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Komplexes Recht – fragile Legitimität? Rechtsethische Implikationen zeitgenössischer Normativität

Possard. | RECHT.ethisch.
Beitrag von Marlon Possard
Das Recht wird immer unübersichtlicher und für seine Adressat:innen zunehmend komplexer. Dadurch entstehen auch ethische Problemfelder. © Pixabay

Komplexität des Rechts und ihre rechtsethischen Implikationen

Am Ende einer Vorlesung zum Privatrecht – damals studierte ich selbst noch – fiel einst ein beiläufig wirkender Satz eines von mir sehr geschätzten Professors, der sich im Nachhinein als bemerkenswert präzise erwiesen hat. Sinngemäß lautete er: Recht wird nicht ohne Grund immer unübersichtlicher. Betrachtet man die gegenwärtige Rechtslandschaft, lässt sich dieser Gedanke kaum von der Hand weisen.

Die zunehmende Komplexität des Rechts ist weniger ein Selbstzweck als vielmehr eine Reaktion auf die Bedingungen, unter denen es heute wirken soll. Wo gesellschaftliche Strukturen vielfältiger, Lebensentwürfe pluraler und Entscheidungsprozesse dynamischer werden, kann auch das Recht nicht schlicht bleiben. Seine Regelungsdichte spiegelt eine Realität wider, die sich nicht mehr mit einfachen Kategorien erfassen lässt. Besonders deutlich tritt dies in den rasanten Umbrüchen technischer Innovation, ökonomischer Verflechtung und sozialer Transformation zutage. Die Diagnose einer zunehmenden Unübersichtlichkeit des Rechts ist also keineswegs neu, gewinnt jedoch vor dem Hintergrund gegenwärtiger Transformationsprozesse an besonderer Schärfe. Kurzum: Recht wird komplex, weil die Wirklichkeit, die es strukturieren soll, komplex ist.

Diese Entwicklung berührt jedoch nicht nur Fragen der rechtstechnischen Ausdifferenzierung, sondern auch grundlegende rechtsstaatliche Voraussetzungen. Die Forderung nach Verständlichkeit von Gesetzen ist dabei nicht ausdrücklich als eigenständige Norm formuliert, ergibt sich jedoch aus zentralen rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Im österreichischen Verfassungsrecht wird insbesondere aus Art. 18 Abs. 1 B-VG, dem Legalitätsprinzip, abgeleitet, dass staatliches Handeln an hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlagen gebunden sein muss. Daraus folgt das Gebot der Normenklarheit und Bestimmtheit, wonach Rechtsvorschriften so ausgestaltet sein müssen, dass sie für die Normadressat:innen nachvollziehbar und in ihrer Anwendung vorhersehbar sind. In vergleichbarer Weise wird im deutschen Verfassungsrecht aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG der Bestimmtheitsgrundsatz entwickelt, der verlangt, dass gesetzliche Regelungen so präzise gefasst sein müssen, dass Betroffene die Rechtsfolgen ihres Handelns erkennen und ihr Verhalten entsprechend ausrichten können. Auf europäischer Ebene sowie in der Rechtsprechung des EGMR wird diese Anforderung im Rahmen des sogenannten „quality of law“-Prinzips konkretisiert, wonach Gesetze zugänglich, hinreichend klar formuliert und in ihrer Anwendung vorhersehbar sein müssen. In Summe lässt sich somit festhalten, dass die Verständlichkeit von Rechtsnormen kein bloßes rechtspolitisches Ideal darstellt, sondern eine strukturelle Voraussetzung rechtsstaatlicher Ordnung ist, die aus dem Zusammenspiel von Legalitätsprinzip, Normenklarheit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns hervorgeht.

Normendschungel: Ein Fallbeispiel aus dem Gesundheitssektor

Ein aktuelles Beispiel lässt sich im Bereich der Gesundheit finden. Ein mittelständisches Unternehmen entwickelt eine KI-gestützte Software zur Auswertung medizinischer Bilddaten, um Diagnosen zu unterstützen. Technologisch verspricht das System Effizienz und Präzision – rechtlich beginnt jedoch ein kaum überschaubarer Prüfprozess. Zu berücksichtigen sind unter anderem der Schutz sensibler Gesundheitsdaten, die ärztliche Schweigepflicht, datenschutzrechtliche Vorgaben, haftungsrechtliche Fragen bei Fehlentscheidungen, urheberrechtliche Aspekte der Trainings- und Referenzdaten sowie die Anforderungen der KI-VO.

Hinzu kommen regulatorische Überschneidungen mit dem Medizinproduktegesetz und nationale wie europäische Zulassungsverfahren. Das Ergebnis ist ein komplexes Normengefüge, das sich nicht mehr entlang einzelner Rechtsgebiete strukturieren lässt. Vielmehr überlagern sich unterschiedliche Regelungsebenen und Verantwortlichkeiten. Um diese Gemengelage rechtssicher zu bewältigen, reicht klassische juristische Auslegung häufig nicht aus. Erforderlich ist ein interdisziplinärer Zugang, der schlussendlich rechtliche, technische und organisatorische Perspektiven miteinander verzahnt.

Dieses Beispiel steht symptomatisch für eine strukturelle Entwicklung, die sich gegenwärtig quer durch alle Rechtsmaterien zieht und rechtsethisch jedenfalls als problematisch klassifiziert werden kann. Warum? Weil das Recht immer dichter, unübersichtlicher und technischer wird. Ein solcher Prozess beruht häufig auf der Tatsache, dass unsere Welt selbst (fast schon) unendlich komplex geworden ist. Daraus ergibt sich gegenwärtig eine höchst fragwürdige Situation: Einerseits entfremdet sich das Recht durch seine wachsende Unverständlichkeit, andererseits verlieren die Rechtsunterworfenen darin ihre Orientierung – und scheitern letztlich nicht selten daran.

Selbstreferenzielle Zunahme von Komplexität

Die rechtliche Ordnung gesellschaftlicher Wirklichkeit ähnelt zunehmend dem Versuch, hochgradig vernetzte und dynamische Prozesse mit schematischen Regelungsinstrumenten zu steuern. Angesichts wachsender Interdependenzen (z. B. in globalen Wertschöpfungsketten) antwortet der Gesetzgeber mit immer kleinteiligeren Abgrenzungen, detaillierten Tatbeständen und ausdifferenzierten Ausnahmeregelungen.

Diese gesetzgeberische Strategie bleibt jedoch nicht folgenlos. Die steigende Regelungsdichte erzeugt ihrerseits neue strukturelle Komplexität. In dem vielschichtigen Gefüge aus Völkerrecht, Unionsrecht und nationalem Recht wird jede Norm weiterverarbeitet, präzisiert oder ergänzt. Das Ergebnis ist ein Normbestand, der an Übersichtlichkeit einbüßt und dessen Erschließung für die Normadressat:innen zunehmend zur Herausforderung wird.

Strukturelle Grenzen normativer Steuerung

Paradoxerweise entfaltet sich diese Entwicklung gerade aus dem Anspruch des Rechts heraus, Ordnung und Orientierung zu gewährleisten. Die juristische Methode ist auf Eindeutigkeit angelegt: Tatbestand und Rechtsfolge sollen durch Subsumtion miteinander verknüpft werden. In der gegenwärtigen Regulierungspraxis verliert dieses Modell jedoch zunehmend an Trennschärfe. Recht operiert weniger als geschlossenes Steuerungsinstrument denn als fortlaufender Aushandlungsprozess, in dem Normen kommuniziert, interpretiert und weiterentwickelt werden.

Besonders deutlich tritt dies beispielsweise im Umweltrecht zutage. Internationale Verpflichtungen werden auf europäischer Ebene meist in Zielrahmen überführt und anschließend national in langfristige Transformationsstrategien übersetzt. Für die Rechtsanwender:innen entsteht dabei kein klar gestuftes Regelungssystem, sondern ein vielschichtiges Geflecht miteinander verbundener Normen. Diese „Kaskade“ folgt weniger hierarchischer Logik als netzwerkartigen Verweisstrukturen.

Die Konsequenz ist wiederum gravierend: Rechtsklarheit gerät von einem praktischen Leitprinzip zu einem normativen Ideal. Doch gerade Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit bilden zentrale Voraussetzungen rechtsstaatlicher Ordnung. Wo diese Eigenschaften durch regulatorische Dynamik und Komplexität erodieren, wird nicht nur die Steuerungsfähigkeit des Rechts, sondern auch seine Legitimität herausgefordert.

Recht auf Diät? Asymmetrien und Legitimationsdefizite

Auf diese Entwicklung lässt sich nicht mit rückwärtsgewandter Vereinfachung reagieren. Die Welt ist zu komplex, um sie wieder auf überschaubare Kategorien zurückzuschneiden, aber immerhin können wir versuchen, ihre Komplexität verständlicher zu ordnen. Ein Schlüssel dazu liegt in der Sprache: Wer Gesetze nicht versteht, kann sich auch nicht an ihnen orientieren. Ebenso wenig schafft eine Flut von Detailnormen echte Ordnung, denn ohne eine klare Systematik droht das Recht, in sich selbst zu ersticken. Auch wenn zunehmende Rechtskomplexität heute unvermeidlich scheint, bleibt die Leitidee des Rechts unverzichtbar: Orientierung zu bieten. Anders gesagt: Das Recht muss seine eigene Vielschichtigkeit meistern, statt sich von ihr überwältigen zu lassen.

Rechtsethik angesichts asymmetrischer Rechtswirklichkeit

Mit zunehmender Komplexität des Rechts stellt sich weniger die Frage, ob Bürger:innen einzelne Normen verstehen, sondern vielmehr, wer die Kontrolle über deren Anwendung behält. In einem System, in dem Fachwissen zur Voraussetzung der Rechtsausübung wird, verschieben sich Macht und Verantwortung in Richtung Expert:innenkreise. Das erzeugt eine asymmetrische Rechtswirklichkeit: Die formale Gleichheit aller wird von einer faktischen Ungleichheit überlagert, weil nur wenige in der Lage sind, die Konsequenzen der Normen vollständig zu überblicken.

Diese Dynamik wirft ein grundlegendes ethisches Problem auf. Recht ist mehr als ein technisches Regelwerk und es ist Ausdruck kollektiver Entscheidungen darüber, was als fair, zulässig oder verpflichtend gilt. Wenn die Umsetzung dieser Normen nur noch durch spezialisierte Akteure gewährleistet werden kann, verliert das Recht nicht nur an Transparenz, sondern auch an moralischer Autorität. Gesellschaftliche Partizipation wird erschwert und das Vertrauen in die Rechtsordnung wird fragiler.

Das ethische Dilemma liegt darin, dass ein korrekt angewandtes Recht dennoch als ungerecht erlebt werden kann, wenn es seine Bürger:innen faktisch ausschließt. In einer Demokratie, die auf informierte und mündige Beteiligte angewiesen ist, wird dadurch nicht nur die normative Legitimität, sondern auch das ethische Fundament des Rechtsstaats infrage gestellt. 

Klarheit des Rechts: Ausblick auf eine neue Qualität juristischen Handelns

Was wir heute brauchen, ist weniger eine Flut neuer Normen als eine neue Haltung im Umgang mit ihnen. Man kann auch sagen: Wir brauchen eine juristische Tugend der Klarheit inmitten der Komplexität. Es geht nicht darum, Regeln zu simplifizieren oder wichtige Unterschiede zu nivellieren, sondern darum, Komplexität so zu gestalten, dass sie Orientierung stiftet. Das Recht muss in der Lage sein, vielschichtige Lebensrealitäten abzubilden, ohne seine Adressat:innen zu überfordern.

Digitale Märkte, globale Vernetzungen, Klimapolitik, technologische Innovationen – all das erfordert differenzierte und dynamische Vorschriften. Doch die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Anzahl der Normen, sondern in ihrer Struktur, Verständlichkeit und Anwendbarkeit. Wer sich im Dickicht der Vorschriften verliert, kann kaum noch selbstbestimmt handeln. Gegenwärtig – so scheint es mir – verwandelt sich das Recht von einem Instrument der Orientierung sukzessive in einen Apparat, der Expert:innenwissen zwingend voraussetzt.

Die neue juristische Tugend besteht also nun darin, Komplexität nicht zu verbergen, sondern zu ordnen. Sie verlangt ein ethisches Bewusstsein: Recht muss nicht nur korrekt, sondern auch nachvollziehbar sein. Nur so bleibt es gesellschaftlich legitim, handlungsleitend und tatsächlich normativ wirksam. In einer Welt, die immer vernetzter, schneller und undurchsichtiger wird, liegt die wahre Stärke des Rechts nicht in der Fülle der Vorschriften, sondern in der Fähigkeit, sie so zu gestalten, dass sie verstanden, umgesetzt und am Ende von allen getragen werden können. Verstehen Sie noch „juridisch“?

1. Juni 2026

Marlon Possard 

Dr. Marlon Possard ist Assistant Professor für Recht, Ethik und Verwaltung. Er ist Wissenschaftler am Department für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Politik (Institut für Public Management) sowie am Research Center Administrative Sciences (RCAS) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW). Darüber hinaus lehrt und forscht er am Institut für digitale Transformation und künstliche Intelligenz an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und Berlin (SFU) und leitet ebendort das Department für Ethik der künstlichen Intelligenz. Zusätzlich ist er Gastforscher an der Harvard University (USA). Er ist Autor von über 140 Beiträgen und Publikationen zu Fragen des Rechts, der Ethik und der Verwaltung.

Portraitfoto von Marlon Possard

 © M. Possard/Privat

 

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Literatur zum Thema

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