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Im Wechselspiel von Recht und Verantwortung: Warum Ethik in der öffentlichen Verwaltung unverzichtbar ist

Possard. | RECHT.ethisch.
Beitrag von Marlon Possard
Banner für Blogbeitrag zum Thema Ethik in der öffentlichen Verwaltung zeigt Statue der Justitia

Transformation der öffentlichen Verwaltung

In einer modernen öffentlichen Verwaltung geht es längst nicht mehr nur um das bloße Befolgen gesetzlicher Regelungen. Auch mit Blick auf den österreichischen Verwaltungssektor zeigt sich, dass Fragen der Ethik zunehmend zu einem zentralen Thema, unabhängig von jeglichen Aspekten der Rechtstreue, werden. Als Beispiel kann hier das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) genannt werden. Dieses widmet sich bereits seit einigen Jahren komplexen ethischen Situationen im öffentlichen Dienst und unterstützt mit umfassenden Leitfäden die ethische Orientierung der Verwaltung und ihrer Mitarbeiter:innen (wie etwa mit dem Praxisleitfaden „Digitale Verwaltung und Ethik“). Doch warum braucht es Ethik überhaupt? Sind rechtliche Bestimmungen nicht ausreichend, um verantwortungsvoll und fair zu handeln?

Normen als Fundament

Selbstverständlich sind gesetzliche Regelungen die Basis jeglichen Verwaltungshandelns. Bereits Art. 18 Abs. 1 B-VG bestimmt, dass die gesamte Verwaltung des Staates nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf. Somit beruht jedwedes verwaltungsbehördliches Agieren auf gesetzlichen Standards und damit auf dem Legalitätsprinzip. Die Gesetze sind es, die nicht nur Klarheit, sondern auch Rechtsgleichheit und Transparenz schaffen – und somit in weiterer Folge auch Rechtssicherheit. Aber das Gesetz allein reicht oft nicht aus, um mit schwierigen moralischen Angelegenheiten im öffentlichen Dienst umzugehen. Was es braucht, sind darüber hinaus auch ethische Orientierungshilfen für jene Sachverhalte, die im alltäglichen Zusammenspiel von Verwaltung und Öffentlichkeit entstehen. Eine oft gestellte Frage in diesem Zusammenhang ist, ob immer nur (straf-)rechtliche Normen die Maßstäbe allen Handelns sein müssen. Es geht diesbezüglich nicht um die Frage der rechtlichen Grundlage, sondern um jene des Maßstabes. Denn oftmals finden sich in der Praxis Beamt:innen und Verwaltungsmitarbeiter:innen in Situationen wieder, in denen gesetzliche Vorgaben allein nicht ausreichen. Hier beginnt der Raum für ethische Abwägungen und für moralische Verantwortung. Dabei geht es vor allem auch um gesamtgesellschaftliche Aspekte und um Elemente von Angemessenheit und Gerechtigkeit. Mit den neuen Möglichkeit der Digitalisierung (Stichwort: Künstliche Intelligenz) eröffnen sich auch für den Sektor der öffentlichen Verwaltung neue ethische Problemfelder, die einer häufig einer zeitnahen Klärung bedürfen.

Ethik und KI in der österreichischen Verwaltung

Ein häufiges ethisches Dilemma, das in der Verwaltungspraxis immer wieder auftaucht, betrifft den Einsatz automatisierter Entscheidungsprozesse. KI-basierte Systeme können Behörden einerseits helfen, effizienter zu arbeiten und Entscheidungen zu standardisieren. Andererseits stellt sich die Frage: Was passiert, wenn diese selbstlernenden und intelligenten Systeme auf Grundlage von Vorurteilen (sog. „Biases“) ihre Entscheidungen treffen? Ein Beispiel: Ein Chatbot, der Bürger:innen-Anfragen beantwortet, verwendet Daten, die potenziell auf früheren, unreflektierten Annahmen beruhen. Dadurch könnte der Bot gewisse Bürger:innen benachteiligen, ohne dass dies vom System oder den Verwaltungsmitarbeiter:innen bewusst bemerkt wird.

Eine solche Problematik zeigt sich auch bei der Verwendung von diversen „Deepfake“-Technologien. Diese können unter anderem als Chat- und Informationsroboter im Kontext der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. Hier entsteht die Gefahr, dass Bürger:innen Fehlinformationen (sog. „Fake News“) erhalten. Wenn die öffentliche Verwaltung KI nutzt, um Bürger:innen-Anliegen effizienter abarbeiten zu können und ihren Dienstleistungscharakter zu stärken, so muss dies vor dem Hintergrund der Sicherstellung von Glaubwürdigkeit passieren. „Fake News“ könnten sich schnell verbreiten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentlichen Institutionen gefährden. Eine Vielzahl an KI-Beispielen in Zusammenhang mit dem öffentlichen Sektor verdeutlicht, wie wichtig ethische Überlegungen in der digitalen Verwaltung des 21. Jahrhunderts sind. Es geht darum, sicherzustellen, dass neue Technologien stets im Dienst der Menschen stehen – und eben nicht umgekehrt.

Digitaler Humanismus: Menschenzentrierte (Verwaltungs-)Ethik

Die philosophische Theorie des sog. „Digitalen Humanismus“ wird zum Status quo in verschiedenen wissenschaftlichen Kontexten – durchaus auch kontrovers – diskutiert. Dieser ethische Ansatz beschäftigt sich mit der Frage, wie Technologien gestaltet und genutzt werden können, um den Menschen, bei allen Vorteilen von technologisierten Erleichterungen, nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Theorie handelt also davon, dass der Mensch im Mittelpunkt aller Technologieentwicklungen stehen soll. Bekannte Vertreter:innen des Digitalen Humanismus in der gegenwärtigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung sind etwa Francesca Bria (University College London) und Julian Nida-Rümelin (Ludwig-Maximilians-Universität München). Beide Kolleg:innen appellieren für einen menschenzentrierten Ansatz im Umgang mit neuen Technologien. Gerade in der öffentlichen Verwaltung, wo Offenlegung und Vertrauen von hoher Bedeutung sind und bereits mit sog. „digitalen Assistenzen“ gearbeitet wird, stärkt der Ansatz des Digitalen Humanismus bewusst menschliche Werte und Aspekte der Gerechtigkeit. Hier kann wiederum die Ethik helfen, die individuelle Verantwortung, trotz des rasanten Fortschritts innerhalb des Technologiebereichs, sicherzustellen.

Aus- und Weiterbildung neu denken & interdisziplinäre Forschung in Wien

Auch in der Aus- und Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeiter:innen wird das Thema Ethik zunehmend wichtiger. Fachhochschulen, Universitäten und Weiterbildungsinstitute bieten inzwischen Ethik-Lehrgänge an, die gezielt auf die Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung zugeschnitten sind. Damit wird ein breiter Raum für die Diskussion ethischer Fragestellungen geschaffen und gleichzeitig werden die Ethik-Kompetenzen der (zukünftigen) Mitarbeiter:innen gestärkt. Das Ziel muss es sein, die Mitarbeiter:innen auch für schwierige Situationen so zu schulen, dass sie moralisch fundierte Entscheidungen treffen können.

16. Dezember 2024

Marlon Possard 

Dr. Marlon Possard ist Assistant Professor für Recht, Ethik und Verwaltung. Er ist Wissenschaftler am Department für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Politik (Institut für Public Management) sowie am Research Center Administrative Sciences (RCAS) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW). Darüber hinaus lehrt und forscht er am Institut für digitale Transformation und künstliche Intelligenz an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und Berlin (SFU) und leitet ebendort das Department für Ethik der künstlichen Intelligenz. Zusätzlich ist er Gastforscher an der Harvard University (USA). Er ist Autor von über 140 Beiträgen und Publikationen zu Fragen des Rechts, der Ethik und der Verwaltung.

Portraitfoto von Marlon Possard

 © M. Possard/Privat

 

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