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Ist die aktuelle Budgetpolitik ausreichend nachhaltig?

Beitrag von Ralf Kronberger

Am 10.6.2026 hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Rede zum Doppelbudget 2027 und 2028. Das nun vorgelegte Budget für die beiden Jahre sieht im Wesentlichen eine Mindesterfüllung der zulässigen Neuverschuldung (3,5 % und 3 % des BIP) gemäß den Regeln des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes – allerdings ohne weiteren Spielraum – vor. Im Jahr 2024 verfehlte Österreich mit einem Haushaltsdefizit von 4,7 % des BIP das 3 %-Defizit-Kriterium nach Maastricht deutlich, welches zur Einleitung des Verfahrens des übermäßigen Defizits durch den Europäischen Rat im Juli 2025 führte. Beginnend mit 2025 ergriff die österreichische Bundesregierung Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung der Defizitziele auf der Einnahmen – sowie auf der Ausgabenseite. Der Budgetdienst bezeichnete den  onsolidierungskurs als „moderat“.1

Der Fiskalrat und der Rechnungshof bemängeln an den aktuellen österreichischen Budgets, dass die Konsolidierung unzureichend sei. Eine substanzielle Reduktion des öffentlichen Defizits sowie ein langfristiger Abbau der Maastricht-Verschuldung (81,8 % des BIP im Jahr 2024 mit steigender Tendenz) sind aus Sicht des Rechnungshofs nur durch strukturelle Reformen vor allem in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung, Energie, Förderungen und Bürokratieabbau möglich.2

Wirft man einen Blick weiter zurück, so wird deutlich, dass Österreich Mitte der 70er-Jahren noch über eine Staatsschuldenquote von rund 10 % des BIP verfügte, die während der letzten fünf Jahrzehnte eine deutliche Tendenz nach oben zeigte. Budgetüberschüsse waren während dieser Zeit selten. Zuletzt konnten im Jahr 2018 und 2019 Überschüsse von 0,2 % und 0,5 % des BIP erzielt werden. Sowohl die Finanzmarktkrise als auch später die COVID-19- Pandemie, die folgende Energiekrise und ein merklicher Inflationsanstieg belasteten die öffentlichen österreichischen Haushalte unter anderem durch im internationalen Vergleich hohe Förderausgaben stark. Die Neuverschuldung während der Finanzkrise betrug 5,4 % des BIP im Jahr 2009. Die COVID-19-Pandemie brachte abermals eine massive Defizitausweitung auf -8,2 % des BIP im Jahr 2020. Gleichzeitig wurde das Einnahmenwachstum durch einen Konjunkturabschwung, durch die Steuerreform 2022 sowie durch den Ausgleich der kalten Progression gedämpft.

Von wirtschaftlicher Größe ähnlich und mit vergleichbarer Ausprägung des Sozialstaates kann man Schweden sehen, welches einen deutlich anderen Weg als Österreich bei der Budgetpolitik ging. Für Schweden wird für 2025 ein Defizit von 1,3 % des BIP sowie eine Schuldenstand von 35,1 % des BIP erwartet. Mit Inkrafttreten des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Jahr 1997 hatte Schweden ausgehend von einem Schuldenstand von 71,9 % des BIP stärkere nationale Fiskalregeln als vom EU-Pakt vorgegeben eingeführt: Eine Ausgabenregel – die die Ausgaben über drei Jahre deckelt – wurde mit einer Saldenregel verknüpft, welche einen Überschuss von 1 % des BIP über den Konjunkturzyklus vorschreibt. Ebenso ist ein Schuldenstandsanker von 35 % des BIP geregelt. Schweden konnte – anders als Österreich – seine öffentlichen Finanzen auch nach Ausbruch der Finanzmarkt-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise und nach der COVID-19-Krise stabil halten. Schweden hat nun wesentlich mehr Spielraum als Österreich, um allfällige Krisen bzw Wirtschaftsabschwünge zu reagieren.

1 Budgetdienst (2026), Budgetanalyse 2027 und 2028
Analyse des Budgetdienstes, < https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Budgetanalyse-2027-und-2028> aufgerufen am 14.8.2026
2 Rechnungshof Österreich (2026), „Bundesrechnungsabschluss 2025: Knappes Zeitfenster für Reformen“ < Bundesrechnungsabschluss 2025: Knappes Zeitfenster für Reformen – Rechnungshof
Österreich> abgerufen am 17.8.2026

3. September 2026


Mag. Dr. Ralf Kronberger

ist Leiter der Abteilung Finanz- und Steuerpolitik der WKÖ und arbeitet als Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Aufsichtsratsmitglied bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH, Mitglied des Fiskalrates und des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen, Mitglied der ERP-Kreditkommission und war Mitglied der Steuerreformkommission 2014.

 


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Veröffentlicht 2026
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