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Europäische Insolvenzrechtsvereinheitlichung ante portas
Beitrag von Georg E. Kodek
Im Zusammenhang mit den Bemühungen der EU-Kommission zur Schaff ung eines einheitlichen europäischen Kapitalmarkts sieht die RL 2026/799 (Insolvenzrechts-Harmonisierungs-RL) eine partielle Vereinheitlichung des Insolvenzrechts vor. Teilweise geht es um eine Vollharmonisierung, teilweise nur um Mindeststandards. Die Richtlinie ist bis 22. Jänner 2029 umzusetzen. Sie gilt ua nicht für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, öffentliche Stellen sowie natürliche Personen, die keine Unternehmer: innen sind.
Anfechtungsklagen
• Bevorzugung (Begünstigung) einer:eines Gläubiger:in (bis zu drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags),
• Rechtshandlungen ohne Gegenleistung oder gegen eine offensichtlich
nicht angemessene Gegenleistung (bis zu zwölf Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags) und
• Rechtshandlungen, die eine:n Gläubiger:in absichtlich benachteiligen (bis zu zwei Jahren vor Stellung des Insolvenzantrags).
Dabei handelt es sich jedoch ausdrücklich um eine Mindestharmonisierung; die Mitgliedstaaten können strengere Vorschriften erlassen bzw beibehalten. Für Österreich ist vor allem von Bedeutung, dass Ausnahmen von der Begünstigungsanfechtung zwar für Sozialversicherungsbeiträge, nicht aber für Steuern zulässig sind. Insoweit hat die durch das BBKG 2025 eingeführte Anfechtungsbeschränkung daher wohl ein baldiges „Ablaufdatum“.
Aufspürung von Vermögenswerten
Pre-pack-Verfahren
eröffnet wird, so wird der Verkauf in der sogenannten „Liquidationsphase“ vom Gericht genehmigt. Durch die bereits erfolgte Vorbereitung des Verkaufs im Vorfeld kann die eigentliche Liquidationsphase sehr kurz gehalten werden.
Weitere Regelungen
Über Antrag der Gläubigerversammlung ist (außer ua bei geringer wirtschaftlicher Bedeutung) ein Gläubigerausschuss einzurichten. Hier ist hervorzuheben, dass die Mitglieder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften und eine auf Kosten der Masse abgeschlossene Versicherung bestehen muss.
Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.,
lehrt am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien und ist Präsident des Obersten Gerichtshofs.
Mit den Änderungen durch die ZVN 2023, das BetrugsbekämpfungsG 2025 und die Insolvenzrechtsharmonisierungs-RL
Veröffentlicht 2026
von Georg E. Kodek bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2690-2
Das Buch bietet in kompakter Form eine Einführung in das Insolvenzrecht. Schwerpunkte sind das materielle Insolvenzrecht sowie die vielfältigen Querverbindungen zwischen Insolvenzrecht und anderen Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Schadenersatzrecht, Strafrecht und Steuerrecht. Umfassend ...