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FinTech – Das neue FlexLex ist da!
Vor rund eineinhalb Jahren ist die 1. Auflage des FlexLex zum Thema „FinTech Rechtsgrundlagen Österreich & EU“ erschienen. Die Sammlung war eine der Ersten ihrer Art für das Segment Innovation und Technologie im Finanzsektor. Die Tatsache, dass bereits nach derart kurzer Zeit eine aktualisierte Auflage erscheint, zeigt, wie schnelllebig die Entwicklungen in diesem Bereich vonstattengehen. Zeit, einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen zu werfen und auch einen in die Zukunft zu wagen.
Digitalisierungspaket im Finanzsektor (MiCAR, DORA-VO, DLT-VO)
Die Europäische Kommission hat im September 2020 ein Paket zur
Digitalisierung des Finanzsektors (sog. Digital Finance Package)
vorgelegt. Neben dem Vorschlag zur Markets in Crypto-Assets Regulation
(MiCAR) umfasst das Paket insbesondere einen Rechtsakt über die digitale
operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience
Act – DORA) und einen Vorschlag über eine Pilotregelung für auf
Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen
(„DLT-Pilot“).
Die MiCAR verfolgt das Ziel, einen
harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte in der
Europäischen Union zu schaffen. MiCAR regelt Transparenz- und
Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten,
die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht über
Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider – CASP) und
Emittenten von Kryptowerten, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
von Kryptowerte-Emittenten sowie Kryptowerte-Dienstleistern, Investoren-
und Verbraucherschutzvorschriften für die Emission, den Handel und die
Verwahrung von Kryptowerten sowie Vorschriften zur Bekämpfung von
Marktmissbrauch auf Krypto-Handelsplätzen. Der Begriff der
Krypto-Vermögenswerte als wesentlicher Anknüpfungspunkt für die MiCAR
wird eingeteilt in
• vermögenswertereferenzierte Token („ART“),
• E-Geld-Token („EMT“) und
• sonstige Krypto-Vermögenswerte.
Auf
Basis dieser Einteilung gibt die MiCAR unterschiedliche Vorschriften
vor. Die verschiedenen Regelungsinhalte der MiCAR sind zu
unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. So sind zB die Regelungen zu
ART und EMT in Titel III und Titel IV ab dem 30. Juni 2024 anwendbar.
DORA
enthält Vorschriften für den Schutz, die Erkennung, Eindämmung und
Wiederherstellung mit Blick auf Risiken im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT). Die Verordnung betrifft im
Wesentlichen alle Finanzmarktsektoren und damit die meisten der in
Österreich von der FMA beaufsichtigten Unternehmen. Das Ziel ist es, die
Resilienz des europäischen Finanzmarktes gegenüber der Bedrohung von
Cyberangriffen zu stärken und dadurch auch zu einem hohen Schutzniveau
für Anleger und Verbraucher in der Union beizutragen. Mit DORA sollen
die verschiedenen Vorschriften, die sich mit digitalen Risiken im
Finanzsektor befassen, konsolidiert, aktualisiert und verbessert werden.
Der Rahmen umfasst neben qualitativen Anforderungen an die IKT-
Sicherheit bei den beaufsichtigten Unternehmen selbst und an die
Behandlung von IKT- Vorfällen, Vorgaben zu zentral gesteuerten
Resilienztests und ein europäisches Überwachungsregime für kritische
IKT- Dienstleister. DORA ist ab 17. Januar 2025 anwendbar.
Die DLT-Pilot-VO
erlaubt bereits seit letztem Jahr in einer Art europaweiten „Regulatory
Sandbox“ Regulierungsbehörden und Marktteilnehmern, Erfahrungen mit dem
Handel und der Abwicklung von Kryptowerten über spezielle
DLT-Marktinfrastrukturen, wie DLT-MTFs (Multilateral Trading Facilities)
oder DLT-SSS (Securities Settlement Systems), zu sammeln. Diese
weitreichenden Vorgaben haben eine Aktualisierung des FlexLex´
unumgänglich gemacht.
Das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) in Bezug auf FinTechs
Das Wertpapierfirmengesetz (WPFG) stellt seit 1. Februar 2023 das interne Organisationsrecht und die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (WPF) auf ein völlig neues Fundament. Die neuen Aufsichtsanforderungen gelten grundsätzlich für alle Wertpapierfirmen mit Sitz innerhalb der EU, die nach der zweiten Finanzmarktrichtlinie MiFID II zugelassen und beaufsichtigt werden. Sofern es sich bei FinTechs daher um WPF handelt, gilt das WPFG und die flankierende unmittelbar anwendbare Investment Firm Regulation (IFR). Allerdings gelten zahlreiche Ausnahmen, indem einerseits kleine, nicht verflochtene von einzelnen Aufsichtsanforderungen ausgenommen sind und andererseits große systemähnliche (bankähnliche) Wertpapierfirmen (weiterhin) den Anforderungen der Bankenregulierung (CRR/CRD IV) unterstellt sind.
Ausblick
Auch im Finanzsektor ist die Digitalisierung gekommen um zu bleiben,
mit all seinen regulatorischen Folgeerscheinungen. In einem solch
dynamischen Umfeld ist die Weiterentwicklung des FlexLex-Bands
vorprogrammiert. Wir weisen dabei beispielhaft auf den AI Act hin, der –
abhängig vom Einsatz bestimmter Technologien – auch FinTechs maßgeblich
betreffen können wird.
Literaturempfehlungen:
https://www.mplaw.at/publikationen/neue-serie-die-micar/
https://www.fma.gv.at/publikationen/studie-digitalisierung-finanzmarkt
RA Mag. Gernot Wilfling
ist Rechtsanwalt und Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät insbesondere im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht sowie zu Unternehmenskäufen. Zu seinen Mandant:innen gehören insbesondere Banken, börsenotierte Unternehmen, FinTechs und Start-ups. Zudem ist Mag. Wilfling Autor zahlreicher Fachpublikationen, unter anderem eines Praxishandbuchs zum Börserecht, und regelmäßiger Vortragender in seinen Spezialgebieten.
Dr. Sebastian Sieder
ist Associate bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät schwerpunktmäßig im Kapitalmarkt- und Finanzmarktaufsichtsrecht.
Lukas Messner, CIPP/E
ist Legal Tech Advisor und juristischer Mitarbeiter bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er hat die Digitalisierungsagenden inne und ist außerdem schwerpunktmäßig im Datenschutzrecht sowie im Kapitalmarkt- und Finanzmarktaufsichtsrecht tätig.
Gernot Wilfling
Lukas Messner
Sebastian Sieder
© WILKE
Literatur zum Thema
Fassung vom 15.5.2024
Veröffentlicht 2024
von Gernot Wilfling, Sebastian Sieder, Lukas Messner bei facultas / FlexLex
ISBN: 978-3-99071-339-6
Die Digitalisierung macht auch vor den Finanzmärkten nicht halt und bringt neue Entwicklungen mit sich. Unter dem Begriff FinTech können in diesem Zusammenhang auf Informationstechnologie basierte finanzielle Innovationen verstanden werden, wobei in diesen Bereichen tätige Unternehmen als ...