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Big Brother im Chat – Wer liest mit? Der ethische Balanceakt der Messenger-Überwachung in Österreich

Possard. | RECHT.ethisch.
Beitrag von Marlon Possard

Sicherheit um jeden Preis? Die Meinung der Bürger:innen in Bezug auf die Messenger-Überwachung ist jedenfalls gespalten.

Staatliche Kontrolle als zentrales rechtsethisches Moment

Die österreichische Sicherheitsdebatte in den vergangenen Jahren ist u. a. geprägt von der Diskussion rund um die Einführung einer sog. „Messenger-Überwachung“ bzw. „Gefährder:innen-Überwachung“. Dabei geht es um die Überwachung privater Messenger-Dienste (wie z. B. WhatsApp, Signal, Telegram) durch staatliche Behörden. Während Befürworter:innen von einem dringend nötigen Instrument zur Terrorismusbekämpfung und Früherkennung von Straftaten sprechen (Stichworte: Terrorismus und Extremismus), warnen einige Datenschützer:innen und Ethiker:innen vor einer solchen Überwachungsmaßnahme. Der Überwachungsmechanismus selbst ist äußerst technisch und betrifft das Erfassen der Nachricht vor der Verschlüsselung, wobei das Auslesen der Nachrichten prinzipiell mit einer richterlichen Genehmigung kombiniert werden muss.

Mit Blick auf die ethische Auseinandersetzung stellt sich aber die wohl zentralste Frage in dieser Debatte: Was bedeutet eine solche staatliche Überwachung für die Freiheit eines Individuums? Diese Frage ist es, die immerhin tief mit der Rechtsethik verwurzelt ist. Denn: Was wiegt eigentlich schwerer? Die individuelle Privatsphäre oder doch der kollektive Schutz der Gesellschaft? Und wer entscheidet darüber, wo diese Grenze verläuft? Die Ausweitung staatlicher Macht im digitalen Raum ist daher komplex – sowohl rechtlich als auch ethisch. Ein Balanceakt eben, der ohne einfache Antworten auskommen muss. Der rechtsethische Knackpunkt liegt primär nicht im ob, sondern im wie weit.

Sekurität um jeden Preis?

In Österreich divergieren die Meinungen hinsichtlich der Messenger-Überwachung stark. Verfechter:innen argumentieren, dass moderne Bedrohungen für den demokratisch organisierten Staat und seine Gesellschaft zunehmend im Verborgenen vorbereitet werden – und ganz speziell über verschlüsselte Kommunikationskanäle (= Messenger-Dienste). Und in der Tat kann beobachtet werden, dass sich der Austausch über die Durchführung terroristischer Straftaten – häufig in Kombination mit extremistischer Gewalt und organisierter Kriminalität – immer mehr in digitale Räume verlagert. Folgt man also der Argumentation der Befürworter:innen, so steht der Schutz der Allgemeinheit an erster Stelle. Auch präventive Eingriffe, so das Narrativ, sollen Leben retten – durch rechtzeitige Identifikation von Gefährder:innen. Dabei wird häufig betont, dass die eingesetzten Mittel verhältnismäßig seien und nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Gegner:innen hingegen ordnen die Messenger-Überwachung als staatliches Instrument zur völligen Überwachung mündiger Bürger:innen ein und heben zahlreiche datenschutz- und grundrechtliche Bedenken hervor.

Den Gegner:innen kann aus rechtsethischer Sicht insofern unterstützend begegnet werden, da sich durch solche Maßnahmen langfristig ein gefährliches Normalitätsverständnis etablieren könnte – und zwar eines, in dem Grundrechte der Sicherheit geopfert werden, noch bevor eine akute Bedrohung besteht. Es geht – wie so oft – darum, eine Abwägung zwischen Grundrechtseingriffen einerseits und möglichen Bedrohungslagen andererseits vorzunehmen. Dass das keine einfache Aufgabe ist, wissen etwa Praktiker:innen aus ihrer alltäglichen Polizeiarbeit nur allzu gut. Österreichs rechtlicher Rahmen zur Gefahrenabwehr steht gegenwärtig im Spannungsfeld zwischen effektiver Polizei- und Ermittlungsarbeit und dem Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte. Viele gesetzliche Bestimmungen schützen geradezu die digitale Kommunikation, was eine wirksame Polizeiarbeit häufig erschwert.

Kontrolle, Sicherheit und die Philosophie

Der Respekt vor (völliger) staatlicher Überwachung ist kein neues Phänomen, im Gegenteil. Verfolgt man die Entwicklung des Rechts aus rechtsgeschichtlicher Perspektive, so kann dies an vielen historischen Gegebenheiten besonders deutlich gemacht werden. Die Kontrolle, die Machtausübung durch den Staat und die Frage nach dem „gläsernen“ Menschen waren also schon immer Aspekte, die die Menschen tief bewegt haben, weil sie unmittelbar selbst davon betroffen sind – unabhängig davon, ob die Überwachung nun digital, wie heute, oder auf dem klassischen Marktplatz repressiv durch Dorfälteste im Mittelalter passierte. Die Aufgabe des Hinterfragens und des Kontextualisierens solcher staatlichen Mechanismen kommt einer Disziplin auf bedeutsame Art und Weise zu, nämlich der Philosophie.

Der französische Philosoph Michel Foucault (1926-1984) beispielsweise hat in seinem Werk „Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses“ (1975) das Prinzip der staatlichen Kontrolle mit einem eindringlichen Bild beschrieben: dem sog. „Panoptikum“ – einem Gefängnisbau, in dem die Insass:innen jederzeit überwacht werden könnten, ohne zu wissen, ob sie tatsächlich überwacht werden. Foucault beschreibt auf eindrucksvolle Weise, wie dieses Gefühl des Überwachtwerdens und eine mögliche permanente Beobachtung das Verhalten der Menschen verändert. Das Spezielle daran: Es geht dabei nicht um die Einwirkung direkter staatlicher Gewalt, sondern einzig und allein darum, dass das Bewusstsein und das Ausgeliefertsein einer möglichen Kontrolle für Menschen bereits prägend sein kann. Und wenn Sie hier Parallelen zur Messenger-Überwachung erkennen, dann sind Sie wohl nicht der:die Einzige. Jedenfalls gilt Foucaults Analyse bis heute als wegweisend: Sie zeigt, dass Überwachung nicht nur eine technische oder rechtliche, sondern eine tiefgreifende Machtfrage ist, die den Kern menschlicher Freiheit – und damit auch die Ethik – betrifft. Zahlreiche andere Philosoph:innen haben in diesem Zusammenhang, wenngleich aus unterschiedlichen Motiven heraus, natürlich auch wertvolle Pionierarbeit geleistet (z. B. Hannah Arendt oder Jürgen Habermas).

Für gegenwärtige Entwicklungen bedeutet dies in erster Linie, dass es prioritär ist, sich dem Thema der Messenger-Überwachung nicht nur aus sicherheitspolitischer, sondern auch aus philosophischer und ethischer Perspektive zu nähern. Denn die Frage, inwieweit der Staat in private Lebensbereiche eingreifen darf, berührt unser Selbstverständnis als mündige Bürger:innen in einem demokratischen Gemeinwesen maßgeblich.

Fazit: Ein ethischer Balanceakt mit offenem Ausgang

Die Diskussion um die Messenger-Überwachung in Österreich ist mehr als ein Sicherheitsschlagwort – bzw. sollte es eigentlich sein. Sie berührt die Grundfeste unseres demokratischen Selbstverständnisses: Wie viel Freiheit sind wir bereit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen – und vor allem zu welchem Preis? Die vorgenommene kompakte Einordnung zeigt: So verlockend und wichtig die Vorstellungen seitens des Staates nach Kontrolle auch sein mögen, so sehr darf Überwachung nicht zu einer neuen Normalität werden. Der Staat ist Schützer der Freiheit und eben nicht ihr Gegner – und genau dieser Balanceakt ist im Kontext einer digitalisierten und global vernetzten Welt so herausfordernd.

Und was kann die Philosophie dazu beitragen? Die staatliche Sicherheitsstrategie sollte daher nicht rein auf Kontrolle, sondern auch auf einen gesellschaftlichen Dialog und auf Transparenz ausgerichtet sein – es geht also um eine Art ethische Tragfähigkeit. Denn, um es mit Foucault zu sagen: „Wo Macht ist, ist auch Widerstand.“ Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob der Staat überwacht – sondern wie wir als Gesellschaft auf diese Kontrolle antworten. Indem wir sie hinterfragen und uns immer wieder daran erinnern: Freiheit beginnt dort, wo Kontrolle endet – und das gilt auch für digitale Räume. Bei allen berechtigten Rufen nach Freiheit darf aber gleichzeitig nicht vergessen werden, dass wir alle in einer Welt realer Bedrohungen leben. Das heißt, dass eine gezielte, rechtsstaatlich kontrollierte Messenger-Überwachung ein wichtiges Schutzinstrumentarium darstellt, wenn sie transparent, verhältnismäßig und von unabhängigen Instanzen kontrolliert wird. Wie dem auch sei: Sekurität und Freiheit dürfen sich niemals ausschließen, sondern sie müssen gemeinsam immer wieder neu gedacht werden. Hard work!

1. Juli 2025

Marlon Possard 

Dr. Marlon Possard ist Assistant Professor für Recht, Ethik und Verwaltung. Er ist Wissenschaftler am Department für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Politik (Institut für Public Management) sowie am Research Center Administrative Sciences (RCAS) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW). Darüber hinaus lehrt und forscht er am Institut für digitale Transformation und künstliche Intelligenz an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und Berlin (SFU) und leitet ebendort das Department für Ethik der künstlichen Intelligenz. Zusätzlich ist er Gastforscher an der Harvard University (USA). Er ist Autor von über 140 Beiträgen und Publikationen zu Fragen des Rechts, der Ethik und der Verwaltung.

Portraitfoto von Marlon Possard

 © M. Possard/Privat

 

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