Icon Kontrast wechseln
  • versandkostenfrei ab € 30,–
  • österreichisches Unternehmen
Menü

Mein Körper, meine Entscheidung? Eine (rechts-)ethische Betrachtung der postmortalen Organentnahme und der Widerspruchslösung in Österreich

Possard. | RECHT.ethisch.
Beitrag von Marlon Possard

Im Wandel der Zeit: Organentnahmen im Fokus

Neben Organspenden gewinnen auch postmortale Organentnahmen immer häufiger an Bedeutung, da die Nachfrage nach lebensrettenden Transplantationen weltweit stetig wächst. In vielen Ländern sind die Wartelisten für Organtransplantationen lang – auch in Österreich – und die Verfügbarkeit von Spender:innen-Organen bleibt eine der größten Herausforderungen im österreichischen und europäischen Gesundheitswesen. Hierfür gibt es vielerlei Gründe, einer hingegen ist die steigende Zahl chronischer Erkrankungen (zB Nierenversagen, Lebererkrankungen). Diese Erkrankungsarten können (wirkungsvoll) meist nur durch ein Spender:innen-Organ behandelt werden. Kurzum: Organentnahmen werden im Kampf gegen den Mangel an lebensrettenden Organen wohl noch wichtiger werden, als sie bisher sowieso schon sind.

Organentnahme in Österreich: Zum rechtlichen Status quo

Die rechtlichen Bestimmungen zur Organentnahme und zur Widerspruchslösung in Österreich sind im Organtransplantationsgesetz (OTPG) festgelegt. Von Priorität sind dabei va die §§ 5, 6 und 7 OTPG. Darin werden die Verfahren und Bedingungen, unter denen Organe entnommen und transplantiert werden dürfen, geregelt.

In Österreich regelt die sog. Widerspruchslösung die Bedingungen für die Entnahme von Organen nach dem Tod. Diese Regelung wurde im Jahr 1978 vom Europarat als Modell für europäische Staaten empfohlen. Einige Länder haben diese Empfehlung übernommen, darunter auch Österreich. Im Allgemeinen besagt die Regelung, dass Organe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen, sofern diese zu Lebzeiten dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein wesentliches Merkmal der Widerspruchslösung ist, dass sie das Gegenteil der Zustimmungslösung darstellt, die in Ländern wie Deutschland oder der Schweiz Anwendung findet. Bei der Zustimmungslösung müssen Menschen aktiv ihre Bereitschaft zur Organspende erklären (zB durch einen Organspendeausweis oder eine Spender:innen-Karte). In Österreich hingegen ist die Organentnahme grundsätzlich zulässig, es sei denn, die verstorbene Person hat zuvor einer Organentnahme explizit und unmissverständlich widersprochen.1 Eine grundsätzliche Zulässigkeit der Organentnahme ergibt sich vorwiegend aus § 5 Abs 1 OTPG: „Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. […]. Die Entnahme ist unzulässig, wenn […] eine Erklärung vorliegt, mit der die/der Verstorbene oder, vor deren/dessen Tod, ihr/sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem […] geführten Widerspruchsregister eingetragen ist.“2

Um einen Widerspruch zur Organspende rechtsgültig zu erklären, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die betroffene Person kann dies schriftlich, beispielsweise durch Eintragung in einem Ausweis oder auf einem speziellen Formular, tun. Auch eine mündliche Erklärung, etwa gegenüber Angehörigen, ist in diesem Zusammenhang gültig, wird jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit nicht empfohlen. Für die größtmögliche rechtliche Sicherheit sorgt jedoch die Eintragung des Widerspruchs in das offizielle Widerspruchsregister. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, dieses Register vor der Entnahme von Organen bei hirntoten Personen abzufragen und die Abfrage mit einer speziellen Nummer zu dokumentieren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass keine Organe entnommen werden, wenn dies gegen den Willen der verstorbenen Person verstößt.3

Besonders wichtig ist in Österreich die sog „erweiterte Widerspruchslösung“. Diese bedeutet, dass nicht nur die betroffene Person selbst Widerspruch gegen eine Organspende einlegen kann, sondern auch gesetzliche Vertreter:innen. Dies gilt insbesondere für minderjährige Personen oder Menschen, die unter einer gesetzlichen Betreuung (zB gerichtliche Erwachsenenvertretung) stehen. So wird in Österreich die Verantwortung für den Widerspruch nicht nur der betroffenen Person zugeschrieben, sondern auch den Vertreter:innen, die im Falle einer fehlenden eigenen Entscheidung des:der Betroffenen deren Willen vertreten. In der Praxis haben Krankenhäuser die Möglichkeit, die Angehörigen einer verstorbenen Person in die Entscheidung über eine Organspende einzubeziehen, auch wenn kein formeller Widerspruch vorliegt. Obwohl dies keine gesetzliche Verpflichtung darstellt, versuchen viele medizinische Einrichtungen, ein Einvernehmen mit den Angehörigen zu erzielen, um die Entnahme von Organen in einem pietätvollen und einvernehmlichen Rahmen durchzuführen.4

1  vgl Bundeskanzleramt der Republik Österreich (2025): Regelungen über die Organentnahme. Online: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit/organtransplantation/3/Seite.2510007.html [zuletzt abgerufen am: 30.03.2025]
2  § 5 Abs. 1 OTPG
3  vgl ebd [zuletzt abgerufen am: 30.03.2025]
4  vg. ebd [zuletzt abgerufen am: 30.03.2025]

Autonomie – Verantwortung – Solidarität: (Rechts-)Ethische Diskurse zur postmortalen Organspende

Neben dem Recht kommt man bei diesem brisanten und sensiblen Thema auch um die Ethik nicht herum, im Gegenteil. Die postmortale Organentnahme ist ein Thema, das viele ethische Fragestellungen aufwirft. Im Zentrum dieses Diskurses stehen meist Prinzipien wie Autonomie, Verantwortung und Solidarität, die eine enge Verbindung zu grundlegenden ethischen Theorien bestimmter Philosoph:innen aufweisen. Autonomie etwa ist ein zentraler Begriff in der Diskussion um Organspende und -entnahme und bezieht sich auf das Recht des Individuums, Entscheidungen über den eigenen Körper und das eigene Leben zu treffen. Im Bereich der postmortalen Organentnahme stellt sich primär die Frage, wie der Wille der verstorbenen Person zu respektieren ist (zB ein ausdrücklicher Widerspruch zur Organentnahme). Eine der bekanntesten ethischen Theorien, die Autonomie als fundamentales Prinzip betont, ist die deontologische Ethik bzw Pflichtethik von Immanuel Kant (1724-1804). Kant fordert, dass Menschen immer als Zweck an sich selbst behandelt werden sollen, nie lediglich als Mittel zum Zweck. Dies bedeutet, dass der Wille des:der Einzelnen in der Entscheidung über Organspende uneingeschränkt respektiert werden sollte. Kants Moralphilosophie impliziert also, dass der Mensch das Recht hat, über seinen Körper und seine Lebensressourcen zu entscheiden, auch nach dem Tod. Aus einer kantianischen Perspektive heraus betrachtet, würde die Zustimmungslösung, wie sie in Deutschland und der Schweiz angewandt wird, als die ethisch korrekte Option gelten, da die verstorbene Person explizit ihre Zustimmung geben muss. Jede Form der Entnahme von Organen ohne ausdrückliche Zustimmung würde eine Verletzung der Autonomie darstellen und somit als moralisch unzulässig angesehen werden. Mit Blick auf die österreichische Widerspruchslösung könnte jedoch argumentiert werden, dass die Autonomie des:der Einzelnen beeinträchtigt wird, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht eindeutig und aktiv zum Ausdruck gebracht werden muss. Ein ethischer Konflikt? Immerhin geht die österreichische Lösung (Widerspruchslösung) davon aus, dass die fehlende Widerspruchserklärung als Zustimmung interpretiert wird, was im Widerspruch zur Vorstellung von autonomer Selbstbestimmung steht.

Das Prinzip der Verantwortung in der Diskussion um Organspende und -entnahme ist außerdem eng mit der ethischen Theorie des Utilitarismus verbunden, die vor allem von Jeremy Bentham (1748-1832) und John Stuart Mill (1806-1873) geprägt wurde. Der Utilitarismus fordert, dass Handlungen so gewählt werden, dass sie das größte Wohl für die größte Zahl von Menschen fördern. In Bezug auf die postmortale Organentnahme würde diese Perspektive die Verantwortung jedes:r Einzelnen und der Gesellschaft darin sehen, Leben zu retten und das Gemeinwohl zu fördern, indem die Organe von Verstorbenen entnommen und transplantiert werden. Ein utilitaristischer Ansatz zur Organspende würde die Entscheidung somit auf das Ergebnis fokussieren – nämlich auf die Rettung von Leben. In diesem Sinne wäre die Widerspruchslösung durchaus mit den Prinzipien des Utilitarismus vereinbar, da sie potenziell mehr Leben rettet, indem sie die Entnahme von Organen erleichtert. Auch wenn der Utilitarismus viele positive Aspekte aufweist, so ist er nicht unumstritten, denn eine utilitaristische Sichtweise wird nicht selten als zu stark gemeinschaftsorientiert wahrgenommen – immerhin schränkt er das individuelle Recht auf Autonomie durchaus ein. Im Kontext von Solidarität hingegen kann eine postmortale Organentnahme als ein moralischer Imperativ betrachtet werden, der die Mitglieder einer Gesellschaft dazu aufruft, die Bedürfnisse ihrer Mitmenschen zu berücksichtigen und zu helfen, wenn es in ihrer Macht steht. Die Widerspruchslösung, bei der eine verstorbene Person automatisch als potenzielle:r Organspender:in betrachtet wird, fördert das solidarische Handeln in der Gesellschaft, indem sie davon ausgeht, dass jeder ohne ausdrücklichen Widerspruch bereit ist, zum Wohl der Gemeinschaft beizutragen. Und was könnte man gegen diese Auffassung von Solidarität wiederum einwenden? Solidarität, die durch die Widerspruchslösung gefördert wird, entsteht im engeren Sinne nicht auf freiwilliger Basis. So könnte Solidarität plötzlich im Lichte eines vermeintlich erzwungenen Aktes erscheinen.

Fazit und Ausblick

Konkludierend zeigt sich, dass die rechtliche und (rechts-)ethische Debatte rund um die postmortale Organentnahme eine Kontroverse ist. Mittels des Exempels der Organspende und der postmortalen Organentnahme kommt zum Ausdruck, dass die grundlegenden Werte, die unser gesellschaftliches Zusammenleben prägen, immer wieder neu reflektiert werden sollen. Das Verständnis von Begriffen wie Autonomie, Verantwortung und Solidarität verändert sich in einer Gesellschaft – sie sind sozusagen Werte, die sich in ständiger Bewegung befinden und die sowohl unsere individuelle Freiheit als auch unsere kollektive Verantwortung betreffen. Am Ende ist die Thematik eben, was sie ist – ein Balanceakt zwischen dem Respekt vor der menschlichen Selbstbestimmung und der moralischen Verantwortung für das Wohl anderer Menschen. Die Aktualität der Frage nach dem Umgang mit postmortalen Organentnahmen (und wie wir als Gesellschaft darauf antworten) bleibt also weiterhin bestehen. Mein Körper, meine Entscheidung?

1. Mai 2025

Marlon Possard 

Dr. Marlon Possard ist Assistant Professor für Recht, Ethik und Verwaltung. Er ist Wissenschaftler am Department für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Politik (Institut für Public Management) sowie am Research Center Administrative Sciences (RCAS) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW). Darüber hinaus lehrt und forscht er am Institut für digitale Transformation und künstliche Intelligenz an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und Berlin (SFU) und leitet ebendort das Department für Ethik der künstlichen Intelligenz. Zusätzlich ist er Gastforscher an der Harvard University (USA). Er ist Autor von über 140 Beiträgen und Publikationen zu Fragen des Rechts, der Ethik und der Verwaltung.

Portraitfoto von Marlon Possard

 © M. Possard/Privat

 

alle Beiträge von Possard.|RECHT.ethisch.

Literatur zum Thema

RECHT.ethisch. 2025

Recht & Ethik im Dialog

RECHT.ethisch. 2025

Veröffentlicht 2026
von Marlon Possard bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2684-1

Was passiert, wenn Recht auf Ethik trifft? Der Blog Possard. | RECHT.ethisch. öffnet seit dem Jahr 2024 den Raum für genau diese Frage. Dabei wird nicht nur über Paragraphen diskutiert, sondern über Verantwortung, Moral und die Entscheidungen, die unser gesamtgesellschaftliches Zusammenleben ...

Verwaltungsethik im Fokus

Ethische Grundlagen & Orientierungshilfen - ein kompaktes Nachschlagewerk für die österreichische Verwaltung

Verwaltungsethik im Fokus

Veröffentlicht 2024
von Marlon Possard bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2573-8

Das Buch bietet eine prägnante, strukturierte und verständlich aufbereitete Einführung in ethische Theorien und in aktuelle ethische Fragestellungen im Kontext der öffentlichen Verwaltung. Von Transparenz und Integrität bis hin zur Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Ressourcen: Das Werk ...