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KI vor Gericht: Was wir aus COMPAS lernen müssen
Der COMPAS-Fall aus den USA macht deutlich: Beim Einsatz von KI im Justizbereich ist Transparenz von Priorität.
Einführung: Ein persönlicher Blick
Um auf den exemplarischen Fall aus den USA zurückzukommen: Das Urteil fiel jedenfalls spürbar härter aus, weil ein KI-System errechnet hatte, dass der Angeklagte wohl wieder straffällig werden würde. Im Gespräch mit den Jurist:innen bei der Konferenz fragte ich mich: Was wäre, wenn ein solches System in Österreich zum Einsatz käme? Würden wir es akzeptieren, wenn Richter:innen ihre Entscheidungen auf eine „Black Box“ stützten, deren Funktionsweise niemand wirklich versteht? Wäre das noch Rechtsprechung – oder schon reine Technikverwaltung? Zugegeben: Zum Status quo wäre der Einsatz eines solchen KI-Tools in Österreich und in der EU aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften (u. a. wegen des AI Acts) nicht möglich – aber über einen solchen hypothetischen Fall nachdenken sollte man durchaus, insbesondere aus Sicht der (Rechts-)Ethik. Aber worin liegt die (rechts-)ethische Herausforderung?
In einer Zeit, in der KI immer mehr Lebensbereiche durchdringt, stellt sich die Frage, ob wir bereit sind, auch den Justizsektor – den wohl empfindlichsten Bereich staatlicher Gewalt – algorithmischen Prognosen zu überlassen (oder eben nicht). Die Justiz gilt immer noch als Inbegriff menschlicher Urteilskraft. Richter:innen und Geschworene sollen nicht nur Gesetze anwenden, sondern den Einzelfall unter normativen Gesichtspunkten würdigen. Mit dem Einzug von KI-Systemen (etwa in die Strafjustiz) würde sich dieses Selbstverständnis verändern – eine Transformation, die ethisch zutiefst fragwürdig erscheint.
Die Funktionsweise von COMPAS
Zudem ist COMPAS ein proprietäres System: Die Berechnungslogik bleibt geheim, selbst Gerichte haben keinen effizienten Einblick. Für Angeklagte bedeutet das, dass sie nicht verstehen, geschweige denn anfechten können, warum sie eine bestimmte Risikobewertung erhalten haben. Ein klarer Konflikt, oder? Ja, durchaus. Nämlich mit fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien (wie bspw. dem Anspruch auf ein faires Verfahren).
Auch wenn Österreich kein COMPAS nutzt: Die Herausforderung ist identisch. Sollten künftig KI-gestützte Prognosesysteme bei uns eingesetzt werden, stünden wir vor derselben Frage: Wie verhindern wir, dass Algorithmen intransparent wirken, Diskriminierungen verstärken und Vertrauen in die Justiz untergraben?
Rechtsethische Perspektiven: Warum Ethik unabdingbar wird
Ich möchte dahingehend nun in aller Kürze drei wesentliche Säulen hervorheben:
(1) Utilitaristische Perspektive: KI könnte die Effizienz steigern, Verfahren beschleunigen und Ressourcen sparen. Wenn die öffentliche Sicherheit dadurch erhöht wird, scheint der gesellschaftliche Nutzen evident.
(2) Deontologische Perspektive: Doch Effizienz allein reicht nicht. Werden Angeklagte auf Grundlage statistischer Profile behandelt, werden sie auf Wahrscheinlichkeiten reduziert – und somit nicht mehr als autonome Subjekte vor dem Gesetz anerkannt. Das widerspricht der Menschenwürde und zentralen rechtsstaatlichen Garantien.
(3) Tugendethische Perspektive: Die richterliche Entscheidung erfordert Urteilskraft, Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität für die Besonderheiten des Einzelfalls. Werden Algorithmen zur dominierenden Entscheidungsbasis, droht diese richterliche Tugendhaftigkeit zu erodieren. Für Österreich ist dieser rechtsethische Rahmen allemal entscheidend, da unsere Rechtsordnung auf Prinzipien wie Menschenwürde, Unschuldsvermutung und richterliche Unabhängigkeit gebaut ist. Solange KI-Systeme nicht erklären können, warum sie zu einem Ergebnis gelangen, bleibt ihre Einbindung in den Kernbereich richterlicher Tätigkeit hoch problematisch.
Ethik fungiert hier als eine Art „Schutzschirm“ gegen eine technokratische Verengung: Sie möchte uns daran erinnern, dass Recht nicht nur eine Berechnung, sondern eine normative Praxis ist.
Fazit: Was COMPAS aufzeigt
Die Lehre aus COMPAS kann zusammenfassend wie folgt definiert werden: Gerechtigkeit ist nicht algorithmisch erzwingbar. KI kann die richterliche Arbeit unterstützen, aber nicht ersetzen. Gerade in Zeiten wachsender Automatisierung bleibt es Aufgabe von Richter:innen, als letzte Instanz Verantwortung zu übernehmen – und damit die Menschlichkeit des Rechts zu bewahren. Law without ethics? It’s difficult!
Marlon Possard
© M. Possard/Privat
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Recht & Ethik im Dialog
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