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Fachwörterbücher für die Rechtswissenschaften

Alexander Pichler im Gespräch

Herr Pichler, Sie sind Mitautor des "Fachwörterbuchs Rechtswissenschaften" und Herausgeber eines momentan in Bearbeitung stehenden "Fachwörterbuchs Römisches Recht" – wie kam es zur Konzeption dieser Projekte?
Das Recht ist eine organisch gewachsene und über lange Zeiträume tradierte kulturelle Erscheinungsform, die menschliches Zusammenleben zu fassen und zu ordnen sucht. Um dieser Funktion gerecht zu werden, müssen juristische Begriffe Allgemeingültigkeit besitzen: Normierende Wirkung entfalten können sie nur, wenn sie klar und verständlich gefasst sind. Erst ein für alle nachvollziehbarer Bedeutungsgehalt macht das Recht anwendbar, sei es im täglichen Leben, in der hoheitlichen Vollziehung oder in der Wissenschaft. Sich die Bedeutung juristischer Begriffe zu erschließen, ist dabei freilich weit mehr, als die bloße Kenntnis ihrer Bezeichnungen. So wussten bereits die römischen Juristen: „Gesetze zu kennen, bedeutet nicht, sich [bloß] ihre Worte anzueignen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite“. Ein Stück weit ist auch diese Überlegung der Ausgangspunkt für das "Fachwörterbuch Rechtswissenschaften" und das in Bälde erscheinende "Fachwörterbuch Römisches Recht": Mit beiden Nachschlagewerken sollen der Einstieg in das juristische Verständnis erleichtert und so ein solides Fundament für das weitere Studium angelegt werden.


Was ist das Hauptziel des "Fachwörterbuchs Rechtswissenschaften" und jenes von den in Planung befindlichen Fachwörterbüchern?
Beide Fachwörterbücher haben sich des Ziels verschrieben, beim Erlernen der richtigen Verwendung juristischer Fachausdrücke sowie dem verständnisorientierten Lernen des Prüfungsstoffs auf spezifische Weise behilflich zu sein: Durch ihre Lexikon-artige Konzeption mit einer Vielzahl an Verweisen innerhalb der einzelnen Begriffe wird ein themenübergreifendes Verständnis gefördert: Man hantelt sich gewissermaßen von Begriff zu Begriff durch ein Themengebiet, wodurch in kleinen Schritten ein zusammenhängendes Verständnis auf gebaut wird. Zugleich steigert man die Effizienz beim Lernen, bleibt einem doch das oft mühsame Aufsuchen und Herausfiltern der prüfungsrelevanten Begriffe erspart.


Wer ist das Zielpublikum und an wen richten sich Fachwörterbücher?

Das "Fachwörterbuch Rechtswissenschaften" ist thematisch breit aufgestellt. Sämtliche grundlegenden Begriffe, Abkürzungen und Definitionen des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts und Schlüsselbegriffe der Rechtsphilosophie, die im Studium der Rechtswissenschaften von zentraler Bedeutung sind, werden leicht verständlich erklärt. Damit eignet sich das "Fachwörterbuch Rechtswissenschaften" sowohl für die Vorbereitung auf die ersten großen Prüfungen im rechtswissenschaftlichen Studium ebenso wie für andere Studienrichtungen, die einen juristischen Bezug aufweisen, und schließlich auch für den Alltag, wo man sich mit juristischer Sprache konfrontiert sieht.
Das in Bälde erscheinende "Fachwörterbuch Römisches Recht" und das sich in Planung befindliche "Fachwörterbuch Europa- und Völkerrecht" sind bereits spezifischer für die jeweiligen Fachprüfungen, die im Studium der Rechtswissenschaften zu absolvieren sind, zugeschnitten. Aus diesem Grund sind hier die einzelnen Definitionen auch umfangreicher und tiefergehender angelegt.


Wie läuft der Entstehungsprozess eines solchen Wörterbuchs ab? Wie findet sich ein kompetentes Autor:innenteam zusammen?

In meinem konkreten Fall sind Anstoß, einen neuen Studienbehelf zu verfassen, primär Anregungen und Wünsche der Teilnehmerschaft unserer Lehrveranstaltungen und Vorbereitungskurse. Nachdem sodann ein Konzept entworfen, ein Titel gefunden und der Verlag von dem neuen Projekt überzeugt ist, geht es bei umfangreicheren Publikationen auf die Suche nach geeigneten Mitwirkenden. Speziell bei unseren Fachwörterbüchern war es mir wichtig, Mitwirkende zu gewinnen, die zum einen dem Studienalltag noch nicht allzu lange entwachsen sind und damit noch recht nah an den Wünschen und Sorgen der Studierenden dran sind, zum anderen aber auch bereits Erfahrungen im universitären Lehrbetrieb gesammelt haben.


Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Begriffe aufgenommen werden? Wie lange haben Sie an den Projekten gearbeitet, und wie vereinbaren Sie so ein Langzeitprojekt mit dem juristischen Arbeitsalltag? Welche zusätzlichen Aufgaben erfüllen Sie als Herausgeber?
Die Auswahl der Begriffe orientiert sich einerseits an der Relevanz, die diese bei Prüfungen haben, und andererseits daran, inwieweit sie für das Verständnis allgemein von Wichtigkeit sind. Ferner wird bei der Begriffssuche berücksichtigt, welche Bedeutung sie für das weitere Studium und für den beruflichen Alltag haben. Auf Begriffe, die im studentischen Alltag besonders oft für Kopf zerbrechen sorgen, wird dabei freilich ein verstärktes Augenmerk gelegt. Da bietet uns unsere tägliche Lehrtätigkeit einen reichen Fundus.
Zur Frage des Arbeitsaufwandes: Ein Buchprojekt mit dem beruflichen Alltag zu kombinieren, verlangt eine vorausschauende Planung und einen straffen Zeitplan. Dass für so ein Projekt viele Abende, Wochenenden und Urlaubstage Verwendung finden, versteht sich von selbst. Dies gilt umso mehr, wenn man zusätzlich als Herausgeber fungiert, dh das Projekt von der Idee bis zur Drucklegung zu koordinieren hat. Vor allem bei jungen Mitwirkenden ist es mir wichtig, mir stets genügend Zeit für deren Anliegen zu nehmen und mit Rat und Tat bei fachlichen Rückfragen oder bei stilistischen bzw formalen Unklarheiten zur Seite zu stehen.


Was würden Sie sich für die zukünftige juristische Ausbildung in Bezug auf Sprache und Begriffsverständnis wünschen?
Dass wieder mehr Wert auf eine ansprechende Sprache und Stilistik gelegt wird. Juristische Texte müssen lesbar bleiben – und sollten nicht zuletzt auch gerne gelesen werden. Vor allem der Berücksichtigung grundlegen der Regeln der Rechtschreibung und der Grammatik sollte wieder der Vorzug vor allzu abenteuerlichen Sprachexperimenten gegeben werden. Dies würde die Freude am Lesen steigern, das sinnerfassende Lesen erleichtern – und käme vor allem im Studium jenen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zugute.


Welche Bedeutung hat das Römische Recht heute noch für die juristische Ausbildung und Praxis – und wie kann ein Wörterbuch hier unterstützend ansetzen?
Goethe verglich einst treffend das römische Recht mit einer auf einem See schwimmen den Ente, die einmal unter-, einmal auftaucht, sich also zeitweise verbirgt und dann wieder hervortritt, jedenfalls aber stets vorhanden ist. Damit wollte er darauf hinweisen, dass bei der langen Entwicklung der europäischen Privatrechte immer wieder auf römische Rechtsinstitute, Wertungsprinzipien und Denkstrukturen zurückgegriffen wurde.
Und so stellt auch in diesen Tagen das römische Recht seine zeitlose Bedeutung für die abendländische Rechtsentwicklung unter Beweis, wenn ihm eine tragende Rolle im europäischen Integrationsprozess zuteil wird: Zum einen beruft sich der EuGH in seiner Rsp immer wieder auf die in den römischen Rechtsprinzipien verankerten Werte und Maximen und zum anderen kann das römische Recht im Lichte der aktuellen Bestrebungen für ein gemeinsames europäisches Zivilgesetzbuch als kleinster gemeinsamer Nenner herangezogen werden.
Und da sich die im römischen Recht angelegten Begriffe auch hervorragend eignen, um am Beginn des Studiums die dogmatischen Grundlagen des geltenden Zivilrechts zu vermitteln, hat das römische Recht seit langem einen festen Platz im österreichischen rechtswissenschaftlichen Studium. Hier setzt unser Fachwörterbuch an: Es hält alle für die Prüfung relevanten Definitionen zum römischen Recht parat und eignet sich damit vortrefflich als Ergänzung zu unserem "Casebook Römisches Recht" (2. Aufl, facultas 2021) und den "24 Musterexegesen zum römischen Recht" (facultas 2018).


Hat das Fachwörterbuch Rechtswissenschaften auch in der juristischen Praxis – zum Beispiel in Kanzleien, Gerichten, oder in der Wissenschaft – seinen Platz?
Das "Fachwörterbuch Rechtswissenschaften" wird, außerhalb des universitären Lehrbetriebs, vor allem dort Verwendung finden, wo zwar juristische Bezüge bestehen, aber nicht alle am Prozess Beteiligten eine einschlägigerechtliche Ausbildung besitzen. Ich denke hier etwa an kleine Handelsbetriebe, Immobilienverwaltungen oder -makler, aber auch an berufsbildende höhere Schulen, an denen rechtlichen Grundlagen vermittelt werden.


Gibt es Pläne für weitere Publikationen oder Erweiterungen der bisherigen Wörterbücher?
Im Herbst dieses Jahres soll das bereits an gesprochene "Fachwörterbuch Römisches Recht" erscheinen. Derzeit liegen wir gut im Zeitplan. Damit steht von Anbeginn des Studiums ein idealer ergänzender Lernbehelf für die Lehrveranstaltungen aus römischem Recht zur Verfügung. Eine Erweiterung, das "Fachwörterbuch Europa- und Völkerrecht", an dem bereits parallel gearbeitet wird, soll im darauffolgenden Semester erscheinen.
Weitere Publikationen werden bestimmt folgen – dank der vielen studentischen Anregungen werden diese wohl nicht lange auf sich warten lassen!


16. Juni 2025



Alexander Pichler

hat Rechtswissenschaften und Kunstmanagement in Wien studiert. Nach seiner Tätigkeit am
Institut für Römisches Recht an der Universität Wien und in mehreren Anwaltskanzleien hat er 2013 das Forschungs und Bildungsinstitut DerJusCoach, mit Sitz in Wien, gegründet, an dem er als Referent
tätig ist. Er ist Autor mehrer Publikationen im Bereich des römischen Rechts und des geltenden Zivilrechts.

Das Projektteam des Fachwörterbuchs Römisches Recht, v. l. n. r.: Gabriel Frechinger, Leni Simhandl, Anna Hanke, Elisabeth Kossarz, Alexander Pichler, Florian Bernhart und Hannah Kofler

Foto: © Celine Wiedenhofer

 

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