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25 Jahre Diversion – ein weiterer Meilenstein des modernen Strafrechts
Kommentar von Alois Birklbauer
Das StGB 1975 wurde vergangenes Jahr 50 Jahre alt. Bei den Hinweisen auf dieses Jubiläum geriet in den Hintergrund, dass es seit mittlerweile 25 Jahren, also halb so lange wie das StGB, auch die Diversion gibt. Diese Erledigungsalternative zu einer Verurteilung ist in neuerer Zeit bei prominenten Beschuldigten in den Blickpunkt des Interesses geraten. Dabei gibt es jährlich etwa 45.000 Diversionen in Österreich, rund ein Fünftel aller justiziellen Erledigungen.
Begriffserklärung und Geltungsbereich
Die Diversion geht weit in den Bereich mittelschwerer Kriminalität hinein, weil sie mittlerweile grundsätzlich bei allen Delikten mit einer angedrohten Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich ist. Lediglich bei Sexualdelikten darf keine Strafe von mehr als drei Jahren drohen und beim Amtsmissbrauch muss der Schaden gering sein sowie darf überdies kein Vorteil für den:die Beamt:in im Raum stehen. Bei fahrlässiger Tötung setzt die Diversion eine persönliche Betroffenheit der:des Täter:in durch das Naheverhältnis zum getöteten Opfer voraus.
Historische Einordnung
Doch das Modell hat sich durchgesetzt und ist heute aus der strafrechtlichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Außerhalb des Suchtmittelbereichs sind es jährlich rund 25.000 Fälle, die diversionell erledigt werden. Von den sanktionsersetzenden Begleitmaßnahmen steht die Geldbuße in mehr 10.000 Fällen im Vordergrund, während gemeinnützige Leistungen mit rund 1.800 Fällen das Schlusslicht bilden.
Geregelt ist die Diversion in der Strafprozessordnung. Bis zur Anklageerhebung obliegt ihre Anwendung der Staatsanwaltschaft, danach dem Gericht. Ein Recht auf Beantragung einer Diversion für den:die Beschuldigte:n besteht (noch) nicht, gegen eine gerichtliche Diversion kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde erheben, worüber dann das Oberlandesgericht entscheidet. In einer prominenten Causa ist dies gerade aktuell.
Die Diversionsbestimmungen bilden auch einen wesentlichen Teil der zweiten Auflage des von Alois Birklbauer, Renè Haumer und Norbert Wess herausgegebenen und vom mittlerweile verstorbenen Rainer Nimmervoll mitbegründeten „Linzer Kommentars zur Strafprozessordnung“ (Verlag Österreich). Darin haben mehr als 50 Autor: innen aus Wissenschaft und Praxis das Wissen über die Rechtslage und ihre Anwendung auf den neuesten Stand gebracht.
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer ist Universitätsprofessor und Leiter der Abteilung Praxis der Strafrechtswissenschaften und Medizinstrafrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.
Foto: © Michaela Obereigner
Literatur zum Thema
Praxiskommentar
Veröffentlicht 2025
von Alois Birklbauer, Marianne Johanna Lehmkuhl, Cathrine Konopatsch, Florian Messner, Klaus Schwaighofer, Stefan Seiler, Alexander Tipold bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2466-3
Seit der Vorauflage des Kommentars, der Anfang 2018 erschienen ist, wurde das StGB 15-mal novelliert. Die Neuauflage des Praxiskommentars zum StGB basiert auf der am 1. Jänner 2025 geltenden Rechtslage. Literatur und Rechtsprechung, die bis zum 30. Juni 2024 zugänglich waren, wurden ...
Veröffentlicht 2025
von Alois Birklbauer, René Haumer, Rainer J. Nimmervoll, Norbert Wess bei Verlag Österreich
ISBN: 978-3-7046-9193-4
Ihr Kompass im Strafprozessrecht Fundiert und praxisnah: Der Linzer Kommentar zur StPO vereint Fachwissen von Universitätlehrenden aus Linz, Wien, Salzburg und ...