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Freiheit braucht Ordnung – aber wer begrenzt die Macht? Über den Staat, das Recht und die Frage nach legitimer Herrschaft
„Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten“
Im Alltag denken wir nur selten darüber nach, weil der Staat einfach da ist. Der Staat begegnet uns in Behörden, Gerichten, Schulen, Krankenhäusern, Gesetzen, Steuern und Verordnungen. Wir nehmen hin, dass bestimmte Handlungen erlaubt und andere verboten sind, dass Eigentum geschützt wird, Verträge rechtliche Wirkungen entfalten und Gerichte verbindliche Entscheidungen treffen können. Trotzdem erleben wir staatliche Ordnung immer wieder dort als störend, wo sie in die eigene Lebensgestaltung eingreift. Die meisten Menschen wünschen sich vermutlich einen Staat, der funktioniert, aber möglichst wenig in das eigene Leben eingreift. Das Problem ist nur: Beides lässt sich nicht immer voneinander trennen.
Denn sobald Menschen dauerhaft miteinander leben, entstehen unterschiedliche Interessen. Freiheit trifft auf Freiheit, Überzeugung auf Überzeugung und Bedürfnis auf Bedürfnis. Was für die eine Person selbstverständlich erscheint, kann für eine andere bereits eine Einschränkung darstellen. Worauf gründet sich eigentlich die Macht des Staates, über unser Verhalten zu bestimmen?
Diese Fragen sind alt – sehr alt. Ihre Antworten sind es ebenfalls, dennoch wirken sie erstaunlich gegenwärtig. Speziell in einer Zeit, in der Vertrauen in Institutionen nicht mehr selbstverständlich ist, politische Polarisierung zunimmt und technologische Entwicklungen neue Formen der Kontrolle und Einflussnahme ermöglichen, lohnt sich der Blick zurück. Denn wer verstehen will, warum ein Staat legitim sein kann, muss zunächst verstehen, warum Menschen überhaupt politische Ordnung benötigen.
Warum wir überhaupt einen Staat brauchen
Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass dieses Zusammenleben friedlich verläuft. Gerade weil Menschen eben soziale Wesen sind, geraten sie miteinander in Konflikt. Sie verfolgen unterschiedliche Interessen, verfügen über unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit und haben unterschiedliche Auffassungen davon, wie ein gutes Leben aussehen soll. Gesellschaft bedeutet deshalb nicht, dass alle dasselbe wollen. Im Gegenteil: Eine Gesellschaft besteht gerade darin, dass Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen dennoch miteinander leben müssen. Aber wie können solche Unterschiede ausgehalten und geregelt werden?
Dass Menschen auf Gemeinschaft angewiesen sind, bedeutet allerdings noch nicht, dass diese Gemeinschaft auch funktioniert. Wo unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, braucht es Formen, in denen Konflikte geregelt werden können. Das Recht ist eine der wichtigsten Antworten darauf. Es soll verhindern, dass Konflikte allein durch persönliche Macht, Gewalt oder Vergeltung entschieden werden. Wo Recht funktioniert, soll nicht derjenige gewinnen, der stärker ist, sondern es soll ein Verfahren darüber entscheiden, welche Ansprüche nach allgemein geltenden Regeln durchsetzbar sind. An die Stelle privater Gewalt treten Gerichte, an die Stelle der persönlichen Vergeltung treten rechtliche Verfahren und an die Stelle der Willkür treten allgemein geltende Regeln.
Der Staat ist deshalb weit mehr als eine Ansammlung von Behörden. Er bildet einen institutionellen Rahmen, in dem Menschen mit unterschiedlichen Interessen miteinander leben können. Seine besondere Stellung ergibt sich daraus, dass er verbindliche Regeln setzen und deren Einhaltung notfalls mit Zwang durchsetzen kann. Deshalb ist seine Macht aber auch besonders rechtfertigungsbedürftig. Eine private Organisation kann Empfehlungen aussprechen oder Verträge schließen. Der Staat kann dagegen Gesetze erlassen, Steuern einheben, Eigentum schützen, Freiheitsrechte unter bestimmten Voraussetzungen beschränken und Sanktionen verhängen. Er verfügt damit über eine besondere Form institutionalisierter Macht: Er kann allgemein verbindliche Regeln setzen und deren Einhaltung unter bestimmten Voraussetzungen mit Zwang durchsetzen.
So sind wir bereits bei einem grundlegenden Problem: Die Existenz staatlicher Macht erklärt noch nicht ihre Legitimität. Nur weil eine Institution Macht besitzt, bedeutet das noch lange nicht, dass sie diese Macht auch zu Recht ausübt. Daher stellt sich die Frage: Warum darf der Staat all das? An diesem Punkt beginnt die politische Philosophie.
Der Gesellschaftsvertrag: Hobbes, Locke und Rousseau
Thomas Hobbes (1588–1679) entwickelt diese Vorstellung in seinem Leviathan von 1651 aus einer ausgesprochen pessimistischen Perspektive. Für ihn ist der Mensch ohne eine übergeordnete politische Macht grundsätzlich mit Unsicherheit konfrontiert. Wenn niemand verbindlich darüber entscheiden kann, was erlaubt ist, und niemand die Sicherheit des Einzelnen garantieren kann, muss jeder Mensch selbst dafür sorgen, seine Interessen und sein Leben zu schützen. Daraus entsteht jedoch die Gefahr gegenseitiger Bedrohung. Der bekannte, bereits auf Plautus (um 250–184 v. Chr.) zurückgehende Satz homo homini lupus est – der Mensch ist dem Menschen ein Wolf – bringt diese Vorstellung pointiert zum Ausdruck.
Dabei geht es bei Hobbes nicht einfach um die Behauptung, jeder Mensch sei von Natur aus böse. Entscheidend ist dabei die Unsicherheit. Wenn ich nämlich nicht weiß, ob der andere meine Freiheit, mein Eigentum oder mein Leben respektieren wird, kann ich mich nicht einfach darauf verlassen. Selbst ein Mensch, der eigentlich friedlich leben möchte, kann unter solchen Bedingungen gezwungen sein, Vorsorge gegen andere zu treffen. Aus dieser Unsicherheit entsteht ein Zustand, in dem niemand wirklich frei und niemand wirklich sicher ist.
Der Staat erscheint bei Hobbes deshalb als Antwort auf ein grundlegendes Problem: Menschen übertragen einen Teil ihrer Freiheit auf eine gemeinsame politische Macht, um dafür Sicherheit und Frieden zu erhalten. Staatliche Herrschaft wird damit aus einem menschlichen Bedürfnis heraus erklärt. Wir akzeptieren Einschränkungen, weil eine vollkommen ungeregelte Freiheit am Ende die Freiheit aller gefährden könnte.
John Locke (1632–1704) kommt zu einer anderen Vorstellung. Auch für ihn ist politische Ordnung notwendig, doch der Staat erhält seine Legitimation nicht allein dadurch, dass er Sicherheit gewährleistet. Menschen besitzen bereits vor dem Staat bestimmte Rechte, im Speziellen auf Leben, Freiheit und Eigentum. Der Zweck staatlicher Herrschaft besteht deshalb darin, diese Rechte zu schützen. Der Staat ist nicht der Ursprung aller Rechte, sondern selbst an Rechte gebunden.
Damit verändert sich das Verhältnis zwischen Bürger:innen und Staat grundlegend. Staatliche Macht ist nicht grenzenlos. Sie ist an einen Zweck gebunden und verliert ihre Legitimität dort, wo sie gerade jene Rechte verletzt, deren Schutz ihre Aufgabe sein soll. Der Gedanke, dass nicht nur die Bürger:innen, sondern auch der Staat selbst dem Recht unterworfen ist, gehört bis heute zu den wesentlichen Grundlagen des Rechtsstaates.
Rousseau geht noch einen Schritt weiter. Für ihn reicht es nicht aus, dass der Staat Sicherheit gewährleistet oder individuelle Rechte schützt. Die Menschen müssen sich auch als Teil jener politischen Gemeinschaft verstehen können, deren Regeln für sie gelten. Freiheit bedeutet deshalb nicht bloß, von staatlichen Eingriffen möglichst verschont zu bleiben, sondern auch politische Selbstbestimmung.
Damit wird aus der Frage „Wie viel Staat brauchen wir?“ eine noch grundlegendere Frage: „Wie muss ein Staat beschaffen sein, damit Menschen trotz gemeinsamer Regeln frei bleiben können?“
Rousseaus Antwort führt unmittelbar zur Demokratie. Menschen sollen nicht bloß Objekte politischer Entscheidungen sein, sondern an der Bildung des politischen Willens beteiligt werden. Die Regeln des Zusammenlebens erhalten ihre Legitimität nicht allein dadurch, dass sie durchgesetzt werden können, sondern dadurch, dass sie innerhalb einer politischen Ordnung entstehen, in der Menschen grundsätzlich als gleichberechtigte Mitglieder anerkannt sind.
Freiheit braucht Grenzen
Freiheit braucht deshalb jedenfalls einen Rahmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Einschränkung von Freiheit automatisch gerechtfertigt ist. Darin liegt oftmals die Herausforderung, denn nicht jede Regel dient der Freiheit und nicht jede staatliche Intervention ist deshalb legitim, weil sie gesetzlich vorgesehen ist.
Ein demokratischer Rechtsstaat muss daher immer zwei Dinge gleichzeitig gewährleisten: Er muss gesellschaftliche Ordnung ermöglichen und individuelle Freiheit schützen. Er darf nicht einfach jede Einschränkung mit dem Hinweis auf das Gemeinwohl rechtfertigen. Ebenso wenig kann er jede individuelle Freiheit absolut setzen, wenn dadurch die Rechte anderer verletzt werden.
Damit verbunden ist auch die Bedeutung von Grundrechten. Sie schützen den Einzelnen nicht nur vor anderen Menschen, sondern auch vor dem Staat selbst. Eine demokratische Mehrheit darf nicht beliebig über die Freiheit einer Minderheit verfügen. Demokratie ist deshalb mehr als das Prinzip, dass die Mehrheit entscheidet. Sie ist eine Ordnung, in der Mehrheiten politische Verantwortung übernehmen, aber zugleich an rechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen gebunden bleiben.
Darin liegt für mich eine der interessantesten Besonderheiten moderner Demokratie: Sie institutionalisiert ein gewisses Misstrauen gegenüber der eigenen Macht. Der Staat bekommt Macht, damit er handeln kann. Gleichzeitig werden Mechanismen geschaffen, die verhindern sollen, dass diese Macht grenzenlos wird. Parlamente kontrollieren Regierungen, Gerichte kontrollieren staatliches Handeln, Verfassungen setzen Grenzen, und Grundrechte schützen den Einzelnen. Eine freie Öffentlichkeit muss politische Entscheidungen kritisieren dürfen.
Das klingt vielleicht zunächst widersprüchlich. Warum sollte sich denn ein Staat selbst Grenzen auferlegen? Der Grund ist schlicht: Macht neigt dazu, ihre eigene Ausweitung zu rechtfertigen. Wer nämlich Macht besitzt, findet leichter Gründe, warum sie überhaupt notwendig ist. So kann etwa aus Schutz schnell Überwachung werden, aus Ordnung Kontrolle und aus Fürsorge Bevormundung. Der Übergang ist nicht immer offensichtlich und selten geschieht er mit einem großen Knall. Viel häufiger verschieben sich Grenzen schrittweise.
Es reicht also nicht aus, dass staatliches Handeln nur formal rechtmäßig ist. Von Bedeutung ist auch, welchem Zweck es dient, wie weit es reicht und ob es in einem angemessenen Verhältnis zu dem steht, was es erreichen soll. Damit verlassen wir die reine Frage danach, was der Staat rechtlich darf. Wir kommen zu einer schwierigeren Frage: Was sollte er überhaupt dürfen?
Recht und Ethik: Was darf der Staat?
Recht und Ethik sind keine Gegensätze. Sie erfüllen unterschiedliche Funktionen und sind dennoch aufeinander angewiesen. Das Recht schafft verbindliche Regeln und Verfahren, die Ethik wiederum stellt die Frage nach deren inhaltlicher Rechtfertigung.
Das wird besonders deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass Legalität und Legitimität nicht dasselbe sind. Ein staatlicher Akt kann rechtmäßig zustande gekommen sein und trotzdem ethisch problematisch sein. Umgekehrt kann eine moralische Überzeugung noch kein Recht darauf begründen, die bestehende Rechtsordnung einfach zu ignorieren. Eine Gesellschaft braucht beides: Verbindlichkeit und die Fähigkeit zur kritischen Selbstprüfung.
Die Ethik erinnert den Staat daran, dass hinter jeder Norm Menschen stehen und sie fragt im Besonderen danach, ob eine Regel Freiheit schützt oder unnötig beschränkt, ob sie Würde achtet, ob sie gerecht ist und ob ihre Folgen vertretbar sind. Das sind keine Fragen, die sich allein durch einen Blick in einen Gesetzestext beantworten lassen.
Gleichzeitig wäre es gefährlich, das Recht durch persönliche Moralvorstellungen ersetzen zu wollen. Was eine Person für gerecht hält, kann eine andere Person für ungerecht halten. Deshalb braucht eine pluralistische Gesellschaft gemeinsame Regeln und Verfahren. Der Rechtsstaat muss nicht dafür sorgen, dass alle Menschen dieselbe moralische Vorstellung vom guten Leben haben. Er muss vorrangig einen Rahmen schaffen, in dem Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen friedlich und frei miteinander leben können.
Das ist eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt vom Staat, verbindlich zu handeln, ohne seine eigene Macht absolut zu setzen und von den Bürger:innen, Regeln zu akzeptieren, ohne aufhören zu dürfen, diese Regeln kritisch zu hinterfragen. Denn jede verbindliche Ordnung wirft unweigerlich eine weitere Frage auf: Wer entscheidet eigentlich, was gilt? Wer darf Regeln festlegen, wer darf sie auslegen und wer besitzt die Möglichkeit, ihre Einhaltung durchzusetzen?
Damit sind wir bei einem Begriff, der hinter Recht, Politik und gesellschaftlicher Ordnung ständig gegenwärtig ist, obwohl wir ihn im Alltag oft gar nicht ausdrücklich benennen: Macht.
Wer bestimmt, was gilt?
Michel Foucault (1926–1984) hat diese Vorstellung erheblich erweitert. Ihn interessiert nicht nur, wer Macht besitzt, sondern wie Macht funktioniert. Denn: Macht muss nicht immer in Form eines Befehls auftreten. Sie kann auch darin bestehen, dass Menschen ihr Verhalten selbst anpassen, weil sie bestimmte Erwartungen verinnerlicht haben.
In Surveiller et punir von 1975 beschreibt Foucault uadas „Panopticon“, das auf einem Gefängnismodell des englischen Philosophen und Juristen Jeremy Bentham (1748–1832) beruht. Die Gefangenen wissen nicht, ob sie in einem bestimmten Moment tatsächlich beobachtet werden. Diese Unsicherheit reicht aus, um die Möglichkeit ständiger Beobachtung wirksam werden zu lassen. Menschen müssen nicht tatsächlich permanent beobachtet werden, damit sie ihr Verhalten vorsorglich anpassen. Kontrolle muss also nicht ständig stattfinden, um wirksam zu sein – es genügt das Bewusstsein, dass sie jederzeit stattfinden könnte.
Foucault zeigt damit eine Form von Macht, die wesentlich subtiler ist als offener Zwang. Menschen müssen nicht ständig aufgefordert werden, sich auf eine bestimmte Weise zu verhalten. Sie übernehmen gesellschaftliche Erwartungen teilweise selbst. Sie wissen, was als normal gilt, was als akzeptabel angesehen wird und was möglicherweise negative Konsequenzen haben könnte.
Macht liegt dann nicht nur in Gesetzen und Verboten, sondern kann auch in Institutionen, Routinen, Kategorien und gesellschaftlichen Vorstellungen liegen.
An dieser Stelle wird Foucault für die Gegenwart interessant. Denn speziell digitale Systeme verändern nicht nur, wie wir beobachtet werden können, sondern auch, wie Beobachtung ausgewertet und in Entscheidungen übersetzt wird.
Heute braucht Macht dafür nicht mehr unbedingt eine:n sichtbare:n Beobachter:in. Daten ermöglichen es, Verhaltensmuster zu erkennen, Wahrscheinlichkeiten zu berechnen und Entscheidungen vorzubereiten. Künstliche Intelligenz (KI) kann dabei enorme Mengen an Informationen verarbeiten und daraus Muster ableiten, die einem einzelnen Menschen kaum zugänglich wären. Damit verändert sich auch unser Blick auf Macht. Wenn nämlich ein Mensch nicht mehr unmittelbar erkennt, warum ein bestimmtes System ihn auf eine bestimmte Weise bewertet, wird Macht weniger sichtbar. Sie verschwindet dadurch nicht – im Gegenteil: Speziell die Unsichtbarkeit kann sie schwieriger kontrollierbar machen.
Das bedeutet nicht, dass jede technologische Anwendung automatisch eine Gefahr für die Freiheit darstellt. Technologie kann Freiheit erweitern, Entscheidungen verbessern und Menschen unterstützen, aber sie verändert nunmehr die Bedingungen, unter denen Macht ausgeübt wird. Deshalb müssen wir uns zunehmend nicht nur fragen, wer eine Entscheidung trifft, sondern auch, welche Systeme an ihrer Entstehung beteiligt sind, welche Daten verwendet werden und ob die betroffene Person die Möglichkeit hat, eine Entscheidung nachzuvollziehen und anzufechten.
Foucaults Frage bekommt damit eine neue Aktualität: Nicht nur die offene Machtausübung verdient unsere Aufmerksamkeit, sondern auch jene Formen von Macht, die so selbstverständlich geworden sind, dass wir sie kaum noch als Macht wahrnehmen.
Macht braucht einen Grund
Wir brauchen einen Staat, weil Menschen auf Gemeinschaft angewiesen sind, weil Freiheit ohne gemeinsame Regeln mit der Freiheit anderer kollidieren kann und weil Recht einen Raum schaffen soll, in dem Konflikte nicht nach der Logik des Stärkeren entschieden werden. Wir brauchen politische Institutionen, weil eine Gesellschaft ohne verbindliche Regeln kaum dauerhaft funktionieren kann. Aber gerade weil der Staat Macht besitzt, muss diese Macht entsprechend begrenzt werden.
Der Staat ist kein Selbstzweck. Seine Legitimität muss sich daran messen lassen, wie er mit der Macht umgeht, die ihm übertragen wurde. Er soll Sicherheit schaffen, ohne Freiheit unnötig einzuschränken. Er soll Ordnung gewährleisten, ohne aus Ordnung Kontrolle um ihrer selbst willen zu machen. Er soll Recht durchsetzen, ohne zu vergessen, dass auch das Recht einer ethischen Rechtfertigung bedarf.
Rousseaus Satz lässt sich für die Gegenwart auch anders lesen: Der Mensch ist zwar frei geboren, aber er lebt eben nicht allein. Freiheit kann deshalb nicht bedeuten, völlig ohne Bindungen zu leben. Sie muss bedeuten, in einer Ordnung leben zu können, deren Grenzen begründet, deren Macht kontrolliert und deren Regeln nicht willkürlich sind.
Der Staat ist daher weder der natürliche Feind der Freiheit noch automatisch ihr Garant. Er kann Freiheit schützen – und sie zugleich gefährden. Von Bedeutung ist, wie seine Macht organisiert, begründet und begrenzt wird. Ich würde sagen: Eine freie Gesellschaft braucht deshalb nicht weniger Regeln um jeden Preis, sondern va gute Regeln. Auch braucht sie nicht möglichst wenig Staat, sondern einen Staat, der weiß, warum er Macht besitzt – und ebenso, wo diese Macht enden muss. Darin liegt wohl auch die eigentliche Bewährungsprobe politischer Freiheit: Nicht, ob der Staat Macht besitzt, sondern ob er bereit ist, sich selbst Grenzen zu setzen.
Rousseaus Ketten bedeuten deshalb nicht zwangsläufig Unfreiheit, denn manche Bindungen machen Freiheit überhaupt erst möglich. Darauf kommt es an: Welche Bindungen schützen uns – und welche machen uns tatsächlich unfrei?
Marlon Possard
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