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Vorläufiges Aus für die Bildungskarenz
1. Die staatliche Förderung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit läuft mit 31.03.2025 aus (§§ 26 und 26a Arbeitslosenversicherungsgesetz treten außer Kraft). Arbeitnehmer:innen haben dann grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld.
2. Personen, die sich bereits in einer laufenden Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit befinden bzw bei denen der Bezug von Weiterbildungsgeld oder von Bildungsteilzeitgeld noch bis spätestens 31.03.2025 beginnt, können diese Maßnahme für die vom AMS bereits zuerkannte Zeit unter weiterem Erhalt der finanziellen Unterstützung zu Ende bringen. Dies gilt auch für Personen, die mit der Bildungsmaßnahme spätestens bis 31.05.2025 beginnen, wenn sie die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit nachweislich bereits spätestens am 28.02.2025 vereinbart haben (§ 81 Abs 19 AlVG).
3. Wurde vor dem 31.03.2025 bereits Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit für die Zukunft vereinbart und würden die betroffenen Personen aufgrund der Novelle nun kein Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld mehr erhalten, so sieht das Gesetz ein einseitiges Rücktrittsrecht der Arbeitnehmer:innen von der bereits geschlossenen Vereinbarung vor. Dies selbst dann, wenn in der Vereinbarung vorgesehen wurde, dass die Karenzierung oder Teilzeitbeschäftigung unabhängig vom Bezug von Weiterbildungsgeld oder von Bildungsteilzeitgeld bestehen soll. Erfolgt kein Rücktritt, kann die vereinbarte Bildungsmaßnahme ohne staatliche finanzielle Unterstützung absolviert werden.
4. Vor diesem Hintergrund sollte von Arbeitgeber:innen evaluiert werden, ob bereits abgeschlossene Vereinbarungen über Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit von der Novelle betroffen sind und mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass es eine Nachfolgeregelung zur Bildungskarenz mit strengeren Voraussetzungen geben wird. Nach derzeitigen Informationen ist mit einer solchen aber erst frühestens Anfang 2026 zu rechnen.
Mag.a Judith Morgenstern
Selbständige Rechtsanwältin und Gründungspartnerin der Arbeitsrechtsboutique MOSA Rechtsanwälte in Wien; zahlreiche Fachpublikation; Trainerin für Arbeitsrecht.
Mag. Dr. Remo Sacherer, LL.M.
Rechtsanwalt und Gründungspartner der Arbeitsrechtsboutique MOSA Rechtsanwälte in Wien; Lektor für Arbeitsrecht an der WU Wien; Vortragender sowie Trainer für Arbeitsrecht ua beim WIFI Wien; zahlreiche Fachpublikationen.
Judith Morgenstern und Remo Sacherer
© MOSA
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