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Das Vergaberechtsgesetz 2026

Beitrag von Michael Breitenfeld

Am 1.3.2026 ist die umfassende Novellierung des Bundesvergabe¬gesetzes in Kraft getreten. Ziel der Reform ist die Modernisierung der öffentlichen Beschaffung im Einklang mit den EU-Richtlinien, die Verbesserung von Transparenz und Effizienz von Vergabever¬fahren sowie die dauerhafte rechtliche Verankerung bisher befristeter Verfahrenserleichterungen im Unterschwellenbereich. 

Wesentliche Neuerungen

Effizienz durch schlanke Vergabeverfahren

Künftig dürfen Bauaufträge, sofern der Auftragswert unter netto EUR 200.000,– oder bei Liefer- oder Dienstleistungsaufträge netto EUR 140.000,–, liegt direkt – somit (quasi) formfrei – vergeben wer¬den. Damit werden die bisherigen Schwellenwerteverordnungen in dauerhaftes Recht übergeführt. Die Änderung führt insbesondere zu einem größeren Anwendungsbereich für die Direktvergabe. Ver-gabeverfahren sollen so schneller und flexibler abgewickelt wer¬den. Von diesem Umstand können insbesondere Gemeinden oder kleinere Auftraggeber:innen profitieren. Für Auftraggeber:innen kann dadurch zudem die Planungssicherheit erhöht und allfälliger Abstimmungs- bzw Verwaltungsaufwand minimiert werden. Zu beachten ist jedoch, dass Auftraggeber:innen ab Erreichen eines Auftragswerts von netto EUR 50.000,– künftig dokumentieren müssen, dass sie sich um zumindest drei Vergleichsangebote oder Preisauskünfte bemüht haben, sofern dem keine sachlichen Gründe (wie zB besondere Dringlichkeit) entgegenstehen.

Vereinheitlichung der Bekanntmachungsformulare

Ein weiteres Kernstück der Novelle ist die vollständige Integration der eForms in nationale Vergabeverfahren. Bekanntmachungen und Bekanntgaben sind künftig auch im Unterschwellenbereich in den standardisierten elektronischen Formularen (eForms) zu erstellen.

Zulässiges „Splitten“ nach der kleinen Losregel für Dienst- und Lieferleistungen

Sofern ein Vorhaben aus mehreren Losen besteht, richtet sich die Verfahrenswahl grundsätzlich nach dem Wert aller Lose. Nun¬mehr gilt jedoch, dass für die Wahl des Verfahrens im USB als geschätzter Auftragswert nur der Wert des einzelnen Loses gilt. Demnach können einzelne Lose bis netto EUR 140.000,– (bzw netto EUR 150.000,– im Sektorenbereich) direkt vergeben werden. 
Die neue Regelung erleichtert die Vergabe einzelner Lose eines Vorhabens im Unterschwellenbereich erheblich bzw ermöglicht sie das – sonst unzulässige – Auftragssplitting.

Erweiterung der Ausschlussgründe

Die Novelle erweitert die möglichen Ausschlussgründe deutlich. Weiters werden Unternehmen ausdrücklich dazu verpflichtet, proaktiv an ihrer Selbstreinigung mitzuwirken und mit Behörden und Auftraggeber:innen zu kooperieren. Auch beim Zeitpunkt der Eignung sieht die Novelle nunmehr die Flexibilität vor, dass Unternehmen nicht mehr zu einem konkreten Zeitpunkt ihre Nachweise vorlegen müssen, sondern kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

„Vergabesperre“ als Sanktion

Die Kenntnis der:des Auftraggeber:in von einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde in Österreich, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens, durch die der betreffende Bieter:innen von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, führt auch im gegenständlichen Vergabeverfahren zum Ausschluss. Dagegen sind keine Selbstreinigungsmaßnahmen möglich.

Fazit

Das Vergaberechtsgesetz 2026 markiert eine der umfassendsten Reformen des österreichischen Vergaberechts seit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. Dadurch wird einerseits die Praxisgerechtheit erhöht, andererseits wird die Komplexität in einigen Bereichen gesteigert. Für die Praxis bedeutet dies: mehr Flexibilität und Planungssicherheit für Vergabestellen und Bieter:innen sowie einen verstärkten Bedarf an rechtlicher Begleitung, um die neuen Anforderungen rechtssicher umzusetzen.

3. September 2026


Prof. Dr. Michael Breitenfeld

ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Vergaberecht, Beihilfenrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Bauvertragsrecht und Vertragsrecht in Wien.


 

Verträge des Vergaberechts Verträge des Vergaberechts

Veröffentlicht 2026
von Michael Breitenfeld bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2723-7

Das Buch bietet neben einer Einführung in die grundlegenden vergaberechtlichen Prinzipien (Wettbewerbsgrundsatz, etc) einen klaren Überblick über die wichtigsten gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen des Beschaffungswesens. Die zweite Auflage berücksichtigt die Novellierung ...