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25 Jahre Diversion – ein weiterer Meilenstein des modernen Strafrechts

Kommentar von Alois Birklbauer

Das StGB 1975 wurde vergangenes Jahr 50 Jahre alt. Bei den Hinweisen auf dieses Jubiläum geriet in den Hintergrund, dass es seit mittlerweile 25 Jahren, also halb so lange wie das StGB, auch die Diversion gibt. Diese Erledigungsalternative zu einer Verurteilung ist in neuerer Zeit bei prominenten Beschuldigten in den Blickpunkt des Interesses geraten. Dabei gibt es jährlich etwa 45.000 Diversionen in Österreich, rund ein Fünftel aller justiziellen Erledigungen.

Begriffserklärung und Geltungsbereich

Der Begriff der Diversion kommt aus dem Englischen (diversion) und meint im Wesentlichen die „Umleitung“ eines anklagereifen Sachverhalts von der im Raum stehenden Verurteilung zu einer Verfahrenseinstellung. Diese Einstellung muss sich der:die Beschuldigte durch sanktionsersetzende Leistungen gleichsam verdienen, sei es indem er:sie vorab eine Geldbuße zahlt, gemeinnützige Leistungen erbringt oder sich in einer Probezeit beobachten lässt, allenfalls mit Übernahme von Pflichten. Als weitere Begleitmaßnahme kommt der Tatausgleich zwischen Beschuldigtem und Opfer in Betracht, wodurch infolge einer Aussöhnung (restorative justice) eine nachhaltige Herstellung des Rechtsfriedens erreicht werden soll.

Die Diversion geht weit in den Bereich mittelschwerer Kriminalität hinein, weil sie mittlerweile grundsätzlich bei allen Delikten mit einer angedrohten Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich ist. Lediglich bei Sexualdelikten darf keine Strafe von mehr als drei Jahren drohen und beim Amtsmissbrauch muss der Schaden gering sein sowie darf überdies kein Vorteil für den:die Beamt:in im Raum stehen. Bei fahrlässiger Tötung setzt die Diversion eine persönliche Betroffenheit der:des Täter:in durch das Naheverhältnis zum getöteten Opfer voraus.

Historische Einordnung

Die Idee der Diversion wurde zunächst Mitte der 1980er Jahre im Bereich des Jugendstrafrechts erprobt. In diesem „Linzer Modell“ war unter Jurist:innen vor allem der Paradigmenwechsel beim (Außergerichtlichen) Tatausgleich umstritten. Dass nicht mehr die Verurteilung von oben herab im Mittelpunkt stand, sondern das ausgleichende Gespräch am „Runden Tisch“, bei dem es Aufgabe der:des (aus dem Bereich der Sozialarbeit stammenden) Konfliktregler: in war, danach zu trachten, dass sprichwörtlich „niemand über den Tisch gezogen wird“, kratze am „juristischen Selbstverständnis“.

Doch das Modell hat sich durchgesetzt und ist heute aus der strafrechtlichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Außerhalb des Suchtmittelbereichs sind es jährlich rund 25.000 Fälle, die diversionell erledigt werden. Von den sanktionsersetzenden Begleitmaßnahmen steht die Geldbuße in mehr 10.000 Fällen im Vordergrund, während gemeinnützige Leistungen mit rund 1.800 Fällen das Schlusslicht bilden.

Geregelt ist die Diversion in der Strafprozessordnung. Bis zur Anklageerhebung obliegt ihre Anwendung der Staatsanwaltschaft, danach dem Gericht. Ein Recht auf Beantragung einer Diversion für den:die Beschuldigte:n besteht (noch) nicht, gegen eine gerichtliche Diversion kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde erheben, worüber dann das Oberlandesgericht entscheidet. In einer prominenten Causa ist dies gerade aktuell.

Die Diversionsbestimmungen bilden auch einen wesentlichen Teil der zweiten Auflage des von Alois Birklbauer, Renè Haumer und Norbert Wess herausgegebenen und vom mittlerweile verstorbenen Rainer Nimmervoll mitbegründeten „Linzer Kommentars zur Strafprozessordnung“ (Verlag Österreich). Darin haben mehr als 50 Autor: innen aus Wissenschaft und Praxis das Wissen über die Rechtslage und ihre Anwendung auf den neuesten Stand gebracht.
7. April 2026


Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer

Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer ist Universitätsprofessor und Leiter der Abteilung Praxis der Strafrechtswissenschaften und Medizinstrafrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.

Foto: © Michaela Obereigner

 

Literatur zum Thema

StGB Strafgesetzbuch

Praxiskommentar

StGB Strafgesetzbuch

Veröffentlicht 2025
von Alois Birklbauer, Marianne Johanna Lehmkuhl, Cathrine Konopatsch, Florian Messner, Klaus Schwaighofer, Stefan Seiler, Alexander Tipold bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2466-3

Seit der Vorauflage des Kommentars, der Anfang 2018 erschienen ist, wurde das StGB 15-mal novelliert. Die Neuauflage des Praxiskommentars zum StGB basiert auf der am 1. Jänner 2025 geltenden Rechtslage. Literatur und Rechtsprechung, die bis zum 30. Juni 2024 zugänglich waren, wurden ...

StPO - Linzer Kommentar zur Strafprozessordnung StPO - Linzer Kommentar zur Strafprozessordnung

Veröffentlicht 2025
von Alois Birklbauer, René Haumer, Rainer J. Nimmervoll, Norbert Wess bei Verlag Österreich
ISBN: 978-3-7046-9193-4

Ihr Kompass im Strafprozessrecht Fundiert und praxisnah: Der Linzer Kommentar zur StPO vereint Fachwissen von Universitätlehrenden aus Linz, Wien, Salzburg und ...