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Das Recht zu gehen – die Pflicht zu bleiben? Rechtsethische Reflexionen zur Sterbeverfügung in Österreich
Die Sterbeverfügung wird in Österreich kontrovers diskutiert und ist meist eine Gratwanderung zwischen Fragen der menschlichen Würde, der Selbstbestimmung und dem Schutz vulnerabler Gruppen.
Sterbeverfügung: Debatte neu entflammt
Ich empfand den Fall als brisant, weil er bei unterschiedlichen Seiten zugleich bewundernde Zustimmung und tiefes Unbehagen hervorrief. Bewunderung, weil jemand den Mut fand, über das eigene Sterben offen zu sprechen und Verantwortung für die letzte Entscheidung zu übernehmen. Unbehagen, weil sich oft die Frage stellte: Welche Signale senden solche Entscheidungen in einer Gesellschaft, die ohnehin mit Alter, Krankheit und dem Wert des Lebens ringt?
Gerade in diesem Spannungsfeld – zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge, zwischen Freiheit und subtilen Erwartungen – bewegt sich das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG), das seit 2022 in Österreich gilt. Und ja, es ist für viele Menschen so viel mehr als ein bloßes Regelwerk. Für mich als Wissenschaftler, als Jurist und Philosoph, ist es etwa ein Brennglas für juristische, rechtsethische und philosophische Grundfragen: Wie kann Selbstbestimmung bestmöglich rechtlich geregelt und definiert werden? Welchen Einfluss darf der Staat und die Gesellschaft auf unser eigenes Leben – und somit auch auf unseren Tod – ausüben? Kurzum: Wie viel Freiheit verträgt eine Gesellschaft, die zugleich Verantwortung für ihre verletzlichsten Mitglieder:innen trägt?
Diese Fragen führen unmittelbar zu dem Prinzip, das der österreichischen Rechtslage zugrunde liegt und die Debatte am stärksten prägt – nämlich zur Autonomie des Menschen. Autonomie? Ein Begriff, der im Recht wie in der Philosophie gefeiert wird, dessen Tragfähigkeit im Angesicht von Krankheit und Sterben jedoch weiterhin ambivalent bleibt.
Autonomie als oberstes Prinzip – und ihre Ambivalenzen
Philosophisch knüpft diese Argumentation an den kantischen Autonomiebegriff an, zugleich aber auch an liberale Traditionen (wie etwa an John Stuart Mill), die den Einzelnen als „Souverän seiner selbst“ verstehen. Die Würde des Menschen wird so als Fähigkeit gedeutet, über das eigene Leben – und damit auch über dessen Ende – Entscheidungen zu treffen. Doch gerade hier liegt die Ambivalenz. Ist ein Suizidwunsch je wirklich frei? Wer unter schwersten Schmerzen, unter Angst, Einsamkeit oder ökonomischem Druck steht, ist nicht autonom im idealisierten Sinne. Freiheit im Rechtssinn stößt auf die Realität psychischer und sozialer Abhängigkeiten. Autonomie im Kontext der Sterbeverfügung ist daher kein absoluter Wert, sondern eben ein relativer – eingebettet in Geflechte von Beziehungen, Erwartungen und gesellschaftlichen Narrativen.
Fürsorge, Schutzpflichten und das Argument der Verwundbarkeit
Rechtsethisch ergibt sich hier durchaus ein gewichtiges Spannungsverhältnis: Einerseits darf der Staat niemanden zum Leben zwingen, andererseits muss er sicherstellen, dass ein Sterbewunsch nicht Ausdruck fehlender Alternativen ist. Zwischen paternalistischem Schutz und gleichgültiger Liberalität gilt es also eine Balance zu finden, die die Autonomie ernst nimmt, ohne sie durch Vernachlässigung faktisch zu untergraben.
Gesellschaftliche Implikationen: Zwischen Freiheit und subtilen Erwartungen
Ebenso verweise ich auf ökonomische Faktoren, die in vielen Überlegungen des Sterbens nicht vergessen werden dürfen: In einem Gesundheitssystem, das (gegenwärtig) immer mehr unter Kostendruck steht und unter einem Pflegemangel leidet, könnte der assistierte Suizid – bewusst oder unbewusst – als „günstigere“ Option erscheinen.
Eine rechtsethische Reflexion muss daher stets auch die strukturellen Rahmenbedingungen im Blick behalten, in denen individuelle Entscheidungen getroffen werden. Dass das nicht so einfach ist, wissen wir wohl alle. Letztlich kann man sagen: Die Sterbeverfügung steht im Schnittpunkt zweier Ethiken. Auf der einen Seite ist da die Ethik der Freiheit (= liberal-individualistisch) und auf der anderen Seite die Ethik der Fürsorge (= kommunitaristisch bzw. fürsorgeethisch).
Juristisch-praktische Rahmenbedingungen und ihre Grenzen
Am Ende droht damit etwas, das nicht wünschenswert ist: Ein Paradoxon. Das Gesetz, das Freiheit sichern soll, könnte in der Praxis jene Freiheit gefährden, wenn Alternativen hierfür fehlen.
Ausblick: Zwischen Rechtsfortschritt und kultureller Verantwortung
Das StVfG markiert zweifellos einen Rechtsfortschritt, indem es Selbstbestimmung in einer existenziellen Dimension anerkennt. Doch Recht allein kann die ethischen Spannungen eben nicht auflösen – und das möchte ich mit dem gegenständlichen Beitrag primär aufzeigen. Ich denke, dass die kommenden Jahre entscheidend für die Zukunft des StVfG und dessen Ausgestaltung sein werden. Zwischen dem Befürworten und dem Kritisieren bedarf es aber immer eines Mittelweges. Es gilt, (1) den Ausbau von Hospiz- und Palliativversorgung als staatliche Pflicht zu begreifen, (2) den Diskurs über Sterben und Tod offen und ohne Tabus zu führen, (3) die Selbstbestimmung des Menschen (auch vollumfänglich) zu akzeptieren und (4) Schutzmechanismen gegen subtile gesellschaftliche Erwartungen zu etablieren.
Aus rechtsethischer Perspektive bleibt eine zentrale Frage bestehen. Und ja, sie ist komplex und herausfordernd. Sie lautet: Wie lässt sich Freiheit so gestalten, dass sie nicht in Zwang umschlägt? Um auf den Titel des Beitrags Bezug zu nehmen: Das „Recht zu gehen“ darf nicht zur „Pflicht zu gehen“ werden, genauso wenig darf die „Pflicht zu bleiben“ die Autonomie des Menschen untergraben.
Schon Sokrates soll im Angesicht seines eigenen Todes gesagt haben, dass das Philosophieren im Grunde ein „Üben im Sterben“ sei. Dieser Gedanke erinnert uns daran, dass Sterben nicht nur eine biologische Grenze, sondern auch eine kulturelle und geistige Herausforderung darstellt. Die Sterbeverfügung zwingt uns als Gesellschaft, uns dieser Herausforderung zu stellen – und dabei nicht nur rein juristisch, sondern auch ethisch und menschlich Antworten zu finden. Dass dies nicht abstrakt bleibt, hat uns – wie ich persönlich finde – der Fall Niki Glattauer vor Augen geführt. Sein Tod war nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern auch ein öffentlicher Anstoß, über Freiheit, Fürsorge und den Wert des Lebens nachzudenken. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir die Debatte nicht vorschnell beenden, sondern sie offen, kritisch und solidarisch weiterführen. Alle gemeinsam. Kritiker:innen und Befürworter:innen. Warum? Weil das Fundament des Rechts immer noch das Gespräch ist.
Marlon Possard
© M. Possard/Privat
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