassiker“ des Umweltrechts: Beim ersten Grazer Umweltrechtsforum 2015 haben daher an der Universität Graz Experten verschiedener Fachdisziplinen, Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie NGOs am Beispiel der Feinstaub-Problematik darüber diskutiert, ob ...