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Privatisierter Rechtsschutz und professionelle Unabhängigkeit: Prozessfinanzierung als ethische Herausforderung für Gerechtigkeit und Anwaltschaft

Possard. | RECHT.ethisch.
Beitrag von Marlon Possard
Prozessfinanzierung eröffnet neue Wege zum Recht, verlangt aber eine sorgfältige Abwägung mit anwaltlicher Berufsethik.

Prozessfinanzierung als Symptom struktureller Defizite

Wer in den vergangenen Monaten die juristische Berichterstattung aufmerksam verfolgt hat, konnte kaum übersehen, dass Prozessfinanzierung zunehmend öffentliche Sichtbarkeit erlangt. In Medienbeiträgen (etwa im Jahr 2025 in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“) sowie in Kanzleiblogs und Informationsportalen wird sie als Instrument vorgestellt, mit dem rechtliche Ansprüche auch ohne eigenes Kostenrisiko gerichtlich durchgesetzt werden können. Entsprechend dieser medialen und fachlichen Rahmung zeigt sich gegenwärtig, dass der Hinweis auf die Inanspruchnahme externer Prozessfinanzierer:innen mittlerweile nahezu selbstverständlich zum diskursiven Umfeld (größerer) zivilrechtlicher Streitigkeiten gehört.

Diese Präsenz spiegelt sich auch in der alltäglichen Informationspraxis wider. Eine einfache Internetsuche nach „Prozessfinanzierung Wien“ lieferte mir binnen Sekunden über ein Dutzend einschlägiger Treffer: Spezialisierte Anbieter:innen, anwaltliche Kooperationsmodelle, Erfahrungsberichte und rechtliche Kurzdarstellungen. Prozessfinanzierung ist damit längst kein randständiges Nischeninstrument mehr, sondern Teil einer faktisch etablierten Infrastruktur der Rechtsdurchsetzung. Gerade diese Normalisierung macht das Phänomen rechtsethisch interessant. Denn Prozessfinanzierung ist nicht bloß ein technisches Finanzierungsmodell, sondern Ausdruck tieferliegender struktureller Spannungen im Rechtssystem. Sie tritt dort auf den Plan, wo staatliche Verfahrenshilfe, Kostenrecht und Risikoallokation faktisch nicht mehr gewährleisten, dass berechtigte Ansprüche unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihrer Träger:innen durchgesetzt werden können.

Aus Sicht der (Rechts-)Ethik ist dabei nicht allein die Frage relevant, ob Prozessfinanzierung Zugang zum Recht ermöglicht. Entscheidend ist vielmehr, unter welchen normativen Bedingungen dieser Zugang erfolgt und welche strukturellen Folgen sich daraus für das Verständnis von Rechtsschutz, professioneller Rechtsvertretung und Gerechtigkeit ergeben. Prozessfinanzierung verspricht Emanzipation von ökonomischen Hürden, verändert jedoch zugleich die Konstellation anwaltlicher Tätigkeit und damit einen zentralen Pfeiler der rechtsstaatlichen Praxis.

Zugang zum Recht zwischen öffentlicher Aufgabe und privater Marktlogik

Der Zugang zum Recht gilt in rechtsstaatlichen Ordnungen als normative Kernanforderung. Effektiver Rechtsschutz erschöpft sich nicht in der formalen Öffnung der Gerichte, sondern verlangt reale Durchsetzbarkeit rechtlicher Positionen. Kostenrisiken, Informationsasymmetrien und wirtschaftliche Ungleichheit unterminieren diesen Anspruch (insbesondere im Zivilprozess).

Prozessfinanzierung erscheint vor diesem Hintergrund als pragmatische Antwort auf reale Zugangshindernisse. Sie ermöglicht Kläger:innen, ihre Ansprüche geltend zu machen, ohne das volle Kostenrisiko tragen zu müssen. Zugleich ist sie jedoch nicht gemeinwohlorientiert, sondern vordergründig renditebasiert organisiert. Zugang zum Recht wird damit an ökonomische Kriterien gebunden (z. B. an die Erfolgsaussicht, an den Streitwert und an die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Anspruchs). Rechtsethisch markiert dies einen entscheidenden Übergang, nämlich von einem prinzipiell egalitären Rechtsschutzanspruch zu einem selektiven Zugang, der von Marktlogiken strukturiert ist.

Prozessfinanzierung als Form des privatisierten Rechtsschutzes

Prozessfinanzierung lässt sich als spezifische Form der Privatisierung von Rechtsschutz begreifen. Nicht nur das Kostenrisiko, sondern auch die Entscheidung über die „Prozesswürdigkeit“ eines Anspruchs wird an private Akteur:innen ausgelagert. Diese Entscheidung folgt nicht primär normativen, sondern de facto ökonomischen Rationalitäten. Im Unterschied zur staatlichen Verfahrenshilfe, die speziell an Bedürftigkeit und rechtliche Erfolgsaussichten anknüpft, erfolgt die Auswahl durch Prozessfinanzierer:innen auf Grundlage erwartbarer Rendite. Damit wird Rechtsdurchsetzung partiell aus dem öffentlichen Verantwortungsbereich herausgelöst und in einen investitionsähnlichen Kontext überführt.

Eine solche Form der Privatisierung bleibt jedenfalls nicht folgenlos. Konkret verändert sie, wer faktisch darüber entscheidet, welche Rechtsverletzungen sichtbar werden und welche nicht. Gleichzeitig wirkt sie unmittelbar auf die professionelle Praxis derjenigen zurück, die Recht im konkreten Fall zur Anwendung bringen: Anwält:innen.

Anwaltliche Unabhängigkeit als ethischer Leitwert professioneller Rechtsvertretung

Anwaltliche Unabhängigkeit ist mehr als eine berufsrechtliche Vorgabe (oder zumindest sollte sie es sein). Sie bildet einen ethischen Kernbestand professioneller Rechtsvertretung. Denn Unabhängigkeit gewährleistet, dass anwaltliches Handeln allein am Interesse der Mandant:innen und an der Ordnung des Rechts orientiert ist und nicht an externen Macht- oder Einflussfaktoren.

Diese Unabhängigkeit ist funktional mit weiteren normativen Prinzipien verknüpft: Parteiautonomie, Vertrauensschutz, effektive Interessenvertretung und nicht zuletzt das Vertrauen in die Integrität des Rechtssystems insgesamt. Damit setzt sie nicht erst bei tatsächlicher Einflussnahme an. Bereits strukturelle Abhängigkeiten und faktische Einflussmöglichkeiten können den ethischen Gehalt anwaltlicher Tätigkeit durchaus beeinträchtigen, weshalb der Prozessfinanzierung in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommt.

Dreiecksverhältnis: Mandant:in – Anwält:in – Prozessfinanzierer:in

Prozessfinanzierung etabliert ein Dreiecksverhältnis, das die klassische Zweierbeziehung zwischen Mandant:in und Anwält:in gleichsam überformt. Auch wenn der:die Finanzierer:in formal keine Partei des Verfahrens ist, nimmt diese:r faktisch Einfluss auf zentrale Entscheidungen (bspw. ob geklagt wird, wie hoch das Prozessrisiko ist und ob dieses akzeptabel ist oder ob ein Vergleich angenommen werden soll).

Für Anwält:innen entsteht damit eine strukturell neue Loyalitätskonstellation. Selbst bei bester berufsethischer Intention besteht die Gefahr, dass strategische Überlegungen an den Interessen der Finanzierer:innen ausgerichtet werden (sei es bewusst oder unbewusst). Hinzu kommen Informationsasymmetrien, die v. a. die Autonomie der Mandant:innen beeinträchtigen können. Konkret bedeutet das: Rechtsethisch problematisch ist dabei weniger der Einzelfall offener Einflussnahme als vielmehr die systematische Relativierung anwaltlicher Unabhängigkeit durch ökonomische Rahmenbedingungen.

Zugang zum Recht um den Preis professioneller Erosion?

Die zentrale normative Frage lautet daher: Kann ein durch Prozessfinanzierung vermittelter Zugang zum Recht als ethisch vollwertig gelten, wenn er strukturell neue Abhängigkeiten erzeugt? Unbestreitbar ermöglicht Prozessfinanzierung Rechtsdurchsetzung in Fällen, die andernfalls faktisch nicht justiziabel wären. Gleichzeitig besteht aber das Risiko, dass anwaltliche Tätigkeit schleichend in eine vermittelnde Funktion zwischen Mandant:inneninteresse und Investor:innenlogik übergeht. Das Berufsbild verschiebt sich somit von unabhängigen Interessensvertreter:innen hin zu einem Knotenpunkt ökonomischer Rationalitäten.

Ja, all diese Aspekte sind aus Sicht der Rechtsethik nicht trivial, weil der Zugang zum Recht letztlich an normativer Qualität verliert, wenn er auf Kosten jener Prinzipien erfolgt, die professionelle Rechtsvertretung überhaupt legitimieren.

Rechtsethische Konsequenzen: Leitplanken einer legitimen Praxis

Eine rechtsethisch reflektierte Bewertung der Prozessfinanzierung verlangt daher keine pauschale Ablehnung, wohl aber klare normative Leitplanken. Dazu zählen im Wesentlichen die konsequente Stärkung der Entscheidungsautonomie der Mandant:innen, die transparente Offenlegung etwaiger Einflussmöglichkeiten der Finanzierer:innen, die klare Begrenzung externer Steuerungsversuche anwaltlicher Tätigkeit sowie ein professionsethisches Selbstverständnis der Anwaltschaft als Schutzinstanz gegen die Ökonomisierung der Rechtsdurchsetzung. In diesem Kontext ist Ethik unverzichtbar: Sie ersetzt nicht die Regulierung, ergänzt das positive Recht jedoch um die moralische Orientierung, die reine Normen nicht leisten können.

Prozessfinanzierung als Bewährungsprobe

Prozessfinanzierung ist weder per se Ausdruck von Gerechtigkeit noch notwendigerweise eine Gefahr für den Rechtsstaat. Sie ist vielmehr eine Art Bewährungsprobe – sowohl für das Verständnis von Zugang zum Recht als auch für das ethische Selbstverständnis anwaltlicher Praxis.

Zugang zum Recht ist nur dann rechtsethisch überzeugend, wenn er nicht um den Preis professioneller Unabhängigkeit erkauft wird. Wo Prozessfinanzierung diese Balance gefährdet, braucht es nicht nur Regulierung, sondern vor allem eine Anwaltschaft, die verantwortungsbewusst handelt, sich ihrer ethischen Rolle im Rechtssystem bewusst bleibt und schlussendlich den wahren Wert des Rechts bewahrt. Genau darauf wollte ich mit diesem Beitrag aufmerksam machen: Dass unser Rechtssystem nur dann stark bleibt, wenn diejenigen, die es vertreten, nicht nur nach Gesetz, sondern auch nach Gewissen handeln.

1. April 2026

Marlon Possard 

Dr. Marlon Possard ist Assistant Professor für Recht, Ethik und Verwaltung. Er ist Wissenschaftler am Department für Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Politik (Institut für Public Management) sowie am Research Center Administrative Sciences (RCAS) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW). Darüber hinaus lehrt und forscht er am Institut für digitale Transformation und künstliche Intelligenz an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und Berlin (SFU) und leitet ebendort das Department für Ethik der künstlichen Intelligenz. Zusätzlich ist er Gastforscher an der Harvard University (USA). Er ist Autor von über 140 Beiträgen und Publikationen zu Fragen des Rechts, der Ethik und der Verwaltung.

Portraitfoto von Marlon Possard

 © M. Possard/Privat

 

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Literatur zum Thema

RECHT.ethisch. 2025

Recht & Ethik im Dialog

RECHT.ethisch. 2025

Veröffentlicht 2026
von Marlon Possard bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2684-1

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