Icon Kontrast wechseln
  • versandkostenfrei ab € 30,–
  • österreichisches Unternehmen
Menü

SLAPP-Klagen und „chilling effects“ als Herausforderungen für Meinungs- und Pressefreiheit

Possard. | RECHT.ethisch.
Beitrag von Marlon Possard
Einschüchterung durch strategische Klagen gegen öffentliche Kritik wird zunehmend zum Problem für die Meinungs- und Pressefreiheit. Speziell rechtliche Verfahren hemmen häufig die Berichterstattung und die freie Äußerung. © Pixabay

SLAPP-Klagen als besondere Problematik

SLAPP-Klagen (= „Strategic Lawsuits Against Public Participation“) haben sich in den vergangenen Jahren von einem randständigen Phänomen zu einem zentralen Problemfeld moderner Rechtsordnungen entwickelt. Gemeint sind gerichtliche Verfahren, die formal der Durchsetzung legitimer Rechtspositionen dienen – bspw. dem Schutz von Reputation, wirtschaftlichen Interessen oder Persönlichkeitsrechten –, deren tatsächliche Funktion jedoch darin besteht, kritische Stimmen einzuschüchtern, öffentliche Beteiligung zu unterbinden und kommunikative Machtverhältnisse zu stabilisieren. Die besondere Problematik dieser Klagen liegt weniger in ihrer juristischen Konstruktion als vielmehr in ihrer faktischen Wirkung: Sie entfalten eine abschreckende Dynamik, die weit über den Einzelfall hinausreicht und die Ausübung von Meinungs- und Pressefreiheit strukturell beeinträchtigt.

Die zunehmende Sichtbarkeit solcher Verfahren in Europa und auch in Österreich hat nicht nur politische Reaktionen ausgelöst, sondern auch die rechtswissenschaftliche und rechtsethische Diskussion intensiviert. Dabei zeigt sich, dass SLAPP-Klagen in ihrer Quintessenz eine eigentümliche Grenzfigur darstellen: Sie bewegen sich innerhalb der bestehenden Rechtsordnung und nutzen deren Instrumente, unterlaufen jedoch zugleich deren normative Zielsetzungen. Der vorliegende Beitrag nimmt diese Spannung zum Ausgangspunkt und skizziert das Phänomen – im Besonderen die grundrechtlichen Implikationen, die sog. „chilling effects“ und die Verantwortung der beteiligten Akteur:innen – aus einer interdisziplinären Perspektive (rechtlich und ethisch).

Struktur und Erscheinungsformen von SLAPP-Klagen

SLAPP-Klagen lassen sich nicht auf einen einheitlichen Tatbestand reduzieren, sondern treten in unterschiedlichen rechtlichen Gewändern auf. Häufig werden sie als Klagen wegen Verleumdung, übler Nachrede, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen oder Wettbewerbsverstößen geführt. Ihre Gemeinsamkeit liegt weniger im materiellen Recht als in ihrer strategischen Ausrichtung. Typischerweise stehen sich wirtschaftlich potente Kläger:innen und vergleichsweise ressourcenschwache Beklagte gegenüber. Diese Asymmetrie ist kein bloßer Hintergrundfaktor, sondern integraler Bestandteil der Wirkungsweise solcher Verfahren. Die Belastung durch Prozesskosten, Zeitaufwand und Reputationsrisiken wird gezielt eingesetzt, um Druck auszuüben und Verhaltensänderungen zu erzwingen.

Ein prägnantes Beispiel hierfür bieten Auseinandersetzungen zwischen großen Energieunternehmen und Umweltorganisationen, in denen kritische Berichterstattung über Umweltfolgen unternehmerischen Handelns zum Anlass umfangreicher Klagen genommen wird. Selbst wenn diese Verfahren letztlich eingestellt oder zugunsten der Beklagten entschieden werden, entfalten sie eine nachhaltige Wirkung: Sie binden (finanzielle) Ressourcen, verunsichern potenzielle Kritiker:innen und verschieben die Grenzen des öffentlich Sagbaren. Ähnliche Dynamiken lassen sich im Bereich investigativer Journalistik beobachten, etwa wenn wohlhabende Einzelpersonen oder Unternehmen mit einer Vielzahl paralleler Klagen gegen Medienhäuser vorgehen, um bestimmte Recherchen zu verhindern oder nachträglich zu delegitimieren.

Die rechtliche Bewertung solcher Konstellationen wird dadurch erschwert, dass die geltend gemachten Ansprüche häufig nicht offensichtlich unbegründet sind. Vielmehr bewegen sich die Klagen im Rahmen bestehender Rechtsinstitute und knüpfen an schutzwürdige Interessen an. Gerade diese formale Anschlussfähigkeit an das geltende Recht verleiht ihnen ihre besondere Effektivität und macht sie zugleich zu einem schwierigen Gegenstand rechtlicher Regulierung.

Grundrechtliche Einordnung und mittelbare Drittwirkung

Im Zentrum von SLAPP-Klagen stehen meist Kommunikationsgrundrechte und damit verbunden die Meinungs- und Pressefreiheit. Diese Rechte sind nicht nur individuelle Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe, sondern besitzen eine konstitutive Bedeutung für die demokratische Ordnung insgesamt. Sie ermöglichen öffentliche Deliberation, sichern Transparenz und schaffen die Voraussetzungen für politische Willensbildung. Ihre Schutzrichtung ist daher notwendig überindividuell – insbesondere im 21. Jahrhundert.

SLAPP-Klagen greifen in diese Schutzsphäre ein, allerdings nicht in der klassischen Form staatlicher Restriktion, sondern vermittels privater Rechtsdurchsetzung. Damit stellt sich die Frage nach der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten. Nach gefestigter Auffassung sind Gerichte verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Normen die grundrechtlichen Wertungen zu berücksichtigen. Dies geschieht typischerweise im Rahmen einer Abwägung zwischen kollidierenden Rechtspositionen (z. B. zwischen dem Persönlichkeitsrecht des:der Klägers:in einerseits und der Meinungsfreiheit des:der Beklagten andererseits).

Mit Blick auf die Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Abwägung strukturell nicht selten an ihre Grenzen stößt, wenn sie die spezifische Dynamik von SLAPP-Klagen nicht hinreichend erfasst. Die gerichtliche Entscheidung erfolgt regelmäßig erst am Ende eines oft langwierigen Verfahrens, während die eigentliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit bereits im Vorfeld eintritt. Die bloße Einleitung eines Verfahrens kann ausreichen, um abschreckende Effekte zu erzeugen – unabhängig von dessen Ausgang. Damit verschiebt sich der Fokus von der klassischen Frage der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs hin zu einer funktionalen Betrachtung seiner Wirkungen.

„Chilling Effects“ und ihre normative Bedeutung

Der Begriff des „chilling effect“ beschreibt die Tendenz, dass Individuen oder Institutionen aus Angst vor rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Nachteilen von der Ausübung ihrer Rechte absehen. Im Kontext von SLAPP-Klagen entfaltet dieses Phänomen eine besondere Intensität, da die angedrohten oder tatsächlichen Belastungen erheblich sein können. Die Aussicht auf hohe Prozesskosten, langwierige Verfahren und potenzielle Schadensersatzforderungen führt dazu, dass selbst rechtlich zulässige und gesellschaftlich erwünschte Äußerungen unterbleiben.

Diese abschreckende Wirkung ist nicht auf die unmittelbar Betroffenen beschränkt, sondern wirkt in den öffentlichen Raum hinein. Journalistische Redaktionen kalkulieren Risiken neu und verzichten möglicherweise auf investigative Recherchen, die mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet sind. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen wägen ab, ob sie Missstände öffentlich anprangern oder sich aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zurückhalten. Was entsteht dadurch? Auf diese Weise etabliert sich eine strukturelle Verzerrung öffentlicher Kommunikation, die schwer zu erfassen, aber normativ hoch relevant ist.

Aus rechtsethischer Perspektive ist besonders bedeutsam, dass „chilling effects“ häufig unsichtbar bleiben. Während ein gerichtliches Verbot klar identifizierbar ist, entzieht sich das unterlassene Wort der Beobachtung. Gleichwohl kann gerade dieses Nichtgesagte erhebliche Folgen für die Qualität öffentlicher Diskurse haben. Insofern berühren SLAPP-Klagen nicht nur individuelle Freiheitsrechte, sondern auch die epistemischen Voraussetzungen demokratischer Entscheidungsprozesse. Eine Öffentlichkeit, in der bestimmte Themen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen nicht mehr angesprochen werden, verliert an Offenheit und Korrekturfähigkeit.

SLAPP-Klagen und ihre rechtliche Einordnung

Im österreichischen Recht stützen sich für SLAPP-Konstellationen relevante Ansprüche im Kern auf ein eng verflochtenes Normengefüge aus Zivil-, Medien-, Verfahrens- und Verfassungsrecht. Zivilrechtlich bilden § 16 ABGB als allgemeiner Persönlichkeitsschutz sowie insbesondere § 1330 ABGB (Kreditschädigung, Schutz vor Ruf- und Vermögensschäden durch Tatsachenbehauptungen oder Werturteile) die zentrale Anspruchsgrundlage für Unterlassungs- und Schadenersatzbegehren (ergänzt durch § 1295 ABGB als deliktische Grundnorm und § 879 ABGB als Sittenwidrigkeitskorrektiv). Prozessual hingegen eröffnet die ZPO erhebliche Hebelwirkungen (v. a. die §§ 40 ff ZPO sowie die Instrumente des Unterlassungsprozesses).

Im Medienrecht konkretisieren §§ 6, 7 und 8 MedienG (Persönlichkeits-, Ehrschutz und Gegendarstellung) sowie § 29 MedienG (Wahrnehmung journalistischer Sorgfalt) den zivilrechtlichen Schutz im Bereich publizistischer Kommunikation und ermöglichen effiziente, aber potenziell einschüchternde Verfahren gegen Medieninhalte. Diese einfachgesetzlichen Normen sind verfassungs- und konventionsrechtlich im Lichte von Art. 10 EMRK (Meinungsfreiheit, inkl. „chilling effects“-Relevanz nach EGMR-Judikatur) sowie Art. 13 StGG (Pressefreiheit) auszulegen, wobei aufgrund der mittelbaren Drittwirkung grundrechtliche Wertungen speziell in die Anwendung von § 1330 ABGB und medienrechtlichen Generalklauseln einzubeziehen sind.

Summa summarum entsteht damit ein dichtes Regelungsgefüge, das einerseits effektiven Persönlichkeits- und Rufschutz gewährleistet, andererseits aber strukturell auch strategisch zur Einschränkung öffentlicher Kommunikation genutzt werden kann.

Rechtsmissbrauch und seine dogmatischen Grenzen

Ein naheliegender Ansatz zur rechtlichen Einordnung von SLAPP-Klagen ist somit das Konzept des Rechtsmissbrauchs. Danach ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie treuwidrig erfolgt oder keinen schutzwürdigen Zweck verfolgt. In der Theorie bietet dieses Instrument eine Möglichkeit, strategische Klagen zu begrenzen, indem ihre eigentliche Zielrichtung offengelegt und rechtlich sanktioniert wird.

In der Praxis erweist sich dieser Ansatz jedoch als nur begrenzt tragfähig. Die Feststellung eines missbräuchlichen Motivs ist mit erheblichen Beweisschwierigkeiten verbunden, da Kläger:innen regelmäßig legitime Interessen geltend machen können. Zudem sind Gerichte traditionell zurückhaltend bei der Annahme von Rechtsmissbrauch, um den Zugang zum Recht nicht übermäßig einzuschränken. Diese Zurückhaltung ist grundsätzlich nachvollziehbar, führt jedoch dazu, dass strategische Verfahrensnutzung oft nicht als solche erkannt oder sanktioniert wird.

Damit zeigt sich eine strukturelle Lücke im Recht: Die bestehenden dogmatischen Kategorien erfassen nicht hinreichend die spezifische Problematik von Klagen, die formal zulässig, aber funktional problematisch sind. Aus ethischer Sicht verweist dies auf eine spezielle Diskrepanz zwischen Legalität und Legitimität. Die bloße Übereinstimmung mit geltendem Recht genügt nicht, um ein Verhalten normativ zu rechtfertigen, wenn es systematisch darauf abzielt, die Ausübung grundlegender Freiheiten zu unterminieren.

Verantwortung im Rechtssystem

SLAPP-Klagen lenken den Blick u. a. auf die Verantwortung verschiedener Akteur:innen innerhalb des Rechtssystems. Kläger:innen, insbesondere wirtschaftlich mächtige Unternehmen (aber auch finanziell gut situierte Einzelpersonen), nutzen rechtliche Instrumente nicht im luftleeren Raum, sondern im Kontext gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Die Entscheidung, gegen kritische Berichterstattung vorzugehen, ist daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine (rechts-)ethische Entscheidung, die sich an den Folgen für die öffentliche Kommunikation messen lassen muss.

Auch die Rolle von Anwält:innen verdient Aufmerksamkeit. Die Pflicht zur Interessenvertretung ist ein zentrales Element anwaltlicher Tätigkeit, doch stellt sich die Frage, ob und inwieweit diese Pflicht durch ethische Grenzen begrenzt wird, wenn die Rechtsverfolgung primär strategischen Einschüchterungszwecken dient. In der rechtsphilosophischen Diskussion wird zunehmend betont, dass professionelle Rollen nicht von allgemeiner moralischer Verantwortung entbinden, sondern spezifische Reflexionsanforderungen mit sich bringen.

Gerichte schließlich nehmen eine Schlüsselposition ein, da sie die institutionellen Bedingungen setzen, unter denen solche Konflikte ausgetragen werden. Ihre Aufgabe beschränkt sich nicht auf die Entscheidung im Einzelfall, sondern umfasst auch die Gewährleistung eines fairen und funktionsfähigen Rechtssystems. Dies kann es erforderlich machen, Verfahren frühzeitig zu beenden, missbräuchliche Klagen zu erkennen und die grundrechtlichen Implikationen prozessualer Entscheidungen stärker zu berücksichtigen.

Internationale und nationale Entwicklungen und regulatorische Ansätze

Die Problematik von SLAPP-Klagen hat inzwischen auch auf politischer Ebene zu Reaktionen geführt. Die EU hat Maßnahmen initiiert, die darauf abzielen, Betroffene besser zu schützen und missbräuchliche Verfahren einzudämmen (etwa Regelungen zur frühzeitigen Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen, zur Verlagerung von Prozesskosten sowie zum Schutz von Beklagten in grenzüberschreitenden Konstellationen).

Diese Initiativen markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer systematischeren Auseinandersetzung mit dem Phänomen, der auch in Österreich geführt werden sollte. Gleichwohl bleibt offen, ob sie ausreichen, um die beschriebenen strukturellen Effekte wirksam zu begrenzen. Auch die Frage, wie sich „chilling effects“ präventiv adressieren lassen, ohne den Zugang zum Recht unzulässig einzuschränken, stellt weiterhin eine zentrale Herausforderung dar.

Conclusio

Schlussendlich verdeutlichen SLAPP-Klagen in besonderer Weise die Ambivalenz moderner Rechtsordnungen. Sie zeigen, dass rechtliche Instrumente nicht nur zum Schutz von Freiheit eingesetzt werden können, sondern unter bestimmten Bedingungen auch zu deren Einschränkung beitragen. Die zentrale Herausforderung besteht jedenfalls darin, diese Widersprüchlichkeit zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren, ohne dabei die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats zu unterminieren.

Letztlich kann hervorgehoben werden: Eine rein dogmatische Perspektive der SLAPP-Problematik greift ebenso zu kurz wie eine ausschließlich politische oder ethische Betrachtung. Erforderlich ist vielmehr eine integrierte Analyse, die rechtliche Strukturen, tatsächliche Wirkungen und normative Maßstäbe gleichermaßen berücksichtigt. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, die Meinungs- und Pressefreiheit nicht nur formal weiterhin zu garantieren, sondern auch unter den Bedingungen komplexer gesellschaftlicher Machtverhältnisse wirksam zu sichern.

1. Juli 2026

Marlon Possard 

Dr. Marlon Possard ist Assistant Professor für Recht, Ethik und Verwaltung. Er ist Wissenschaftler am Department für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Politik (Institut für Public Management) sowie am Research Center Administrative Sciences (RCAS) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW). Darüber hinaus lehrt und forscht er am Institut für digitale Transformation und künstliche Intelligenz an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und Berlin (SFU) und leitet ebendort das Department für Ethik der künstlichen Intelligenz. Zusätzlich ist er Gastforscher an der Harvard University (USA). Er ist Autor von über 140 Beiträgen und Publikationen zu Fragen des Rechts, der Ethik und der Verwaltung.

Portraitfoto von Marlon Possard

 © M. Possard/Privat

 

alle Beiträge von Possard.|RECHT.ethisch.

Literatur zum Thema

RECHT.ethisch. 2025

Recht & Ethik im Dialog

RECHT.ethisch. 2025

Veröffentlicht 2026
von Marlon Possard bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2684-1

Was passiert, wenn Recht auf Ethik trifft? Der Blog Possard. | RECHT.ethisch. öffnet seit dem Jahr 2024 den Raum für genau diese Frage. Dabei wird nicht nur über Paragraphen diskutiert, sondern über Verantwortung, Moral und die Entscheidungen, die unser gesamtgesellschaftliches Zusammenleben ...

Verwaltungsethik im Fokus

Ethische Grundlagen & Orientierungshilfen - ein kompaktes Nachschlagewerk für die österreichische Verwaltung

Verwaltungsethik im Fokus

Veröffentlicht 2024
von Marlon Possard bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2573-8

Das Buch bietet eine prägnante, strukturierte und verständlich aufbereitete Einführung in ethische Theorien und in aktuelle ethische Fragestellungen im Kontext der öffentlichen Verwaltung. Von Transparenz und Integrität bis hin zur Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Ressourcen: Das Werk ...