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Schlussbericht der Schiedsinstanz für Naturalrestitution
Zwischen 1938 und 1945 wurden in Österreich tausende Liegenschaften und andere Vermögenswerte den Verfolgten des NS Regimes entzogen bzw „arisiert“. Nach 1945 versuchte die Zweite Republik, den massiven Vermögensentzug im Rahmen von Rückstellungsgesetzen und weiteren Maßnahmen „wiedergutzumachen“. Die 2001 eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution konnte Liegenschaften und bewegliche Vermögenswerte im öffentlichen Eigentum an ihre ursprünglichen Eigentümer:innen oder deren Nachkommen restituieren, wenn zu diesen keine Rückstellungsverfahren geführt worden waren. Nun erscheint der Schlussbericht der Schiedsinstanz. Nach Abschluss ihrer 20-jährigen Tätigkeit dokumentiert er die Arbeit des Gremiums auf 1.294 Seiten auf Deutsch und Englisch in Buchform.
2001 wurde auf Basis des Washingtoner Abkommens zwischen Österreich und den USA zur Regelung offener Fragen der Entschädigung und Restitution von Opfern des Nationalsozialismus eine Schiedsinstanz als unabhängiges, international besetztes Gremium beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtet. Sie bestand aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern, dem Experten für Schiedsgerichte und Völkerrecht von der Universität Wien, August Reinisch, der für diese Position von den USA nominiert worden war, dem ehemaligen Botschafter und Völkerrechtler Erich Kussbach, den die Republik Österreich für die Schiedsinstanz aus gewählt hatte, und dem Wirtschaftsjuristen und Universitätsprofessor Josef Aicher, der den Vorsitz innehatte. Die Schiedsinstanz prüfte Anträge auf Naturalrestitution von Liegenschaften sowie von Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen.
Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Schiedsinstanz war das 2001 geschaffene Entschädigungsfondsgesetz, das mehrere Voraussetzungen für eine Naturalrestitution vorsah: Der beantragte Vermögenswert – in der Regel Liegenschaften oder Liegenschaftsteile – musste während der NS Zeit zwischen 1938 und 1945 entzogen worden sein, am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum gestanden sein, und über seine Rückstellung durfte nicht bereits in einem früheren Verfahren entschieden worden sein.
Nur in besonderen Ausnahmefällen konnte von der letztgenannten Voraussetzung abgewichen werden: wenn die Entscheidung eines früheren Rückstellungsverfahrens oder eine frühere einvernehmliche Regelung „extrem ungerecht“ war oder wenn seitdem neue Beweismittel zugänglich geworden waren.
Insgesamt hat die Schiedsinstanz zwischen 2001 und 2021 über 2.307 Anträge auf Naturalrestitution abgesprochen und zu diesen 1.582 Entscheidungen erlassen. Die Liegenschaften, deren Rückstellung die Schiedsinstanz empfohlen hat, umfassten ein breites Spektrum von Immobilien in ganz Österreich und eine Fläche von insgesamt rund 87,6 Hektar. Der Gesamtwert der restituierten Liegenschaften belief sich (ohne Valorisierung) auf geschätzte EUR 48 Millionen, davon EUR 9,8 Millionen an Geldentschädigung, die zugesprochen wurden, wenn eine Rückstellung in natura nicht durchführbar war (zB bei Straßengrundstücken).
Die Vielfalt der an die Schiedsinstanz heran getragenen Fälle und die hinter jedem Antrag stehenden Schicksale von Menschen, die während des NS Regimes verfolgt wurden und deren Eigentum entzogen wurde, geht aus dem Schlussbericht eindrucksvoll hervor. Die Annahme, dass Liegenschaften und andere Vermögenswerte während der NS Zeit „arisiert“ und nach dem Krieg „nie restituiert“ worden seien, wird im Text ebenso widerlegt wie die ebenfalls häufig geäußerte Meinung, dass mit den Rückstellungsgesetzen in der Nachkriegszeit alles „wiedergut gemacht“ worden sei. Die Diskussion zahlreicher Einzelfälle zeigt, dass die Wahrheit – wie so oft – dazwischen liegt. Zwar wurde der Großteil der von der Schiedsinstanz geprüften Liegenschaften durch frühere Maßnahmen und Rückstellungsgesetze erfasst,aber in der Vollziehung dieser Gesetze entstanden Lücken und Unzulänglichkeiten, die durch die Schiedsinstanz identifiziert und auf Grundlage des Entschädigungsfondsgesetzes berücksichtigt werden konnten. Der Schlussbericht der Schiedsinstanz bildet einen Ergänzungsband zur Buchreihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“, die ebenfalls bei facultas erscheint und mittlerweile acht Bände umfasst.
16. Juni 2025
Susanne Helene Betz, Sarah Fink, Claire Fritsch, Martin Niklas, Peter Stadlbauer
Die Autor:innen waren Referent:innen der Geschäftsstelle der 2021 aufgelösten Schiedsinstanz für Naturalrestitution und haben Beiträge für den Schlussbericht der Schiedsinstanz verfasst.
Informationen zu allen achten Bänden der Reihe Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution finden Sie hier.
Literatur zum Thema
Final Report of the Arbitration Panel for In Rem Restitution
Veröffentlicht 2025
von Josef Aicher, Erich Kussbach, August Reinisch bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2404-5
Die unabhängige Schiedsinstanz für Naturalrestitution wurde auf Basis des Washingtoner Abkommens zwischen Österreich und den USA zur Regelung von offenen Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus 2001 beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtet. ...