
- versandkostenfrei ab € 30,–
- österreichisches Unternehmen
Anonyme Google-Bewertungen in Österreich: Zwischen rechtlicher Zulässigkeit und ethischer Fragwürdigkeit
Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch tatsächlich fair – das gilt speziell bei Bewertungen im Internet.
Fünf Sterne – oder doch eher einen Stern?
Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich & Problemfall „Durchsetzung“
Natürlich ist die Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen bzw Löschungsbegehren von nicht gerechtfertigten Bewertungen in der juristischen Praxis relativ schwierig, da etwa Google als Plattformbetreiber nicht verpflichtet ist, die Identität von anonymen Rezensent:innen offenzulegen. Eine solche Mitteilung durch Google erfolgt meist nur bei groben verleumderischen oder beleidigenden Verstößen. Dadurch ist es für betroffene Unternehmen bzw Personen (zB für Ärzt:innen, die persönlich und namentlich bei Bewertungen angegriffen werden) äußerst komplex, sich gegen böswillige Bewertungen zu wehren. Übrigens: Wird eine Google-Bewertung mit nur einem „Stern“ abgegeben, ohne ein Kommentar zu verfassen, liegt prinzipiell ein nicht überprüfbares Werturteil vor (siehe hierzu: OGH, 18.06.2024, 6 Ob 120/23z), was eine Löschung weiter erschwert, da § 1330 Abs 1 ABGB in solchen Fällen nicht zur Anwendung gelangt.
Negative Beispiele im Rahmen der Durchsetzung von Löschungen von solchen Rezensionen gibt es in Österreich jedenfalls genügend. Als ein positives Beispiel der Durchsetzung einer Google-Bewertungslöschung kann hingegen der Fall eines Arztes skizziert werden, der sowohl als Kassenarzt in Wien als auch als Wahlarzt im Burgenland tätig ist. Im Kontext seiner Tätigkeit als Wahlarzt sah er sich mit einer beleidigenden und anonymen Rezension konfrontiert (= „Profitgier“) und klagte Google dahingehend, die Löschung der Rezension vorzunehmen. Erstinstanzlich verlor der Arzt den Prozess im Jahr 2024, das OLG Wien gab der Klage des Arztes im Jahr 2025 jedoch statt. Die Folge: Google musste die Rezension auf Basis des § 1330 Abs 1 ABGB entfernen und die Gerichts- und Verhandlungskosten bezahlen. Nach Meinung des Gerichts lag in diesem Fall weder ein wahrer noch ein konkreter Sachverhalt vor und die Bewertung ist als klassische Beschimpfung iRd unwahren Tatsachenbehauptung zu klassifizieren (siehe hierzu: OLG Wien, 05.02.2025, 15 R 125/24y).
Bewertungen und das Problem mit der Moral
Hinzu kommt die Frage der Verantwortung: Ist es aus ethischer Sicht überhaupt vertretbar, ein Unternehmen anonym öffentlich zu kritisieren, ohne dabei selbst – aufgrund des Mangels an Klarnamen – zur Rechenschaft gezogen werden zu können? Während negative Erfahrungen legitim sind und ein wertvolles Feedback für andere Konsument:innen darstellen, kann die Hemmschwelle zur Diffamierung durch die Anonymität immerhin deutlich sinken. So entsteht ein Ungleichgewicht, bei dem Unternehmen kaum Möglichkeiten haben, sich effektiv zu verteidigen, während anonyme Rezensent:innen faktisch straflos agieren können. Aus Sicht der Ethik und der Philosophie gibt es außerdem einen zentralen Unterschied, den es zu beachten gilt: Konstruktive Kritik ≠ destruktive Schädigungsabsicht. Kritik an sich ist ein wesentlicher Faktor des Menschseins und Ausdruck dafür, nicht immer einer Meinung sein zu müssen. Gezielte Desinformationen und falsche Anschuldigungen hingegen sind moralisch höchst fragwürdig. Dadurch kann im Speziellen die Notwendigkeit einer breiten gesellschaftlichen Debatte hervorgehoben werden, die sich den Fragen der Digitalisierung und den damit verbundenen neuen Möglichkeiten des Interagierens im Internet widmet. Zentral wird dabei die Frage sein, inwiefern es geboten ist, dass digitale Plattformen und mächtige Konzerne (zB Google) effektive Mechanismen entwickeln müssen, um den Missbrauch der Anonymität einzudämmen.
Aus der Perspektive der kantianischen Ethik lässt sich das Problem anonymer Bewertungen besonders deutlich und exemplarisch herausarbeiten. Immanuel Kants (1724-1804) kategorischer Imperativ besagt, dass eine Handlung nur dann moralisch vertretbar ist, wenn sie als allgemeines Gesetz für alle gelten könnte. Würde jeder anonym Bewertungen abgeben, ohne Verantwortung zu übernehmen, würde das Vertrauen in Online-Rezensionen untergraben und die Plattform als Ganzes an Glaubwürdigkeit verlieren. Zudem verletzt anonyme negative Kritik in vielen Fällen von Google-Bewertungen auch das Prinzip der Würde des Menschen, da die bewertete Person oder das Unternehmen keine faire Möglichkeit zur Verteidigung erhält (mit Ausnahme der einfachen Antwortfunktion). Die moralische Verantwortung erfordert es darüber hinaus, Kritik offen und sachlich zu äußern, anstatt sie aus der Deckung der Anonymität heraus zu verbreiten.
Fazit
Marlon Possard
© M. Possard/Privat
Literatur zum Thema
Recht & Ethik im Dialog
Veröffentlicht 2026
von Marlon Possard bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2684-1
Was passiert, wenn Recht auf Ethik trifft? Der Blog Possard. | RECHT.ethisch. öffnet seit dem Jahr 2024 den Raum für genau diese Frage. Dabei wird nicht nur über Paragraphen diskutiert, sondern über Verantwortung, Moral und die Entscheidungen, die unser gesamtgesellschaftliches Zusammenleben ...
Ethische Grundlagen & Orientierungshilfen - ein kompaktes Nachschlagewerk für die österreichische Verwaltung
Veröffentlicht 2024
von Marlon Possard bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2573-8
Das Buch bietet eine prägnante, strukturierte und verständlich aufbereitete Einführung in ethische Theorien und in aktuelle ethische Fragestellungen im Kontext der öffentlichen Verwaltung. Von Transparenz und Integrität bis hin zur Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Ressourcen: Das Werk ...