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FinTech – Geschäftsfelder | Crypto-Assets
Akteur:innen und deren Geschäftsfelder
FinTechs, die tendenziell aus dem Technologiebereich stammen, können sowohl etablierte Finanzinstitutionen, als auch Start-Ups sein. Sie können sowohl nicht regulierte, als auch regulierte Unternehmen sein, die mit innovativen technologischen Ansätzen Finanzdienstleistungen- und Produkte optimieren, ergänzen oder verbinden. Die Geschäftsfelder, in welchen FinTechs tätig sein können, sind dabei mannigfaltig, so zum Beispiel in Zusammenhang mit Crypto-Assets, wo es zuletzt Neuerungen im regulatorischen Bereich gab.
Die Regulierung
Die letzten 15 Jahre haben deutlich gezeigt, dass Crypto-Assets bzw. die
Distributed Ledger Technology gekommen sind um zu bleiben. Dieses
Faktum hat nationale und auch den europäischen Gesetzgeber aufs Tapet
gerufen. In Zusammenhang mit der 5. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2018/843 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung)
wurde gewissermaßen ein Regelwerk (bestimmte Bereiche betreffend)
geschaffen. Ein gewisses Mindestmaß an Harmonisierung innerhalb der
Europäischen Union für die Regulierung von Dienstleister:innen in Bezug
auf virtuelle Währungen wurde dadurch zwar erzielt und auch der Begriff
„virtuelle Währung“ erstmalig legaldefiniert. Der oftmals so genannte
„Wilde Westen“ – mit Regelwerken unterschiedlichster Ausprägung in den
jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten – ist jedoch nach wie vor nicht von der
Hand zu weisen.
Genau hier will nun die MiCAR (Markets in
Crypto-assets Regulation) ansetzen und einen einheitlichen
regulatorischen Rahmen schaffen: Ein Level-Playing-Field mit
gleichmäßigem Anleger:innenschutz innerhalb der Europäischen Union. Die
MiCAR hat dabei sowohl Crypto-Asset-Emittent:innen, als auch
-dienstleister:innen im Blick und enthält auch Vorschriften zum
Anleger:innenschutz und Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch.
Der bereits anderweitig geregelte Bereich „Geldwäsche“ blieb letztlich
ausgeklammert.
Um die genannten Ziele zu erreichen gilt die
MiCAR für natürliche und juristische Personen und andere Unternehmen,
die in der Union mit der Emission, dem öffentlichen Angebot und der
Zulassung zum Handel von Crypto-Assets befasst sind oder die
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Crypto-Assets in der Union
erbringen. Art 2 Abs 2 MiCAR kenne aber auch Ausnahmen. Abgesehen von
den normierten Ausnahmen sollen dem Grunde nach jegliche Aktivitäten in
Zusammenhang mit Crypto-Assets von der MiCAR erfasst sein, wobei
zwischen E-Money Token (EMT), Asset-Referenced Token (ART) und anderen
Crypto-Assets differenziert wird. Ein spezieller Bereich, der bereits
engmaschig durch Unionsrecht geregelt ist, fällt allerdings nicht
darunter: Die Security Token, die als Wertpapiere im Sinne der
MiFID-Regulierung einzustufen sind und damit nicht nur dieser, sondern
etwa auch dem europäischen Prospektrecht unterliegen.
Aktuelles
Nach zweimaliger Verschiebung, hat am 20. April 2023 das EU-Parlament über die MiCAR abgestimmt. Mit überwiegender Mehrheit wurde diese, und somit das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Regulierung der Kryptoindustrie, angenommen. Der Text wurde am 09.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. MiCAR tritt am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft (somit 29.06.2023) und gilt ab 18 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens (somit 30.12.2024). Dabei muss aber unbedingt beachtet werden, dass die Regelungen für ART und EMT bereits ab 12 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens (somit 30.06.2024) gelten.
Praxistipp
Bis die MiCAR zur Gänze gilt, wird die derzeitige fragmentierte legislative und regulatorische Landschaft für Crypto-Assets in der EU fortbestehen. In diesen Geschäftsbereichen tätigen Unternehmen ist dennoch zu empfehlen, sich schon jetzt mit den für sie relevanten Anforderungen vertraut zu machen und die MiCAR bei ihren strategischen Entscheidungen mit zu bedenken.
Literaturempfehlungen:
https://www.mplaw.at/newslounge/
https://www.fma.gv.at/publikationen/studie-digitalisierung-finanzmarkt/
RA Mag. Gernot Wilfling
ist Rechtsanwalt und Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät insbesondere im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht sowie zu Unternehmenskäufen. Zu seinen Mandant:innen gehören insbesondere Banken, börsenotierte Unternehmen, FinTechs und Start-ups. Zudem ist Mag. Wilfling Autor zahlreicher Fachpublikationen, unter anderem eines Praxishandbuchs zum Börserecht, und regelmäßiger Vortragender in seinen Spezialgebieten.
Dr. Sebastian Sieder
ist Associate bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät schwerpunktmäßig im Kapitalmarkt- und Finanzmarktaufsichtsrecht.
Lukas Messner, CIPP/E
ist Legal Tech Advisor und juristischer Mitarbeiter bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er hat die Digitalisierungsagenden inne und ist außerdem schwerpunktmäßig im Datenschutzrecht sowie im Kapitalmarkt- und Finanzmarktaufsichtsrecht tätig.
Gernot Wilfling
Lukas Messner
Sebastian Sieder
© WILKE
Literatur zum Thema
Veröffentlicht 2023
von Sabine Kirchmayr, Martin Miernicki, Arthur Weilinger, Wild Alexandra, Alexander Wimmer bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2407-6
Einführend werden die zivil- und wertpapierrechtlichen Grundlagen von Kryptowährungen und ihre technischen Grundlagen dargestellt. Der Hauptteil widmet sich verschiedenen steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Abschließend wird die Bilanzierung von Krypto-Assets ...
Fassung vom 15.7.2023
Veröffentlicht 2023
von Dimitrios Linardatos bei facultas / FlexLex
ISBN: 978-3-99071-275-7
Das FlexLex enthält die derzeit für den deutschsprachigen Rechtsraum — insbesondere für Deutschland und Österreich — wichtigsten europarechtlichen und nationalen Vorschriften zur Schwarmfinanzierung („Crowdfunding“). Neben der aktuellen Rechtslage werden auch die sich abzeichnenden ...
Märkte für Kryptowerte
Veröffentlicht 2024
von Sanijel Ficulovic, Peter Knobl, Rene Kreisl, Lorenz Pracht, Nicolas Raschauer, Rainer Silbernagl, Thomas Stern, Wolfgang Wessely, Rainer Wolfbauer, Vanessa Pfurtscheller bei Jan Sramek Verlag KG
ISBN: 978-3-7097-0350-2
Aus dem Vorwort: [...] Die MiCAR, als eine der bedeutendsten regulatorischen Maßnahmen im Bereich der Krypto-Assets, stellt eine wegweisende Antwort auf die Herausforderungen dar, die mit dem Aufstieg digitaler Assets verbunden sind. Sie bietet einen rechtlichen Rahmen, der nicht nur den Schutz ...
Grundzüge des europäischen Rechts für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen
Veröffentlicht 2023
von Dimitrios Linardatos, Patrick Raschner bei Nomos
ISBN: 978-3-7560-0217-7
Mit dem Ziel, eine Kapitalmarktunion zu errichten, die einen verbesserten Zugang zu Finanzierungen für innovative, nicht börsennotierte Unternehmen bedeutet, hat der europäische Gesetzgeber das Recht der plattformbasierten Projektfinanzierung (Crowdfunding) in weiten Teilen harmonisiert. Die ...
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